Ist ja ganz schön dumm gelaufen aber auch nicht wirklich dramatisch.
Zunächst einmal sollte doch klar sein, dass der Zugang der scheinbaren Mahnungen für Apollo nicht zu erbringen ist. Die Inkassokosten sowie die Kontoführungsgebühr und auch die Mahngebühren sind ja wohl ziemlich dreist.
Zunächst ist hier zu erkenne, dass das Inkassounternehmen auf die 1,5 Gebühr inkl. Auslagenpauschale noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen hatte € 8,55. Ist nicht rechtens. Auch kann man hier über die 1,5 Gebühr streiten. Maximal 1,2 bis 1,3 Gebühr zuzüglich Auslagenpauschale. Vorausgesetzt der Schuldner, also die Mutter wurde auch in den Verzug gesetzt. Ist wohl nicht geschehen, somit auch kein Verzugsschaden, keine Gebühren entstanden.
Die Höhe der Mahngebühren ist überzogen und frech. Die so genannten Kontoführungsgebühren sind vollumfänglich blödsinn und sowieso nicht erstattungsfähig. Die Zinsen na ja, wenn Verzug vorliegt, glaube ich aber ehrlich nicht wirklich.
Und das beste kommt jetzt noch zum Schluss: Ich gehe einmal stark davon aus, dass Apollo hier keine Gebühren an das Inkassounternehmen bezahlen muss. Wenn dieses so ist, ja dann gibt es auch keinen Verzug, keinen Anspruch an Verzugsgebühren, egal in welcher Höhe da ja vom Gläubiger, also Apollo, nichts für die Beauftragung des Rechtsdienstleisters bezahlt wird. Hier würde ich vollumfänglich widersprechen die Kosten und Gebühren zurückweisen. Aber Vorsicht, Verzugsgebühren haben nichts mit Erfolgshonorar zu tun. Das ist das Vergnügen und zwar das einzige von Apollo, und ebenfalls nicht einmal ansatzweise erstattungsfähig.
Gehen Sie mit Ihrer Miutter zu Apollo Optik, bezahlen Sie den Rechnungsbetrag der Brille ohne irgendeine andere Gebühr, auch keine Mahngebühr und verlangen Sie die Herausgabe der Brille. Nehmen Sie vielleicht auch noch Ihren Mann mit. Sollte Ihnen die Brille nicht ausgehändigt werden so haben Sie die Chance vom Vertrag zurückzutreten.Wichtig Quittung nicht vergessen. Ja das Ganze kann zwar kurzfristig peinlich sein, jedoch für beide Teile aber das wäre die einzige realistische Chance.
Dem Inkassounternehmen schreiben Sie eventuell, dass sie die Forderung der Gebühren zurückweisen, sich mit dem Gläubiger selbst einigen werden. Müsste so gehen!