Also Rainbow Gardan Village kennen wir nicht, aber mit Praktikawelten haben wir von allen Agenturen die schlechteste Erfahrung gemacht. Dies bezieht sich einmal auf das Programm und den Preis = die gebotenen Leistungen für ein Work & Travel entsprachen in keinster Weise dem überteuerten Preis. Natürlich muss eine Organisation auch etwas verdienen. Ich beschwere mich ja auch nicht, wenn ich ein Hotel teurer bei einem deutschen Veranstalter buche und vor Ort feststelle, dass der Preis günstiger ist. 

Hier fanden wir den Preis allerdings überzogen und der Service stimmte einfach nicht. Man hat den Eindruck hier wird wirklich nur in Marketing und einen Hochglanzkatalog investiert!

Gute Erfahrungen machten wir mit Academical Travels, ebenfalls ein deutscher Veranstalter und aus dem Bekanntenkreis haben wir die Agentur Grenzenlos empfohlen bekommen. 

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Wir haben keine guten Erfahrungen mit Praktikawelten gemacht und dies bezieht sich hauptsächlich auf den schlechten Service und sämtliche Anfragen nach der Buchung. Gebucht hatten wir ein Work & Travel Programm in Australien. 

Da wir zwei reisefreudige Töchter haben, konnten wir mittlerweile schon Erfahrungen mit insgesamt drei deutschen Agenturen sammeln. Am besten gefallen hat uns dabei Academical Travels. Grund hierfür war vor allem die ausführliche Beratung, man hat sich also sehr viel Zeit genommen. 

Ich kann mich nur wiederholen und allen Leuten die einen solchen Aufenthalt planen, sich einfach ausführlich beraten zu lassen und man merkt dann schon sehr schnell, ob man kurz und knapp abgefertig wird oder ob man sich Zeit für einen nimmt. 

Von Bekannten haben wir auch gehört das Grenzenlos wohl ebenfalls eine sehr gute Beratung durchführt. Aber ich würde mich niemals auf solche Tipps verlassen, da dies unserer Meinung nach stark vom Mitarbeiter abhängt. 

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Praktikawelten würde ich nicht empfehlen!

Unser Fazit: Wir haben zwar nur Erfahrung mit Work & Travel und nicht mit einem Praktikum im herkömmlichen Sinn gemacht, aber für uns stand danach fest:

So ein Programm überhaupt nicht mehr bei einer Organisation zu buchen.

Zu Praktikawelten kann ich nur sagen, der Service bei Nachfragen, Problemen und sogar einfachen Telefonanrufen ist sehr schlecht. Man hat hier den Eindruck unerwünscht zu sein und kommt sich ein bisschen wie bei einer Massenabfertigung vor. 

Unsere zweite Tochter war danach noch zweimal in Thailand mit unterschiedlichen Organisationen. Mit der ersten waren wir ebenfalls nicht zufrieden, die letzte hat uns dann doch überzeugt. 

Ich kann jedem nur empfehlen, ruft doch einfach mal an, bevor ihr irgendwo etwas für euch oder eure Kinder sucht und lasst euch einfach mal richtig beraten. Wenn man schon nach 5 Minuten versucht das Gespräch abzuwürgen oder auf ein "Reise Ein mal Eins" zu verweisen bzw. euch sagt, dass können sie doch alles auf unserer Internetseite nachlesen, wißt ihr schon wie es später aussieht! 

Negative und positive Erfahrungsberichte findet man in dieser Branche genauso wie bei allen anderen Reiseveranstaltern wohl überall, meiner Meinung nach hilft nur ausprobieren - natürlich vor dem Buchen :-) 

Viele Grüße und Erfolg bei der Suche!

Jürgen

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Wir waren mit Academical Travels vor allem im Vergleich sehr zufrieden!

Dazu muss ich vorwegnehmen, dass wir bereits drei Agenturen durch haben. Unsere älteste Tochter war bereits mit einer eher bekannten Organisation für einen Work & Travel in Australien. Hier haben wir sehr schlechte Erfahrungen mit dem Service gemacht. Das Programm war meiner Meinung nach auch überteuert und hier kann ich nur jedem empfehlen, so einen Work & Travel letzendlich selber zu machen. 

Mit unserer Jüngsten kam dann die zweite Organisation, sie war mehrere Wochen in Thailand. Hier war das Programm super, die Betreuung nicht ganz so schlecht wie bei der ersten Anlaufstelle, aber wir waren trotzdem sehr unzufrieden. Normalerweise hätten wir das Programm dann am liebsten selber direkt gebucht, da unserer Tochter gerne noch einmal dorthin wollte. Dies geht aber nur über eine deutsche Vertretung und nicht direkt!

Darüber sind wir dann auf Academical Travels aufmerksam geworden. Entscheidungsfaktoren waren einmal der Preis und die Erstberatung, bei der man sich wirklich viel Zeit für uns genommen hat. Das kannten wir so nicht! 

