The Dark Hour/the cold hour/die kalte Stunde 

Das Ende des Films war deswegen so beeindruckend, weil man bis dahin gar nicht wusste, dass es auf dem Mond spielt. Man sieht die halb zerstörte Erde, während die Geister sich nähern. Insofern sieht er nicht auf das Meer, sondern auf die fehlende Erde; denke aber, der ist gemeint. 

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Es ist schön, dass Du sie nicht töten willst. Die meisten Menschen machen das einfach. Ich mache folgendes: Ich stelle ein Schälchen mit Wasser plus Zucker hin, und sie fressen sich satt. Das stelle ich dann auf die Fensterbank, dann ist sie meist weg.

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Probleme mit dem Arbeitgeber bei Krankheit

Meine Zarte war gestern an ihrem freien Tag mit einer Entzündung beim Arzt. Heute gab es keine Besserung, also ist sie wieder zum Hausarzt. Dieser hat meine Frau arbeitsunfähig geschrieben und ihr weitere Medikamente verabreicht. Bei der Abgabe des Krankenscheins bei ihrer Chefin wurde sie massiv dazu gedrängt, einen Facharzt aufzusuchen und die Krankschreibung zu verkürzen.Der dann aufgesuchte Facharzt stellte das gleiche wie der Hausarzt fest.Die Chefin meiner Frau verlangte permanent den Grund für die Krankheit, auch nachdem meine Frau ihr sagte daß sie das nichts angeht und sie damit gegen das Datenschutzgesetz verstößt. Jedenfalls wurde von meiner Frau verlangt trotz Krankheit so schnell wie möglich wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Da das schon seit längerem so geht, auch anderen Mitarbeitern gegenüber, spricht meine Frau schon von Mobbing seitens der Geschäftsleitung dem Personal gegenüber. Einen Anwalt einschalten möchte sie nicht. Erstens geht sie gern arbeiten und zweitens ist sie mitte fünfzig. Wo bekommt sie dann noch Arbeit? (weil sie dann gleich rausfliegt, gängige Praxis dort). Wie sollte sie sich verhalten? Einen Betriebsrat gibt es vorsorglich dort nicht. Ich darf mich nicht mehr einmischen, weil ich zu der Chefin schon mal recht deutlich wurde. Private Unterhaltungen mit Kollegen hat meine Frau schon sicherheitshalber vor längerer Zeit eingestellt, es gibt genügend Zuträger dort wo der Hals schon braun ist vom hinten reinkriechen. Aber der Umgang mit den Kunden macht ihr Spaß, deshalb will sie nichts riskieren.

Es wäre nett wenn jemand die Situation auch beurteilen kann und hilfreiche Ratschläge hätte.

Vielen Dank.

Gruß Schulle

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Also, die Frage nach der Erkrankung ist m.E. kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (der Länder/des Bundes).

Das Datenschutzgesetz - die Datenschutzgesetze - regeln inhaltlich eher den Umgang mit den Daten für Unternehmen auf Länder- wie auch Bundesebene. Wie lange sind sie zu speichern? Welche Sicherheiten müssen beachtet werden?

Es gibt sogar Gründe, warum man als Arbeitgeber fragen muss, etwa bei einem Arbeits- oder Wegeunfall. Das ist dann sogar so vorgesehen im entsprechenden Fragebogen des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das SGB IX - früher Schwerbehindertengesetz - schreibt sogar Gespräche mit dem Arbeitnehmer gesetzlich vor, wenn jemand innerhalb der letzten zwölf Monate ab demn Stichtag mehr als 42 Kalendertage - am Stück oder insgesamt - arbeitsunfähig war.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, nicht die Wahrheit zu sagen, wenn es um Krankheitsdaten geht. Wie gesagt, die Frage ist nicht verboten, die Antwort sollte allerdings wohl überlegt sein.

Denn: Es ist nicht verboten, bei Fragestellungen die Unwahrheit zu sagen, wenn diese offensichtlich keinen berufsbezogenen Hintergrund haben. Da allerdings kein Betriebsrat die Rechte der Arbeitnehmer vertritt, ist eventuell Vorsicht geboten. Kann im Kündigungsfall geklagt werden? Das Kündigungsschutzgesetz stellt eine Mindestanfordung an die Beschäftigtenzahl der Betriebe im Falle der Kündigung.

Ratschlag ist: Keinesfalls starr verhalten, die Fragen zur Erkrankung sind nicht verboten und teilweise gesetzlich unterstützt. Warum nicht die Wahrheit sagen?

