Nun das ist ja schon eigenartig.

Sie können doch einmal unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen ob dieses Unternehmen noch registriert ist. Darüber hinaus gibt es noch den Bundesverband Deutschewr Inkasso-Unternehmen e. V. in Berlin. ALeicht im Internet zu finden. Dort gibt es einee Mitgliederliste, öffentlich. Auch dort kann das Unternehmen eventuell gefunden werden.

Es müsste doch möglich sein das Unternehmen zu finden.

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Die Frage stellt sich mir mit einem zwinkern ;-) Was ist gut? Seriös sind ja sowieso 99,9% der registrierten Unternehmen!

Die Frage gut ist relativ einfach zu beantworten: Es kommt auf Ihre Forderung an. Je älter eine Forderung ist, umso schwieriger wird die außergerichtliche Beitreibung. Alt ist älter als 6 Monate.

Einfach googeln, da finden Sie sicherlich passende Einträge. Jedoch sollten Sie auch eines beachten: Kostenloses Inkasso taugt bekanntlich nichts, dort wird eben nur der Schuldner und der Gläubiger hinters Licht geführt. Eine Rechtsdienstleistung kostet nunmal etwas Geld, dafür bekommt man dann aber auch etwas!

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In der Regel ist die Forderung nicht verjährt. Regelverjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende. Die Forderung verjährt demnach erst am 31.12.2013 um 00:00 Uhr.

Bezüglich der Ahnungslosigkeit gilt doch zumindest, dass in dem Schreiben die grundlegenden Daten des Forderungsinhabers mitgeteilt wurden. Wenn nicht dann stimmt hier etwas ganz grob nicht! Es sollte mindestens der Forderungsgrund, die Rechnungsnummer mit Datum sowie der Rechnungssteller angegeben sein. Fehlt dieses so gilt hier zunächst, dass es die Forderung so nicht gibt!

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Ein Apollo Optiker beauftragt Inkasso. wie soll man jetzt reagieren?

Hallo an alle! Meine Mutter hat Anfang Juni 2012 eine neue Brille bestellt, im Juli wurde ihr telefonisch mitgeteilt, dass diese fertig sei und abgeholt werden könne. Meine Mutter ist 78, nach einer Herz-OP nicht mehr so fit, hatte nach dieser Brillenbestellung noch nen Schlüsselbeinbruch und das Ganze vermutlich schlicht verschusselt... Heute früh rief sie mich völlig aufgelöst an, sie hätte Post von einem Inkassounternehmen bekommen mit folgender Aufstellung: Hauptforderung 218,90 Euro, Mahnkosten der Auftragsgeberin 25,00 Euro, Inkassovergütung inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten 53,55 Euro, Kontoführungsvergütung mtl. 2,05 Euro, Zinsen bis 16.03.2013: 8,15 Euro, Gesamtbetrag: 307,65, Zuzügl. Weiterer 4,870 % Zinsen pa auf die jeweils restliche Hauptforderung und Kontoführungsvergütung, Zahlung soll bis 27.03.2013 erfolgen.

Meine Mutter hat wohl gleich in dem Shop angerufen, dort wurde ihr mitgeteilt, dass bereits drei Mahnschreiben verschickt wurden, und sie solle den Gesamtbetrag an das Inkassob. überweisen, dann erhält sie die Brille.

Es ist schon klar, dass die Brille abgenommen und bezahlt werden muss, schließlich hat sie sie ja bestellt. Es ist ärgerlich und peinlich, dass sie das verschusselt hat. Aber sie versichert, dass sie keine Mahnungen erhalten hat! Wie können wir nun reagieren? Ist die Höhe der Forderungen gerechtfertigt? Ich hatte mal von einem Urteil gelesen, nachdem Inkassokosten nicht vom Schuldner bezahlt werden müssen... Was wäre die korrekte Vorgehensweise??

Für jede Hilfe vielen Dank im Voraus!!!!

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Ist ja ganz schön dumm gelaufen aber auch nicht wirklich dramatisch.

Zunächst einmal sollte doch klar sein, dass der Zugang der scheinbaren Mahnungen für Apollo nicht zu erbringen ist. Die Inkassokosten sowie die Kontoführungsgebühr und auch die Mahngebühren sind ja wohl ziemlich dreist.

