Die Zeitfirma darf Dir, wenn sie keinen Einsatz für Dich hat, keine Urlaubstage oder Plus-/Überstunden stehlen - das ist illegal ! Durch den Nichteinsatz hast Du KEINE Minusstunden ! Du bist NICHT verpflichtet, die Stunden des Nichteinsatzes durch Nacharbeit oder dem Opfern von Deinen Urlaubstagen, Plus-/Überstunden auszugleichen ! Unterschreibe KEINE Urlaubsscheine für die Zeit des Nichteinsatzes. Wenn die Firma Dich deshalb kündigen will, zeigst Du sie beim Zoll an, oder fragst zunächst einmal z.B. Verdi um Rat.


Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/


Auch an Verdi kannst Du Dich deswegen für eine Rechtsberatung wenden.
Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland
https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd

Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14

Tarifregelungen, die Verrechnung von Arbeitsstunden zulassen, sind unzulässig. Des Weiteren wies das LAG darauf hin, dass auch bestehende tarifliche Regelungen, die einen Abbau von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto wegen fehlender Einsatzmöglichkeit beim Entleiher vorsehen, unzulässig sind. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14

Ausgetrickste Leiharbeiter - Das Totalversagen der BA für Arbeit. Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?" Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) !

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM



















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Wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für den Mitarbeiter hat, gehören die Minusstunden auf einem Zeitkonto nicht dem Zeitarbeiter ! Nur, wenn der Zeitarbeiter die Fehlzeiten/Fehlstunden selber verursacht hat (z.B. durch einen freien Tag wg. Umzug, wenn er keine oder noch keine Urlaubstage hat), sind es seine Minusstunden. Der Zeitarbeiter muss auch NICHT Stunden nacharbeiten, wo die Zeitfirma ihn nicht einsetzen konnte. Die geleisteten Plus-/Überstunden und Urlaubstage gehören dem Leiharbeiter.

§ 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entscheiden, dass eine Verrechnung von Plusstunden Seitens des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

Das Zeitkonto in den Tarifverträgen gaukelt da eine Pflicht des Zeitarbeiters vor, die es nicht gibt. Sehr viele Zeitarbeitsfirmen erpressen die Zeitarbeiter bei Nichteinsatz zum unterschreiben von Urlaubsscheinen - daß ist absolut illegal. Das Unternehmer-Risiko darf nicht auf den Zeitarbeiter abgewälzt werden - überhaupt erhalten die Zeitfirmen für solche Einnahme-Ausfälle auch Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter bei Einstellungen, und werden gegen Gewinnausfälle wohl sicher auch versichert sein.

Sollte die Zeitfirma mit Kündigung drohen, wenn ein Urlaubsschein bei Nichteinsatz nicht unterschrieben wird, am besten den Zoll für eine gründliche Firmenprüfung informieren, hier speziell die Urlaubsanträge prüfen lassen. Wenn z.B. am 10.04 und 11.04 fünf Zeitarbeiter gleichzeitig Urlaub genommen haben, kann da schon ein Betrug mit erpressten Urlaubsscheinen durch die Leihfirma vorliegen. Dann muss geprüft werden, ob die Zeitfirma an diesen Tagen Einsätze hatte, oder ob die Zeitarbeiter gemeinsam zwei Tage in den Kurzurlaub gefahren sind. Das Problem ist, das oft nur der Mindeslohn kontrolliert wird, und nicht genau, ob Zwangsurlaub bei Nichteinsatz verordnet wurde, und Zeitarbeitern ihre Plusstunden von Leihfirmen gestohlen wurden.

Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?"
Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) !

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM

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