Frag am besten indirekt nach der Nummer. Ich würde gerne deine Stimme hören, was hältst du davon ? Oder wollen wir uns via Whatsapp unterhalten ?

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Die, die mit dem System unzufrieden sind, wandern dorthin aus, wo sie es besser haben und bewahren ihre Nerven und die der im System noch lebenden Menschen. Beide haben es dann einfacher.

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Warum überlässt du deinen Ausweis anderen Leuten ?

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Die Seite ist in Google wenig bekannt. Außerdem ist sie nicht verschlüsselt, obwohl man dort ein Nutzerkonto anlegegen kann und es fehlt dort das Impressum. Ich würde dort nicht bestellen.

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Das nennt man Diskussion.

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1. Verurteilungen muss du angeben. Selbst wenn der Auszug aus dem BZR rein ist, werden die Akte mehrere Jahre bei der Polizei aufgehoben und auf Anfrage der Behörde, was sie auch sicher tut, werden sie vorgelegt.

2. Je nach dem wonach im Formular gefragt wird. Die eingestellten Verfahren brauchst du grundsätzlich nicht anzugeben. Allerdings musst du die Anzeigen der letzen 5 Jahren angeben, wenn danach explizit gefragt wird. Auch die eingestellten Verfahren werden bei der Polizei aufgehoben.

3. Du hast zwar Anspruch auf Einbürgerung. Wie die Entscheidung der Behörde ausfällt, lässt sich schwer sagen, es liegt nämlich im Ermessen der Behörde. Die Tagessätze je nach Straftat werden zusammenaddiert. Liegen diese insgesamt unter 90 Tagessätze hast du wenig zu befürchten.

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NEIN

Die Farbe links ist in Ordnung, so liest sich der Text besser und ist angenehm für die Augen. Die Farbe in der Mitte und rechts würde ich nicht nehmen, der Hintergrund ist viel zu grün.

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Bringe ihr zusammen mit dem Geld eine Schachtel Pralinen vorbei, dann nimmt sie sicher und gerne die 30€ mit der Schachtel entgegen.

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Lass dich zuerst vom Arzt attestieren, dann hast du handfeste Beweise. Damit gehst du zum Anwalt für Strafrecht und lässt dich von ihm beraten. Er gibt dir dann Auskunft was du als nächstes machen sollst, ggf. Schmerzensgeld beantragen.

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Nach § 86a StGB ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zwar strafbar.

Aber zugleich verweist § 86a Abs. 3 StGB auf § 86 Abs. 3 StGB und stellt somit eine Verknüpfung zur "Sozialadäquanzklausel" dar, die nach der Gesetzesfassung als Tatbestandsausschluss anzusehen ist.

D.h, danach sind vom Tatbestand beispielsweise "künstlerische Darstellungen" ausgeschlossen.

Außerdem dienen die Symbole auf Gerichtsgebäuden nicht dem Ziel zur Verbreitung oder Ausübung der nazionalsozialistischen Ideologien, auch gehören diese Gebäude nicht zur solchen Organisation, die diese Symbole gezielt zur Beeinflussung der Gesellschaft vertreten.

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Verlasse dich nicht zu 100% auf die Aussagen der Mitarbeiter. 

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Wenn du dich tatsächlich unter falschen Namen nicht angemeldet haben solltest, kannst du dich entspannen. Wozu diese Aufregung ?

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Setze dich am besten mit dem Support deines Anbieters in Verbindung.

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Auf den Server, welcher in Deutschland gehostet wird, kannst du schneller zugreifen als auf den Server, der sich in Washington oder sonstwo befindet. Somit hast du schnelle Laderzeiten und musst nicht lange warten, bis dein Spiel geladen wird.

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