Zunächst ist hier zu erkenne, dass das Inkassounternehmen auf die 1,5 Gebühr inkl. Auslagenpauschale noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen hatte € 8,55. Ist nicht rechtens. Auch kann man hier über die 1,5 Gebühr streiten. Maximal 1,2 bis 1,3 Gebühr zuzüglich Auslagenpauschale. Vorausgesetzt der Schuldner, also die Mutter wurde auch in den Verzug gesetzt. Ist wohl nicht geschehen, somit auch kein Verzugsschaden, keine Gebühren entstanden.

Die Höhe der Mahngebühren ist überzogen und frech. Die so genannten Kontoführungsgebühren sind vollumfänglich blödsinn und sowieso nicht erstattungsfähig. Die Zinsen na ja, wenn Verzug vorliegt, glaube ich aber ehrlich nicht wirklich.

Und das beste kommt jetzt noch zum Schluss: Ich gehe einmal stark davon aus, dass Apollo hier keine Gebühren an das Inkassounternehmen bezahlen muss. Wenn dieses so ist, ja dann gibt es auch keinen Verzug, keinen Anspruch an Verzugsgebühren, egal in welcher Höhe da ja vom Gläubiger, also Apollo, nichts für die Beauftragung des Rechtsdienstleisters bezahlt wird. Hier würde ich vollumfänglich widersprechen die Kosten und Gebühren zurückweisen. Aber Vorsicht, Verzugsgebühren haben nichts mit Erfolgshonorar zu tun. Das ist das Vergnügen und zwar das einzige von Apollo, und ebenfalls nicht einmal ansatzweise erstattungsfähig.

Gehen Sie mit Ihrer Miutter zu Apollo Optik, bezahlen Sie den Rechnungsbetrag der Brille ohne irgendeine andere Gebühr, auch keine Mahngebühr und verlangen Sie die Herausgabe der Brille. Nehmen Sie vielleicht auch noch Ihren Mann mit. Sollte Ihnen die Brille nicht ausgehändigt werden so haben Sie die Chance vom Vertrag zurückzutreten.Wichtig Quittung nicht vergessen. Ja das Ganze kann zwar kurzfristig peinlich sein, jedoch für beide Teile aber das wäre die einzige realistische Chance.

Dem Inkassounternehmen schreiben Sie eventuell, dass sie die Forderung der Gebühren zurückweisen, sich mit dem Gläubiger selbst einigen werden. Müsste so gehen!

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Schufa Eintrag nach beglichener Hauptforderung?

Hallo ihr Lieben,

ich habe Ende September letzten Jahres Schuhe in einem Onlineshop gekauft. 3 Paar à 60 Euro. 4 Wochen hatte ich Zeit sie wieder zurückzuschicken, was ich mit 2 Paar davon auch tat. Soweit so gut. Das zeitnahe Bezahlen geriet leider auf Grund einiger dummer Umstände etwas in Vergessenheit. Im November habe ich die 1. Mahnung erhalten (seltsamerweise ohne Mahnkosten). Ich saß schon fast am Laptop um die vergessene Rechnung zu begleichen, wurde dann aber durch irgendwas abgelenkt und dachte mir : " lässt du da auf dem Tisch liegen und machst es nachher!" Da mein Freund in seinem Ordnungswahn aber alles sofort wegräumen muss, geschah was geschehen musste : aus den Augen - aus dem Sinn!

Mit der zweiten Mahnung passierte später ungefähr das Gleiche schäm

Über den weiteren Hergang was Briefe angeht bin ich mir gerade nicht so schlüssig, da mir mindestens einer abhanden gekommen ist.

Auf jeden Fall habe ich ( mit Kontoauszügen belegbar) die offenen 60 Euro an den Onlineshop überwiesen. Zu dem Zeitpunkt kam auch ein weiteres Schreiben, in welchem diesmal Mahngebühren angesetzt waren. Diese habe ich, da es sich ja mehr oder weniger überschnitten hat jedoch nicht mit überwiesen, in der Hoffnung drumherum zu kommen.

Im Januar bekam ich dann auch Post von einem Inkassounternehmen, welches diese Forderung versucht hat einzutreiben. Die Rücksendung der Ware, sowie die Zahlung der 60 Euro waren dort auch vermerkt, womit nur noch die neu entstandenen Inkassokosten und die Mahngebühr übrig war. 46 Euro und ein bisschen.... Da es in dem Moment als der Brief kam auf dem Konto gerade nicht sooo toll aussah ( Kinder wachsen blöderweise und brauchen somit hin und wieder nen neuen Kindersitz fürs Auto ) habe ich um guten Willen zu zeigen, Ende Januar, erstmal 20 Euro überwiesen. Das wurde vom Inkassounternehmen auch so akzeptiert und ohne weitere Kosten hinzuzufügen, kam nur noch ein Schreiben mit der Restforderung von 26 Euro und...

