Hallo,
der Verkäufer kann eigentlich nur die Umsatzsteuer nicht ausweisen, wenn eine gültige Umsatzsteuer ID des Käufers vorliegt. Dies ist aber bei Privatpersonen nicht der Fall, da diese keine haben. Du müsstest also beim Hauptzollamt in Deutschland mit dem Nachweis der Ausfuhr, die Erstattung der Steuer beantragen. Frag am besten beim Zoll bei der Abholung selber dann nach. Die Brüder müssen den genauen Werdegang wissen. Viele Grüße