Falls erforderlich, einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, um besondere Schutzrechte zu erhalten.

Falls die "Chemie" nicht stimmt, Bewerbungen schreiben. Vorher ein offenes Gespräch suchen.

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Hallo!

Der Server erstellt Logfiles im Textformat, diese sind die eigentlich wichtigsten Auswertungswerkzeuge.Die Daten des Servers sind lebenswichtig für Firmen, zeigen sie doch, warum die Besucher kamen (Verlinkung, Keywords, Anzahl etc.). Nützlich sind dann Programme zu aufbereiten, etwa Weblog. Man kann aber auch die Textdateien mit Excel auswerten, ist aber, je nach Traffic, recht aufwändig. Die Google-Daten selbst sind natürlich auch nützlich, aber eben nicht umfassend.

Im Web selbst liefert Alexa ziemlich genaue Ergebnisse aufgrund von Daten, die durch Browser ermittelt werden. Ist aber nur eine gewisse Anzahl von Nutzern, welche diese Daten, meist durch FireFox, an Alexa zur Verarbeitung senden.

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Deliktunfähige Kinder - unter 7 Jahren - müssen extra in der Haftpflicht angegeben werden. Das ist so, weil sie gesetzlich nicht haftbar gemacht werden können. Gibt ohne diese Klausel vermutlich Streit.

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Also, normalerweise kann man diese Daten selbst löschen. Alles andere wäre auch nicht zweckmäßig, vor allem für Unternehmen nicht. Es sollte sich bei jedem Provider ein Hinweis finden, etwa in der FAQ, wie man seine eigenen E-Mails löscht. Wenn der Provider eine Back-Up-Funktion hat, empfiehlt es sich, die E-Mails, die man nicht "gesichert" haben möchte, möglichst sofort zu löschen. Dann immer den Papierkorb als Sicherung ebenfalls löschen, sonst sind die Daten nicht weg.

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Hallo! Das richtet sich nach den Themen. AdWords - das ist das, wovon Google eigentlich "lebt" - wird hier per Video sehr ausführlich beschrieben. Es gibt auch moderierte Veranstaltungen. http://adwords.google.com/support/aw/bin/static.py?hl=de&page=webinars.cs

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Man sollte unterscheiden zwischen geschäftsmäßiger und privater Nutzung.

Bei privater Nutzung sollte man so wenig wie möglich über sich - und über Dritte - verbreiten. Warum das so ist, kann man leicht feststellen.

Geben Sie doch einmal "Xbeliebiger Kindername hat Masern" oder ähnliches in eine Suchmaschine ein. Sie finden viele Beiträge, in welchen Personen nicht nur die Namen der Kinder, sondern auch deren Krankheiten samt Wohnort veröffentlicht haben. Im harmlosesten Fall werden die Eltern nun beworben, bis die Kinder volljährig sind.

Schlechter läuft es, wenn der künftige Arbeitgeber die Krankheitsdaten der Kinder findet und diese, je nach Wohnort, auch noch dem Bewerber zuordnen kann. Viele weitere Möglichkeiten sind denkbar, Daten zu mißbrauchen. Daher sollten Sie bei der Registrierung nur das angeben, was Sie angeben wollen. Ist eine, wie in Ihrem Fall, Wohnortbeschreibung erforderlich, dann prüfen Sie, ob Sie den Kompromiß eingehen, entgegen Ihrer Meinung eine Mitgliedschaft einzugehen.

Prüfen Sie die AGB des Betreibers und finden Sie heraus, welche Strafe droht, falls Sie als Mitglied eine falsche Adresse angeben.

Nutzen Sie überdies eine E-Mail, die keine Rückschlüsse auf Sie zulässt, wenn es um Soziale Netzwerke oder Foren geht.

Wenn Daten schon bei großen Unternehmen ausgelesen werden, ist die Gefahr groß, dass es schon bei kleinen Forenbetreibern eher schlecht um Datensicherheit bestellt ist.

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Es gibt auch die Möglichkeit, eigene, positive Beiträge zum Club zu erzeugen, um negative Beiträge in den SERP (Suchmaschinenergebnislisten) nach unten zu drängen.. Facebook unterliegt wohl nicht Deutschem Recht, dennoch gibt es die Möglichkeit, Mißbrauch zu melden. Diese findet sich zum Zeitpunkt der Beitragserstellung hier. http://www.facebook.com/help/new/?page=843 Viel Erfolg.

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