Nun waren wir vor kurzem dann bei der Bank, weil wir einen kurzzeitigen Kredit gebraucht hätten, da unser Auto meinte : Hey, ich geh mal kaputt und möchte für 1500 Euro repariert werden! Der Bankberater fragte die Schufa ab und verzog das Gesicht. Ein Eintrag über 60 Euro vom 01.02.2013 mit dem Zusatz "Konto in Abwicklung" Zu erst waren wir geschockt und wussten nicht was es sein könnte, aber der Betrag kam mir so bekannt vor. Nach einigen Telefonaten stand dann auch fest, dass es sich um diese im Dezember(!!!) gezahlte Forderung handelt. Nun zur eigentlichen Frage :

Ist es rechtsmäßig, dass diese im Dezember beglichene (!!!) Forderung nachträglich im Februar in die Schufa gesetzt wird, vor allem als "Konto in Abwicklung" wenn diese 60 Euro doch bereits "abgewickelt" wurden?

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen :-) Das wurde vom Inkass

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Das ganze ist ja schon ziemlich dumm gelaufen. Na ja, hilft jetzt auch nichts mehr. Bezüglich des Schufaeintrages gibt es natürlich eine schnelle und doch sehr einfache Lösung. Bezüglich des Eintrages kann ich jedoch sagen, dass dieser mindestens einmal angekündigt wurde.

Siehe: http://www.agens-wfi-inkasso.de/inkasso-blog/wenn-der-schufa-eintrag-droht-131

Zur Lösung des Problems:

Die vollständigen Gebühren sofort ausgleichen, ein Erledigungsschreiben zugleich anfordern, damit zur Schufa gehen und die Eintragung austragen lassen. Müsste so gehen. Dann ist die Schufa wieder so sauber wie eh und je.

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Exekutionsantrag ist das Wort für eine Zwangsvollstreckung. Gebräuchlich auch in Österreich. Das heißt die Dame die Ihnen dieses per E-Mail mitgteilt hatte ist wohl von Sarkasmus zerfressen!! Eigentlich auch für Österreich nicht gerade üblich, der Ton.

Also kurz gefasst, es wird der Gerichtsvollzieher kommen und die Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen durchführen. Da Gerichtsvollzieher auch nur Menschen sind ist vielleicht eine ratenweise Erledigung dort möglich.

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Es ist hier eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei da der Gläubiger Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug gestellt hatte. Noch ist die Straftat nicht bewiesen, gibt es noch keine Anklage durch den Staatsanwalt. Dieses kommt erst wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, dass hier tatsächlich eine Straftat vorliegt.

Zu den nicht erhaltenen Schreiben: Sehr eigenartig, dass hier keine Schreiben eingegangen sind. Sicherlich kann der Gläubiger bzw. Gläubigervertreter die Schriftstücke nachweisen. Den Zugang wahrscheinlich nicht. Jedoch sollte man sich nicht darauf verlassen denn wenn es zu einer Anklage kommen sollte sitz dort ja auch kein weltfremder Richter der derlei Sätze bestimmt täglich hört.

Hier sollte nicht lange nachgefragt werden wieso das jetzt eskaliert ist sondern vielmehr die Angelegenheit durch zeitnahe Begleichung, Bezahlung regeln. Ansonsten, ja dann noch viel Spaß mit dem Abwarten eines Schreibens der Bank!

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Es kommt darauf an! Wurde hier mehrfach angemahnt? Wie auch immer erscheint mir der Betrag viel zu hoch.

Gebühren maximal € 32,50, ohne MwSt. Mahnspesen nur wenn gemahnt maximal € 5,00, an Zinsen können hier doch nur Centbeträge entstanden sein.

Also alles nochmals überprüfen und nicht einfach bezahlen. Ist schon etwas eigenartig wie kreativ man doch sein kann!

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Pro Kilometer Entfernung wären das bei einem Brief bis zu 20 Gramm etwa 0,00104504504 Eurocent. Grob gerechnet etwa 0,58 Eurocent. Müsste passen, sind ja wohl ca. 555 Kilometer. Rechne selbst.

