Ich kann Lexi1 da in der Aussage nur unterstützen, zumindest in dem Teil das in der Regel die Fehlzeit maximal 10 % der Ausbildungszeit betragen darf, in manchen Berufen sind es auch nur 60 Tage während der gesamten Ausbildung (allerdings eher im Gesundheitswesen).

Somit sollte deiner Zulassung nichts im Wege stehen, vorausgesetzt natürlich du hast die entsprechenden Prüfungen usw. vorab bestanden ;-), wahrscheinlich hat sich deshalb auch sowohl die IHK als auch dein Betrieb diesbezüglich nicht bei dir gemeldet. Denn abgesehen davon gibt es in der Regel auch einen "Warnschuss" bzw. einen entsprechenden Hinweis auf die Fehlzeiten. Die andere Frage ist ja, fühlst du dich der Abschlussprüfung gewachsen...

In diesem Sinne alle Gute und viel Erfolg für die bevorstehende Prüfung

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.