An Berufsschulen explizit ist mir nicht bekannt, aber ich habe die Lehrpläne für die kaufm. Berufsfachschulen geshen und dort ist das Fach noch vorhanden. Aus den Protokollen im Bundestag entstehen die Drucksachen für jede Wahlperiode, die man auch im Internet einsehen kann. Da ist alles fein säuberlich festgehalten: Zwischenrufe, Rügen, Rede und Antwort usw. Ein Video von einer Lesung in einem Gesetzgebungsverfahren wäre nicht besonders hilfreich. (Beispiel)

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Ja gibt es noch. Steht noch auf den Stundenplänen zumindestens in kaufm. Berufsfachschulen.

Steno ist im Bundestag keine Tradition, sondern wird angewandt um Schnelligkeit zu erzielen, die können Steno schneller schreiben als andere mit dem Computer. Schließlich muß das wortgenau protokolliert werden und da hätte man mit Langschrift (Handschrift) das Nachsehen. Die Protokolle müssen gedruckt werden und alle Abgeordneten verteilt werden. Diese Protokolle müssen aufbewahrt werden und haben Dokumenten bezw. Urkundenstatus. Die Videos sind nur für Bürgerinformation und für die Presse. Abgeordnete müssen viel lesen, haben aber keine Zeit langwierige Videoaufnahmen anzusehen. Sekretärinnen müssen teilweise Steno noch beherrschen. Ich persönlich habe das auch lernen müssen....grausig. Niemandem zu empfehlen.

Beispiel: ein Punkt heißt "ist"= geht schneller als ist auszuschreiben. Aber die vielen Striche, verstärkten Striche und weiß Gott noch alles....nix für schwache Nerven!

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Schau mal bei Lufthansa rein. Dort stehen die zukünftigen Gehälter der Berufspiloten. Du musst unterscheiden: Man wird nicht gleich Flugkapitän, also Chef. Schau mal bei der Lufthansa oder bei berufenet, dort werden solche Fragen auch beantwortet. Pilot ist Pilot, egal was er fliegt. Bei der Lufthansa werden die besten Gehälter gezahlt. Ich weiß, daß ein erfahrener Pilot bis zu 13.000 Euro pro Monat verdienen kann. Aber vergiss nicht: Die Ausbildung hierfür ist schweineteuer und wenn Du Pilot bist, musst Du die Ausbildungskosten in Raten zurückzahlen. Ausgelernter Pilot ist gut gesagt, Abitur ist mal Mindestvoraussetzung und dann kommt eine knallharte Ausbildung auf Dich zu. Nicht alle, die die Ausbildung mitmachen, werden auch Pilot. Schau Dir mal auf Lufthansa.com die Beschreibungen der Ausbildungen und die Voraussetzungen an. Die haben eine eigene Seite für die "Verkehrsflugzeugführer-Ausbildung" (Piloten). Mach Dich auf eine sehr anstrengende und anspruchsvolle Ausbildung gefasst. Die Gesundheitsanforderungen sind mindestens genauso hoch. Das Auswahlverfahren zählt zu den härtesten Verfahren. Realschüler haben null Chancen auf die Ausbildung. Ich habe mich bereits informiert. Da nützt auch eine abgeschlossene Ausbildung nix.

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Ja, man muß. Dies ist ein Gesetz und findet seine Grundlage im Rundfunkstaatsvertrag, den Sie unter www.rundfunkbeitrag.de auch lesen und herunterladen können. Andernfalls wird es schon bei den Mahnungen und Festsetzungen richtig teuer. Außerdem droht nicht nur eine Pfändung, sondern eine strafrechtliche Ahnung wegen einer Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro. "Wer länger als 6 Monate keine Rundfunkbeiträge zahlt, setzt sich dieser Gefahr aus." Es gab schon Leute, die mussten wegen der Ordnungswidrigkeit in Haft: Erzwingungshaft bis die Strafe gezahlt wird. Zuständig hierfür ist nicht der Beitragsservice, sondern Ihre Rundfunkanstalt (Hess.Rundfunk, Bayr.Rundfunk etc.). Die Rundfunkanstalten strengen das Zwangsverfahren an, der Beitragsservice mahnt nur bis zur Abgabe an die Rundfunkanstalt und dann wird es unangenehm. Lieber zahlen!

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Wichtig sind vor allem die AGBs, die anerkannt werden sollten und das Widerrufsrecht. Allerdings kommt es auch darauf an, ob Sie ein Kaufmann mit Geschäft sind oder diesen Shop als Privatperson betreiben, das ist ein großer Unterschied. Kaufleuten obliegen mehr Pflichten als Privatpersonen, schon alleine im Falle eines Umtausches etc. Bei personalisierten Artikeln kann niemand, auch kein Gesetzgeber, ein Rücknahmerecht oder Umtauschrecht verlangen,** dies sollten Sie ausdrücklich betonen**: Rückgabe, Umtausch ausgeschlossen. Wichtig: Lieber mehrere einzelne Checkboxen, als eine zu wenig. Ich würde die Liefer-und-Zahlungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung als extra Checkbox einbauen, ist sicherer. Ein Rechtsstreit wegen Unverständlichkeiten kann teuer werden.