0,00104504504 x 555 Kilometer, entspricht 0,58 Eurocent.

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Man darf sehr viel, jedoch ist es so, dass der Schuldner zunächst in den so genannten Verzug gesetzt werden muss. Am besten mit einer Mahnung die per Einwurfeinschreiben versendet wird oder per Boten eingeworfen wird.

Macht man dieses nicht, ist der Schuldner nicht im Verzug so kann er sich gegen die entstandenen Mehrkosten wie z. B. die Gerichtskosten und Zinsen ganz einfach entziehen. Zurecht!

Erst Verzug vorbereiten dann Mahnverfahren. Wichtig, da Sie sonst auf den Gerichtskosten sitzen bleiben könnten und das wollen Sie bestimmt nicht.

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Es kommt ganz darauf an! Wichtig ist zunächst einmal von wann die Forderung ist, aus welchem Jahr. Weiters ist wichtig wie hoch die allgemeinen Verbindlichkeiten der Eltern sind. Wie hoch ist das gesamte Einkommen der Eltern.

Wenn die Forderung bereits mehrer jahre alt ist, die bislang durchgeführten Zwangsvollstreckungsversuche erfolglos blieben, weitere Zwangsvollstreckungen erfolglos sein werden, dann und erst dann ist ein Inkassounternehmen bereit einen Vergleich, auch ratenweise, einzugehen.

Der angebotene Betrag sollte zwischen 30 und 50 % sein. Darunter würde ich es nicht versuchen da die Gefahr der Ablehnung hier im Raum steht.

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Am besten ignorieren "tuhn oder tuhen": Egal, beides tüt, tüt, gut!

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Ich gehe davon aus, dass das beauftragte Inkassobüro hier den Titel aus folgendem Grund zurückhält:

Die Zahlungen welche von Ihnen auf die erste, bereits bezahlte Forderung geleistet wurden sind nicht unter einem bestimmten Verwendungszweck verbucht worden. Gehe davon aus, dass die so lange warten bis auch die zweite Forderung vollständig bezahlt ist damit bei ausbleibenden Zahlungen der Gerichtsvollzieher auf den Weg gebracht werden kann ohne das die Forderung zwei tituliert werden muss.

Ansonsten sehe ich hier keinen Grund warum die bereits vollständig bezahlte Forderung, der Titel nicht in einem angemessenen Zeitraum versendet werden sollte.

Hier können Sie sich ganz einfach an den Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. mit Sitz in Berlin wenden und die Angelegenheit schriftlich vortragen. Natürlich nur wenn das Inkassobüro dort Mitglied ist.

Ansonsten, ja da bliebe nur noch das Drohen und Einschüchtern per Anwalt.

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Das Fahrzeug wird durch einen Beauftragten der finanzierenden Bank oder Leasingfirma sichergestellt. Selbstverständlich gibt es darüber eine Quittung. Leider kommen durch die Sicherstellung noch erhebliche Gebühren auf Sie zu. Diese schwanken je nach dem wen die Bank beauftragt hat. Empfehlenswerter ist das Fahrzeug selbst zum Händler zu bringen bei dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Sollten Sie das Fahrzeug jedoch in der von Ihnen gesetzten frist nicht zurückgeben wird schon Mal, aber eher selten, ein Verfahren wegen Unterschlagung eingeleitet.

Das beste wäre wenn Sie sofort die rückständigen Raten ausgleichen könnten. Wenn nicht, ja dann haben Sie gelitten.

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Hier stimmt etwas ganz grob überhaupt nicht. Sofort die Zahlungen einstellen und mit dieser Angelegenheit zum Amtsgericht gehen. Dort bei einem Rechtspfleger oder einer Rechtspflegerin einen Antrag für einen Beratungsschein beantragen. Damit dann zum Anwalt Ihrer Wahl gehen und die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin überprüfen lassen. Das Ganze aber subito, ganz schnell.

Sollte sich, was laut der Beschreibung sicherlich der Fall sein dürfte, herausstellen, dass hier irgendwelche Fantasiegebühren oder sonstiger Unfug berechnet wurde auch Strafanzeige erstatten. Bin mir ziemlich sicher, vorausgesetzt die Angaben stimmen, dass hier sogar Geld zurückerstattet werden muss.

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Die Forderung ist verjährt wenn folgende Punkte zutreffen:

  1. Es wurde kein gerichtliches Verfahren mit Erfolg gegen Sie durchgeführt. Also kein Vollstreckungsbescheid oder Titel erwirkt.

