4,5 Minuten bei 2,4 Km mit dem Luxusmobil.
Das ist der Lauf der Dinge, Menschen ändern sich nun einmal in gewisser Zeit, nicht alle, aber viele.
Hierzu solltest du noch wissen: § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist. Also, nur durch die Stadt rennen und nicht am "Larry" spielen !
Klar kann es das, ist doch schon ewig bekannt. Nicht umsonst heißt es ja auch "ich habe dicke Eier!" .
Das ist doch vollkommen egal ob die einen Freund hat oder nicht. Fakt ist, daß sie an dir, wenn auch nur möglicherweise auf sexueller Basis, interessiert ist. Und das sollte für dich das Signal sein "ran an die Mutti!". Noch Fragen...?
Es gibt im Internet unter z.B. der Seite vom BKA oder LKA sog. Fahndungslisten incl. Fotos von Verbrechern zu sehen.
Weil du möglicherweise nicht mehr Leistungsbezieher über das Jobcenter bist. Das solltest du allerdings im Auge behalten, denn sonst bist du möglicherweise nicht mehr Krankenversichert.