Ich möchte nun keine Meinung zu den angegebenen Titeln abgeben, aber sorry, das ist für mich kein Splatter mehr. [...] : Pure Tierquälerei Der Film zeigt Szenen, bei denen echte (!) Tiere lebend hingerichtet werden.

Bei beschlagnahmten Filmen ist es in der Tat so, dass auch der Besitz strafbar ist.

Es gibt kultige Splatterfilme, aber Deine genannten, ist nicht mal das.

Einfach nur trash.

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Beide tun sich nicht viel, aber doppelgemoppelt ist nicht gut :)

Der eine bremst den anderen aus.

Microsoft Security Essentials hat den Vorteil, das man bei alten Programmen oder veralteten Seiten, wo das Zertifikat ausgelaufen ist, den alten Stand als "OK" kennzeichnen kann.

D.h. Essentials wartet auf eine Aktualisierung...

Der andere Virenscanner hingegen, meckert bei jedem Aufruf, dass ein Virus vorhanden sei... weil "veraltet"....

Im Test haben beide gleichgut abgeschlossen. Signaturen sind fast zeitgleich aktuell.

Zur Zeit würde ich sagen: reine Geschmacksfrage

und das ist das erste Mal das ich Microsoft praktisch lobe... oO

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  1. kann man es googlen

  2. bin ich zu faul http://www.expli.de/anleitung/screenshot-einer-webseite-machen/screenshot-der-gesamten-webseite-2460/

Es gibt Addons für Firefox usw.

Ich speicher lieber auch alle Unterseiten :;)

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Geht mal zum Rechtsanwalt, sicherlich müsstet ihr "zivilrechtlich" auch Dinge "erstreiten"... Versicherungen etc. pp.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann nur, wer die "Schuld" hat.
Aber mögliche Regressforderungen ist ein anderes Blatt.

Lasst euch bitte rechtlich beraten, hier werdet ihr nicht wirklich sinnvolle Antworten erhalten können.

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Tag gerettet :)

Also ernsthaft: ILLEGAL

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Bei einem Kauf Privat an Privat gibt es keinerlei Gewährleistung, ist im BGB geregelt.

Wenn im Vertrag sowas wie "gekauft wie gesehen" drin steht umso besser.

Blöde wäre nur, wenn Du ein 1A Getriebe bescheinigt hättest.

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Die Tschechen sind für Trinkfestigkeit bekannt... und für Knödel :)

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ÄHM sbtm85 .. Das Portal hast Du aber schon verstanden ? Es geht hier um Leute die rat suchen... nicht um irgendein Wissensportal.

Wenn Du die Antwort weißt, welchen Rat suchst Du ???

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Ich will Dich ja nicht irritieren, aber kann man nicht immer nur zum "Ende des Monats" kündigen... Schau mal in Deinem vertrag. d.h. D hättest am 30.04.10 spätestens kündigen müssen.

Schreib sonst zum "nächstmöglichen Termin" :) Richtig wäre aber zum 15.06. und Du hättest im Januar schon für Juni kündigen können...

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Ja, es ist möglich

Natürlich geht das, ist aber ILLEGAL.

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Hilft Dir zwar nicht viel, aber weit vor den Römern. http://display-magazin.net/thema/strahlenquelle/artikel--38--vom-feuer-bis-zur-kuenstlichen-lichtquelle

Öllampe

Etwa vor 40000 Jahren sind erste primitive Öllampen anzusiedeln. Sie waren nichts weiter als einfache Kalkschalen, z. B. Muscheln, die mit tierischem Fett, Seehundfett, Rindertalg, etc. oder pflanzlichem Öl befüllt wurden. Als Docht dienten Gras, Flechten oder getrocknetes Moos. Die Öllampen blieben bis ins 18./19. Jahrhundert in ihrer Funktion weitgehend gleich, erhielten lediglich ein «moderneres» Design. Der Docht wurde verbessert zum Runddocht, der eine bessere Luftzufuhr gewährleistete und Petroleum fand als Brennstoff Verwendung.

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Eher ist das gewerbsmäßiges handeln und kein Privatverkauf.

Ohne eine Gewerbeanmeldung kann man Dich natürlich für soetwas belangen.

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  1. Warum sollte es verboten sein, im Ausland zu bestellen.
    Solange der Besitz in Deutschland nicht strafbar ist, darf man "indizierte" "uncut Versionen" etc im Ausland ordern.

Es gibt aber auch Portale, worüber man ganz legal, gegen 4,90 (Einschreiben einhändig) Filme kaufen kann.

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In Deutschland kann nur einer Vater sein. Da der Freund die Vaterschaft anerkannt hat, braucht der eigentliche Erzeuger m.E. nichts befürchten, denn er hat auch 0 Rechte.

Die Rechte und Pflichten liegen beim Freund der die Vaterschaft anerkannt hat.

Eigentlich unüblich direkt vor Gericht zu ziehen, denn das würde nur passieren, wenn man sich weigert, man kann ja auch "freiwillig" den Test machen.

Dein Freund müsste sicherlich zu 50% für die Gerichtskosten aufkommen. Die restlichen 50% trägt die andere Partei.

Wie gesagt, m.E. steht weder Ihr noch dem Kind Unterhalt zu.
Da jemand anderes die Vaterschaft anerkannt hat.

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