Wurde das Prüfungsergebnis als Verwaltungsakt ordnungsgemäß bekanntgegeben, so hast du Vertrauensschutz nach den §§47 und 48 VwVfG.


§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes


(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für
dessen Erlass erfüllt sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.

(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

(4) § 28 ist entsprechend anzuwenden.

§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes

(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden.


(2) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende
Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er

1. den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat;
2. den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren;
3. die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.


(3) Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsaktes hat. Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; dieFrist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.

(4) Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1.

(5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen
worden ist.
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Rettungsingenieurwesen oder ähnliche Studiengänge im Bereich Katastrophenschutz (bspw. Hazard Control) zielen auf eine Tätigkeit bei Feuerwehr, Rettungsdiensten, dem THW und ähnlichen Institutionen ab. Es geht hier nicht darum Feuerwehr-Fahrzeuge oder ähnliches zu entwickeln. Es geht um das Mangement, den Betrieb oben genannter Organisationen.

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Richard hat die Melone unter einer Kiste versteckt. Dies geschah als die Straße aufgrund der Sperre aus Einkaufswagen nicht passierbar war. Richard wollte sich aus Frust und Trauer opfern und so einen Krieg zwischen den Saviors und dem Königreich (sowie den anderen Gruppen) provozieren.

Man sieht vorher die Planungen (er hebt das Grab aus) und er beichtet seine Taten später.

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Die Archivierungsfristen für schulische Unterlagen, mindestens des Abschlusszeugnisses, dürften sehr lang sein.
Ich kenne es aus dem universitären Bereich. Dort werden Unterlagen teilweise erst 40 Jahre nach Abschluss vernichtet.

Am besten du kontaktierst direkt deine ehemalige Schule.

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Als Bachelor-Absolventin (ein Hochschulabschluss) wird man dir keine E13 geben können. Hierfür ist der Master-Abschluss (ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss) erforderlich.

Mit einem Bachelor ist grundsätzlich eine Einstellung von E9 bis E12 möglich.

Da für WiMis grundsätzlich E13-Stellen vorgesehen sind, du aber die Voraussetzungen nicht erfüllst, wird es vermutlich noch einige Abstimmungsgesprächen geben. Ich kenne es aus der Praxis. Zum 1.4. sollen WiMis nach E13 eingestellt werden und am 31.3. werden noch hektisch Master-Abschlüsse ausgefertigt um die Vertragslage rechtssicher zu bekommen.

Um eine hundertprozentig verlässliche Aussage zu erhalten, solltest du mit deinem zukünftigen Chef und der Personalstelle sprechen. Vielleicht hat die Personalstelle deiner Universität eine praktikable Lösung gefunden.

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Du solltesr dir das Profil deiner Wunschuniversität und des dort angebotenen Studiengangs anschauen.

In Geographie können die Schwerpunkte in Human- oder auch Physischer Geographie liegen. In Geowissenschaften liegen sie vielleicht in Geologie, Geophysik oder Meteorologie. Vielleicht gibt es auch Studiengänge, die verschiedene Schwerpunkte mischen.

Gleichzeitig solltest du schauen, ob es freie Wahlbereich (Studium Generale, General Studies,...) gibt. Hier kannst du Kurze und Module nach freier Wahl belegen. Dann studierst du grundsätzlich Geowissenschaften, legst aber auch ein paar Veranstaltungen in Tourismuswirtschaft, NGO Management oder anderen wirtschaftlich orientieren Fächern ab. 

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Informiere dich über die Maginot-Linie.

https://de.wikipedia.org/wiki/Maginot-Linie

https://www.dhm.de/lemo/kapitel/der-zweite-weltkrieg/aussenpolitik/maginot-linie.html

http://www.maginotlinie.net/home.htm


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