Hallo,...
ich habe Jugendamt , Anwälte, psych.Gutachten, Gericht und Kinderschutzbund durch, mein Ex könnte der Bruder von deinen Ex sein, das gleiche auf dem Kerbholz,...
Du musst bitte ganz ganz doll aufpassen, welche Gründe du nennst,Ich versuche mal, so zu argumentieren, wie das Jugendamt o Gericht damit umgehen würde im schlimmsten Fall,.du wirst so schnell als Mutter abgestempelt, die mit allen Mitteln den Umgang verhindern will,
....das er vorbestraft ist, seine Familie Lügen verbreitet und er ne neue hat, die dein Kind schon gesehen hat, sind alles Gründe, die persönlich auf dich bezogen sind, Gründe, warum DU ihn nicht sehen willst, die werden aber niemals verhindern, das er sie mitnehmen darf. Wenn du das so äußerst, wird das auf jeden Fall gegen dich verwendet,.
.Sorgerecht hast du allein, er kann also nur sein Umgangsrecht geltend machen, das geht nur vor Gericht,...bis dahin musst du erstmal nichts machen,...
die Lügen seiner Familie , keine Unterhaltszahlung und die neue Freundin, sind keine Kindeswohlgefährdung, sie machen nur deutlich, das du ihn nicht sehen willst, aber dein Kind schadet dies nicht. Lügen tut jeder mal, da dürfte fast keiner mehr Umgang mit seinen Kindern haben. Wenn sie dem Kind Blödsinn beibringen, kann man sagen, das dies zu unterlassen ist, wenn es nicht kinderfreie Sachen sind, wird auch niemals reichen, um den Umgang zu verweigern.Das deine kleine in die Hose gemacht hat, als sie die neue Freundin sah, wird mit Sicherheit dir zu Lasten gelegt, kein Kind macht in die Hose einen Tag nachdem es nur eine andere Frau gesehen hat, egal in welcher Verbindung die Frau zum Vater steht, es könnte vor Gericht die Aussage kommen, das du psychisch dein Kind manipulierst. Versteh mich nicht falsch, ich will dir nur die Augen öffnen, das wenn du das alles so sagst, du dir mehr Schaden zu fügst, als Gutes. Wenn du die neue Freundin gesehen hast, und weißt, das dein Kind, diese Frau auch gesehen hat, stark emotional belastet bist, und auch aus Trotz und Verletztheit einen Groll gegen diese Frau schiebst, was ich absolut verstehen kann, du dich so labil verhalten haben musst, das es dein Kind gespürt o gemerkt hat, das es diese Frau auch nicht mögen darf und psych. auf dein Verhalten reagierte,...So dann würde die Gegenseite dich mal unter die Lupe nehmen,...da kann es mal ganz schnell heißen: Mutter ist psych. sehr labil, Kind spürt dies und überträgt es auf sich,..= Kindeswohlgefährdung!
Wenn du sagst, das der Vater deiner Tochter nicht gut tut, es geht vor Gericht, wird meistens ein psych. Gutachten erstellt,..da wirst du unter die Lupe genommen, der Vater und Kind und Vater müssen sich zusammen beschäftigen, wenn das halbwegs gut verläuft, bekommt der Vater sein Recht,..
Als Mutter bist du sogar verpflichtet, den Umgang , Kontakt und Bindung zum Vater zu fördern, weil des dem Kindeswohl dient, tust du irgendetwas in Gegenwart vom kind, was daraus schließen lässt, das es dir wegen dem Kindsvater schlecht geht, o dessen Freundin, zählt das schon zur M,..anipulation