  2. Sie haben seit 2004 und später auch keine Zahlungen an den Gläubiger geleistet. Aufpassen: Auch keine Zahlungen für einen erneuten Kauf seit 2004 und hierbei keine Rechnungsnummer angegeben.

  3. Es wurde seit 2009 kein Schuldanerkenntnis in dieser Angelegenheit unterschrieben.

Ja dann ist die Angelegenheit seit 01.01.2008 verjährt. Sollte hier dennoch, was aber wohl nicht der Fall sein wird, Post vom Amtsgericht kommen, einfach dem gesamten Anspruch vollumfänglich widersprechen.

Ansonsten gibt es hier noch eine genau Erklärung über Verjährung: http://www.agens-wfi-inkasso.de/verjaehrung.html

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1und1 inkassopauschale

Hallo zusammen, irgendwie möchte mich 1und1 wirklich Ärgern. Ich habe vor ein paar Tagen bei 1und1 angerufen und geklärt aufgrund das meine Fritz Box defekt ist, dass ich eine neue bekomme. Da diese nach 1 Woche nicht da war, fragte ich nach. Da sagte man mir das eine Rechnung noch offen sei und deshalb kein neues Modem raus gehen kann. Als ich frage was für ene Rechnung sagte man mir, eine, vor 1 Jahr. Knapp 10,00 Euro! Aber da würden 25,00 Euro " Inkassopauschale" drauf kommen. Meine frage warum das so ist habe ich heute per post bekommen:

Die inkassopauschale in Höhe von 25.- EUR erheben wir, wenn Sie als Kunde sich nicht an das Inkassobüro beo offenen Forderungen wenden. Die Rechnung XXX vom 01.10.2011 zum Vertrag XXXXX ist am 01.01.2012 an das zuständige Inkassobüro Bay.... abgegeben worden.

Da die Forderung an ein Inkassobür abgegeben wurde, jetzt aber wieder bei 1 & 1 bearbeitet wird, fallen hier zusätzliche Gebühren von 25.- EUR an.

Das ist doch ein Witz, oder? Zumal ich von der Inkasso Firma NIE ein Brief erhalten habe. Ich habe mir ein Kontoauszug von 1&1 schicken lassen, welche Zahlungen bei Ihnen eingegangen sind.

Und da steht nur die aktuelle Rechnung drin für diesen Monat. Nichts von 25.- EUR + 10,00 die noch offen sein.

Kann mir einer sagen wie ich mich verhalten soll. Es kann doch nicht sein, dass die mal ebend sagen Sie haben es an ein Inkassobüro abgegeben und da ich nicht drauf reagiert habe, bekommen die jetzt eine Inkassopauschale. Und dadurch die Lieferung für mein Modem verhindert wird.

Oder was sagt ihr.

Vielen dank!

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1&1 wird ja immer kreativer. Na was wohl Herr David dazu sagen würde? Hm, wohl nichts mehr, oder?

Eine Inkassopauschale in Höhe von 25,00 Euro? Ja wo gibt es denn so etwas? Haben die Jungs und Mädels von 1&1 inzwischen ein eigenes Inkassounternehmen oder handeln die hier ohne Zulassung zum Inkasso?

Na hier sollten Sie sich schriftlich zu dem Vorgang äußern da der Laden wohl weit über sein Ziel hinaus geht. Wenn hier tatsächlich 10 € offen sind so sollten die Ihnen einmal nachweisen von wann und wofür. Auch bekannt ist, dass 1&1 immer noch Probleme mit verschiedenen Kundenkontonummern hat. Es gibt welche für Telefonie, Festnetz & Mobil sowie für Daten. Der Laden blickt manchesmal leider selbst nicht mehr durch.