Auch nach der Anmeldung stand man uns bei jeder Anfrage oder Nachfrage immer zur Verfügung. Das empfand ich als wirklich dicken Pluspunkt im Gegensatz zu unseren vorherigen Erfahrungen. Hier Daumen hoch! Was hätte besser laufen können, war der Versand des Reiseführers, wurde falsch geliefert und kam dann sehr spät an.

Trotz allem würden wir in Zukunft wieder bei Academical Travels buchen und die Organisation auch weiter empfehlen. Von allen Dreien mit Abstand die beste Organisation. 

Als "gebrannte" Eltern und viel Erfahrung denke ich aber, es kommt auch immer auf die betreuende Person an. Wir haben natürlich sehr viel gelesen und im Vorfeld sowohl über Academical Travels aber auch über alle anderen Organisationen viel Schlechtes gelesen. 

Ich kann nur raten, sich einfach selber ein Bild zu machen und vor allem die telefonische Beratung eingehend zu nutzen. Bei unserer ersten "Agenturerfahrung" kamen wir uns bei Nachfragen und Anrufen immer vor wie lästige Bittsteller und nicht wie erstgenommene Eltern und Kunden!

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Kenn Japan auch nur als sehr teures Pflaster, vor allem die Unterkünfte. MIt Laufen und Fahrradfahren wirst du auch nicht viel weiter kommen. Wieso probierst du nicht mal Couchsurfing aus? Beisst sich zwar ein bisschen mit dem Einzelzimmer und ich habe noch keine Erfahrung damit gemacht, aber definitiv wirst du mit 50 Euro nicht hinkommen, wenn du alles einrechnest. 

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Ich kann dir auch nur Lexware empfehlen. Es gibt verschiedene Versionen und alles andere macht für ein Kleingewerbe keinen Sinn. Damit kannst du direkt Rechnungen aus Kundenaufträgen erstellen, hast oft gleich Warenwirtschaft und sogar Anlagevermögen dabei. Das Programm ist auch für nicht Buchhalter geeignet. Wie Mojoi schon sagte, exportieren nach Datev ist sehr hilfreich und hilft dir mit Sicherheit die Kosten beim Steuerberater zu drücken. Mit der richtigen Version erledigst du alles mit ein paar Mausklicks. Sogar Artikel anlegen, Kunden anlegen und Angebote erzeugen, sogar im Angebot kannst du noch einen Artikel anlegen oder Debitoren erzeugen. 

Bietet also einmal den kompletten Prozess für Verkauf und Buchhaltung. 

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Hallo!

Wenn du dich wirklich auf die Prüfung für den Bilanzbuchhalter vorbereiten willst, solltest du auch ein Buch mit Prüfungsaufgaben und Lösungen hinzunehmen., beispielsweise "Prüfungsvorbereitung Bilanzbuchhalter: Gezielt das lernen, was in den IHK-Prüfungen verlangt wird", gibt es als Taschenbuch schon für rund 12 Euro! Schmolke/Deitermann und Buchholz sind natürlich Klassiker, aber auch harter Stoff und viel Theorie. Es gibt noch weitere gezielte und eher praxisorientierte Bücher wie 

Finanzwirtschaft der Bilanzbuchhalter: Mit Übungsklausuren für die IHK-Prüfung von Wünsche

Kosten- und Leistungsrechnung der Bilanzbuchhalter: Mit

Übungsklausuren für die IHK-Prüfung von Kaesler

D

u solltest dir auch alte Prüfungen besorgen und ich kann dir auch das IHK Heft Lerne, Üben, Lösen empfehlen! Die Klassiker sind gut wenn du wirklich tief in die Materie einsteigen möchtest, aber ich  habe schon während dem Studium die Erfahrung gemacht, dass viel theoretisches Wissen dich nicht unbedingt auf eine praktische Prüfung vorbereitet. 

versuche soviel wie möglich praktische Übungen mit der entsprechenden Lösung zu finden und regelmäßig zu üben.

Viel Erfolg dabei!

Jürgen

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Wie oben an vielen Beispielen erklärt ist das nicht möglich. 

Die einzige Möglichkeit durch eine Gehaltserhöhung weniger Netto zu haben als vorher, wäre beispielsweise bei einem Sprung von einem Mini Job bis 450 Euro zu 451 Euro und aufwärts der Fall. Das hat dann aber nichts mit Steuerprogression, sondern mir den Sozialabgaben zu tun. 

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Also wenn ich das richtig verstehe, hast du eine Rechnung aus dem Ausland erhalten auf dem keine Vorsteuer steht? Diese wird nun mit einem Aufschlag weiterberechnet? 

Bist du Umsatzsteuerpflichtig und fällt die eingekaufte Ware nicht unter eine Sonderregelung wie § 25 UST musst du auf den gesamten Betrag Mehrwertsteuer draufschlagen.

Bei der Eingangsrechnung gibt es aber zwei verschiedene Fälle:

1) Die Rechnung kommt aus einem EU Land und unterliegt dem Reverse Carge verfahren. Dann ist der Empfänger Umsatzsteuerpflichtig!

2) Die Rechnung kommt aus einem Drittland und unterliegt tatsächlich nicht der Umsatzsteuer. 

Irgendetwas abziehen geht auf keinen Fall, es ist ja auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. 

