An Berufsschulen explizit ist mir nicht bekannt, aber ich habe die Lehrpläne für die kaufm. Berufsfachschulen geshen und dort ist das Fach noch vorhanden. Aus den Protokollen im Bundestag entstehen die Drucksachen für jede Wahlperiode, die man auch im Internet einsehen kann. Da ist alles fein säuberlich festgehalten: Zwischenrufe, Rügen, Rede und Antwort usw. Ein Video von einer Lesung in einem Gesetzgebungsverfahren wäre nicht besonders hilfreich. (Beispiel)
Ja gibt es noch. Steht noch auf den Stundenplänen zumindestens in kaufm. Berufsfachschulen.
Steno ist im Bundestag keine Tradition, sondern wird angewandt um Schnelligkeit zu erzielen, die können Steno schneller schreiben als andere mit dem Computer. Schließlich muß das wortgenau protokolliert werden und da hätte man mit Langschrift (Handschrift) das Nachsehen. Die Protokolle müssen gedruckt werden und alle Abgeordneten verteilt werden. Diese Protokolle müssen aufbewahrt werden und haben Dokumenten bezw. Urkundenstatus. Die Videos sind nur für Bürgerinformation und für die Presse. Abgeordnete müssen viel lesen, haben aber keine Zeit langwierige Videoaufnahmen anzusehen. Sekretärinnen müssen teilweise Steno noch beherrschen. Ich persönlich habe das auch lernen müssen....grausig. Niemandem zu empfehlen.
Beispiel: ein Punkt heißt "ist"= geht schneller als ist auszuschreiben. Aber die vielen Striche, verstärkten Striche und weiß Gott noch alles....nix für schwache Nerven!
Schau mal bei Lufthansa rein. Dort stehen die zukünftigen Gehälter der Berufspiloten. Du musst unterscheiden: Man wird nicht gleich Flugkapitän, also Chef. Schau mal bei der Lufthansa oder bei berufenet, dort werden solche Fragen auch beantwortet. Pilot ist Pilot, egal was er fliegt. Bei der Lufthansa werden die besten Gehälter gezahlt. Ich weiß, daß ein erfahrener Pilot bis zu 13.000 Euro pro Monat verdienen kann. Aber vergiss nicht: Die Ausbildung hierfür ist schweineteuer und wenn Du Pilot bist, musst Du die Ausbildungskosten in Raten zurückzahlen. Ausgelernter Pilot ist gut gesagt, Abitur ist mal Mindestvoraussetzung und dann kommt eine knallharte Ausbildung auf Dich zu. Nicht alle, die die Ausbildung mitmachen, werden auch Pilot. Schau Dir mal auf Lufthansa.com die Beschreibungen der Ausbildungen und die Voraussetzungen an. Die haben eine eigene Seite für die "Verkehrsflugzeugführer-Ausbildung" (Piloten). Mach Dich auf eine sehr anstrengende und anspruchsvolle Ausbildung gefasst. Die Gesundheitsanforderungen sind mindestens genauso hoch. Das Auswahlverfahren zählt zu den härtesten Verfahren. Realschüler haben null Chancen auf die Ausbildung. Ich habe mich bereits informiert. Da nützt auch eine abgeschlossene Ausbildung nix.
Ja, da eine Privatinsolvenz keine Behinderung oder ein Sozialleistungsbezug (Hartz 4) darstellt. Allerdings: Man sollte dies dem Beitragsservice mitteilen, wenn Altschulden dort bestehen, dann wird man diese ebenfalls durch die Insolvenz los.
Ja, man muß. Dies ist ein Gesetz und findet seine Grundlage im Rundfunkstaatsvertrag, den Sie unter www.rundfunkbeitrag.de auch lesen und herunterladen können. Andernfalls wird es schon bei den Mahnungen und Festsetzungen richtig teuer. Außerdem droht nicht nur eine Pfändung, sondern eine strafrechtliche Ahnung wegen einer Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro. "Wer länger als 6 Monate keine Rundfunkbeiträge zahlt, setzt sich dieser Gefahr aus." Es gab schon Leute, die mussten wegen der Ordnungswidrigkeit in Haft: Erzwingungshaft bis die Strafe gezahlt wird. Zuständig hierfür ist nicht der Beitragsservice, sondern Ihre Rundfunkanstalt (Hess.Rundfunk, Bayr.Rundfunk etc.). Die Rundfunkanstalten strengen das Zwangsverfahren an, der Beitragsservice mahnt nur bis zur Abgabe an die Rundfunkanstalt und dann wird es unangenehm. Lieber zahlen!
Wichtig sind vor allem die AGBs, die anerkannt werden sollten und das Widerrufsrecht. Allerdings kommt es auch darauf an, ob Sie ein Kaufmann mit Geschäft sind oder diesen Shop als Privatperson betreiben, das ist ein großer Unterschied. Kaufleuten obliegen mehr Pflichten als Privatpersonen, schon alleine im Falle eines Umtausches etc. Bei personalisierten Artikeln kann niemand, auch kein Gesetzgeber, ein Rücknahmerecht oder Umtauschrecht verlangen,** dies sollten Sie ausdrücklich betonen**: Rückgabe, Umtausch ausgeschlossen. Wichtig: Lieber mehrere einzelne Checkboxen, als eine zu wenig. Ich würde die Liefer-und-Zahlungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung als extra Checkbox einbauen, ist sicherer. Ein Rechtsstreit wegen Unverständlichkeiten kann teuer werden.
Wichtiger ist: Wenn Sie nicht sicher sind, ob noch Forderungen offen sind, keine Schuldanerkenntnis unterschreiben, nichts bezahlen. Sonst wird die Forderung anerkannt und Sie dürfen alles nochmals bezahlen! Selbst eine Zahlung von 1,00 Euro reicht aus, um die Forderung verbindlich anzuerkennen. Erst Forderungsaufstellung anfordern, Datum der Forderung prüfen (Verjährung? 3 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist. Danach ist die Forderung verjährt und Sie müssen gar nichts mehr bezahlen.
SOBALD SIE IRGENDETWAS ZAHLEN SIND SIE IN DER FALLE! UNTERSCHREIBEN SIE NICHTS!
Bleiben Sie locker! Die erste Hürde ist damit geschafft. Das Insolvenzverfahren ist beendet, jetzt gilt es alle Obliegenheiten der Wohlverhaltensperiode zu erfüllen. Wenn das auch glatt läut, ist die Restschuldbefreiung in greifbarer Nähe. Aber bitte nicht übermütig werden und keine groben Fehler begehen.
Das Verfahren gliedert sich in die Abschnitte: Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode ( hier sind Sie nun angekommen)