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Erster großer Knall nach der Fehlgeburt mit Partner

gestern gab es zwischen meinem Partner und mir den ersten großen Knall, nachdem wir vorige Woche unser ungeborenes Kind verloren haben. Ich kanns nicht erklären, aber mit dem Öffnen der Augen morgens, war mir alles endgültig zuviel. Ein paar Stunden bin ich einfach im Bett liegen geblieben, verkrochen unter meiner Decke, und Jens rumorte in der Wohnung rum mit Großputz und allem was dazu gehört. Stand jede halbe Std vorm Bett mit nem Teller und fragte, ob ich nicht doch eine Kleinigkeit essen wolle. Irgendwann um die Mittagszeit bin ich aufgestanden hab mich angezogen und den Autoschlüssel geschnappt... bis zur Tür kam ich gar nicht, weil Jens vor mir stand und fragte was ich vorhabe. Habe ihn angesehen und gesagt, einfach weg...ganz weit. Als er wissen wollte warum und wohin bin ich geplatzt, hab ihn angeschrien, dass mir alles zuviel wird, mich die "Normalität" hier mich bald erschlägt, ich es satt habe, zu spüren wie sich mein Innerlichstes immer mehr auflöst... und und und Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten und der Ausbruch knallte mir mit eben gleicher Vehemenz entgegen. Ich könne es vergessen, wenn ich glaubte er würde zulassen, dass ich mich hinter irgendein Steuer setze, wann und ob ich mich die letzten Tage einmal selbst betrachtet hätte, ob ich schon bemerkt hätte, dass ich nicht mal ein Glas zitterfrei halten könne... Es tat mir so weh, als er letztendlich in Tränen ausbrach und fortführte, dass er doch lediglich versuche unser Leben in halbwegs geordneten Bahnen zu halten... er müsse sich seit Tagen mit ansehen wie ich immer mehr vor seinen Augen und ohne dass er was dagegen tun kann verfalle mich immer mehr zurückziehe... er habe schon sein Kind verloren, will nicht noch die Frau verlieren, die er immernoch heiraten möchte... wen er anrufen soll, damit ich endlich wieder richtig anfange zu reden... dass ich mich täusche, wenn ich glauben würde, es würde ihn innerlich nicht auch zerreißen, aber das wir vor Trümmern stehen, wenn er sich jetzt auch aufgibt. Ich solle mir alle Zeit nehmen zu trauern, das wäre mein Recht, und er wäre immer für mich da.. wenn ich darauf bestehe, bringt er mich hin wohin ich will um Abstand zu nehmen... solle auf ihn einschlagen wenn ich glaubte es würde mir helfen...aber bitte nicht einfach wortlos gehen..und schon gar nicht weiter in mir selbst verschwinden. Letztendlich lagen wir uns in den Armen, und er meinte wir brauchen Hilfe von Außerhalb, sonst gehts nicht voran, wir bräuchten beide jemanden zum reden.

In mir ist alles völlig konfus, und ich hab immer mehr Angst, mich komplett selbst zu verlieren. Ich war vorher ein überaus fröhlicher Mensch, mit dem sprichwörtlichen Schalk im Nacken und all das scheint unerreichbar verloren für mich.

LG kerstin

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Jeder Mensch reagiert in Krisensituationen anders. So furchtbar das Erlittene für beide ist, so furchtbar reagiert der einzelne. Er versucht hier das Problem, das Ereignis weg zu putzen, Sie versuchen es mit verkriechen und weglaufen. Beide Wege führen so nicht zur Hilfe, zur Lösung.

Es gibt sicherlich professionelle Hilfe in jeder Stadt. Diese sollte ganz dringend angegangen werden da auch hier niemand so wirklich helfen kann. Bis dahin wäre es vielleicht ganz hilfreich die Dinge die geschehen sind, die psychischen Belastungen aufzuschreiben, nierderzuschreiben, einfach ein Stück weit das Dunkel im Innersten ans Licht zu bringen.

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Ohne Titel kommt eine Gerichtsvollzieherin sicherlich nicht. Den Titel hat der Gläubigervertreter beim für ausländische Gläubiger zuständigen Mahngericht in Berlin Wedding beantragt. Das heißt, es müssen zwingend 2 Schreiben bei Ihnen eingegangen sein. Das erste Schreiben war der Mahnbescheid, das zweite der Vollstreckungsbescheid. Hier wurde wohl versäumt Widerspruch bzw. Einspruch einzulegen. Da Gerichtsvollzieher hier lediglich Raten in Höhe von einem Sechstel akzeptieren dürfen wird die Forderung hier wohl 1.500,00 € betragen. Ganz schön heftig.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass Sie nachweislich niemals Post bekamen, ist beim Amtsgericht Wedding überprüfbar, so kann es durchaus sein, dass der Titel herausgegeben werden muss und die Angelegenheit erledigt ist. Aber dieses ist zwingend schriftlich abzuklären. Ansonsten rechtlichen Rat einholen, aber ganz schnell.

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