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Munichr hat absolut Recht, alle Kosten die dazu benötigt werden, die Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind mit zu aktivieren. Wenn mit deiner Frage die Lohnkosten der Installation gemeint sind, wovon wir ausgehen sollten ;-), sind die mit zu aktivieren. 

Ein Wahlrecht gibt es nicht, du hast höchstens ein Wahlrecht die gesamte Anlage sofort abzuschreiben, also in den Aufwand zu buchen, wenn die GWG Grenze nicht überschritten wird. 

Dann ist es auch vollkommen egal, wie hoch die Lohnkosten letztendlich sind, sie gehören zur Anlage. In der Praxis wird das natürlich oft (absichtlich) vergessen. 

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Hallo Xoxo,

das kommt ein bisschen auf die SAP Version und das Customizing an. Wo genau steckst du den im Prozess? Ich bin kein Spezialist für das Anlagevermögen im SAP, aber meiner Meinung nach geht das je nach Einstellung recht automatisch. 

Du erstellst zuerst eine Anlage (dies wird in SAP über Anlagenklassen gesteuert, die gleich richtig in der Bilanz zuordnen) mit einer eindeutigen Nummer. Es gibt in SAP eigentlich für alles Schlüssel und Parameter je nach Customizing. 

Zuerst also im Modul Anlagevermögen ein Anlage anlegen, die daraufhin sofort im Anlagevermögen (ohne Wert) erscheint. Am besten die vergebene Anlagennummer notieren, falls du noch Schwierigkeiten mit der Anlagensuche hast. 

Danach buchst du den Zugang beispielsweise über eine Kreditorenrechnung Anlage XY an Kreditor XY mit dem Betrag. Wie bei einer normalen Kreditorenrechnung sollte der Steuerschlüssel zur Auswahl hinterlegt sein. 

Je nachdem wie du in den Rechnungserfassungsprozess eingebunden bist, gibt es natürlich auch viele Unternehmen, die eine Anlage erst einmal auf ein Zwischenkonto buchen. Oftmals wird auch einfach auf das beliebte Konto ungeklärte Posten gebucht. 

Dann sollte die Vorsteuer durch den verkauf schon erfasst sein und du buchst letztendlich nur vom Sachkonto (z.B. ungeklärte Posten) auf das Anlagenkonot - vorher natürlich die Anlage erstellen.

Der Abgang geht dann ganz automatisch. Es gibt eine eigene Funktion und du kannst dann wiederum je nach Customizing über verschiedene Auswahlparameter und Schlüssel den Abgang buchen. 

beispielsweise Verschrottung, Teilverschrottung, Sonderabschreibung oder auch einen Verkauf. 

Hier läuft der Vorgang automatisch, SAP wird dich alle Daten (Debitorennummer, Verkaufspreis, etc. ) abfragen. 

ist das System richtig konfiguriert, wird der Anlagenabgang korrekt erfasst und evtl. Erlöse, die Ausbuchung, etc. automatisch durchgeführt. 

Den Beleg zum Anlagenabgang solltest du auf jeden Fall ausdrucken um die korrekte Erfassung auf den Konten zu kontrollieren. 

Das Anlagenkonto ist dann ebenfalls automatisch ausgeglichen. 

Hoffe, dies hilft dir weiter!

Viel Erfolg,

Jürgen

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Hallo Justauser,

hier kommt es erstmal darauf an, an wen du eine Leistung erbracht hast. Grundsätzlich musst du bei Geschäften mit Privatpersonen keinen Rechnung ausstellen. Ausnahme natürlich wenn a) der Rechnungsempfänger einen Beleg verlangt, das ist dann aber noch keine Rechnung mit Formvorschriften oder b) wenn dein Gewerbe der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Dann sind sogar eine ganze Reihe an Pflichtangaben auf der Rechnung zu beachten. 

Dazu gehören bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften (nachzulesen im § 14 Umsatzsteuergesetz):

  • Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Name und Anschrift des Empfängers der Leistung
  • Datum der Lieferung oder Leistung
  •  Menge und Bezeichnungder gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
  • die Netto-Beträge, die nach Steuersätzen aufzuschlüsselnsind
  • der Steuersatz
  • die auf die Netto-Beträge entfallenden Steuer-Beträge
  • das Rechnungsdatum
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergebenwerden darf

Ausnahmen gelten: 

  • wenn der Betrag unter 150 Euro liegt
  • wenn bestimmte Anteile der Rechnung Umsatzsteuerfrei sind oder
  • wenn bestimmte Sonderregelungen wie der § 25 USt gelten

Als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) sind weitere Pflichtangaben auf fast allen Unterlagen zu erbringen, dazu gehören natürlich auch Rechnungen.

Erbringst du als Gewerbetreibender ohne juristische Persönlichkeit Leistungen an eine Privatperson und die leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht, musst du auch keine Rechnung im eigentlichen Sinne erstellen. 

Du kannst alle diese Infos im Umsatzsteuerparagraphen nachlesen. Übrigens ist ein guter Tipp für kostenlose Informationen auch das Finanzamt. :-) 

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