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Deutscher Inkasso-Dienst.....Betrug oder Abzocker?

Ich bekam letzte Mittwoch 2. Brief eine Mahnung. Bei 1. Mahnungsbrief habe ich ignorieren.

Da steht folgenden Schreiben von Deutscher Inkasso-Dienst

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Forderung Otto (GmbH & Co KG) in Höhe von zzt. EUR 200,46

Sehr geehrter Herr _ _ _ _ bislang blieben unsere Mahnung leider ohne Erfolg.

Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Maßnahmen durch uns ergriffen werden, sollten weiterhin von Ihnen keine Zahlung geleistet werden.

  • Veranlasseung eines Schufa-Eintrag durch die Auftraggeberin
  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Daher empfehlen wir Ihnen, den Gesamtbetrag unverzüglich auf eines der unten stehenden Konten zu bezahlen. Anderenfalls würden durch das gerichtliche Mahnverfahren weitere Kosten entstehen, die ebenfalls von Ihnen zu erstatten sind.

Sofern die einmalige Zahlung des Gesamtbetrages nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um eine monatliche Ratenzahlung zu vereinbaren.

Es besteht die Möglichkeit, Zahlung auch im Lastschriftverfahren einzuziehen. Dafür senden Sie bitte das anliegende SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben vom Kontoinhaber per Post im Original zurück.

Mit freundlichen Grüßen

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Ich wundere mich selbst, warum Otto-Versand tut. Ich hatte im Februar 2010 eine Rudergeräte bestellt und gekauft Ratenzahlung 48 mtl. 21,34€ 1. Rate Mai 2010, wie wir uns Vereinbarung haben. im Dauerauftrag, also ich habe selbst überwiesen. bis April 2014.

Ich dachte, dass es erledigt. Ich bekam nie einmal eine Mahnung von Otto-Versand, vielleicht irgendwie fehlt. Otto-Versand hat mein neue Anschrift. Oktober 2010 zog ich hierher. Schwiegermutter wohnte dort noch.

Was muss ich machen? Dann habe ich bei Otto-Versand Service gefragt. Sie geben uns keine Auskunft, alle Unterlage sind bei deutscher Inkasso Dienst. Ich habe dann mit Sozialarbeiterin für Hörgeschädigten in Verbindung, weil ich nicht weiter weiß. Sie hat dort (Deutscher Inkasso-Dienst) angerufen und sagte zu mir, dass ich an Deutscher Inkasso-Dienst in Verbindung setzen soll und mailen. Dann habe ich sofort an Deutscher Inkasso-Dienst gemailt. Ihr Mailadresse ist abwicklung@eos-did.com und e024@eos-did.com bei Herr Schindler

bis jetzt keine Antwort von Deutscher Inkasso-Dienst und nie einmal 3x Mail ( mit hohe Prorität,..vertraulich, Einschreiben, Lesebestätigung) reagieren.

Meine Frage ist: Warum muss ich so schnell wie möglich die Rechnung an Deutscher Inkasso Dienst zahlen, obwohl Sie keine Rechnungsnummer von Otto-Versand haben? Keine Mahnung von Otto-Versand..

Was muss ich machen?

Mit freundlichen Grüßen Kuusamo

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Wichtiger ist: Wenn Sie nicht sicher sind, ob noch Forderungen offen sind, keine Schuldanerkenntnis unterschreiben, nichts bezahlen. Sonst wird die Forderung anerkannt und Sie dürfen alles nochmals bezahlen! Selbst eine Zahlung von 1,00 Euro reicht aus, um die Forderung verbindlich anzuerkennen. Erst Forderungsaufstellung anfordern, Datum der Forderung prüfen (Verjährung? 3 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist. Danach ist die Forderung verjährt und Sie müssen gar nichts mehr bezahlen.

SOBALD SIE IRGENDETWAS ZAHLEN SIND SIE IN DER FALLE! UNTERSCHREIBEN SIE NICHTS!

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Bleiben Sie locker! Die erste Hürde ist damit geschafft. Das Insolvenzverfahren ist beendet, jetzt gilt es alle Obliegenheiten der Wohlverhaltensperiode zu erfüllen. Wenn das auch glatt läut, ist die Restschuldbefreiung in greifbarer Nähe. Aber bitte nicht übermütig werden und keine groben Fehler begehen.

Das Verfahren gliedert sich in die Abschnitte: Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode ( hier sind Sie nun angekommen)

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