Hallo,

Ihre Zeitfirma ist offenbar korrupt, und deren Mitarbeiter dort handeln kriminell. Sie können sich direkt an die Zollbehörden wenden, die eine Untersuchung in der Zeitfirma vornehmen kann (hier speziell die vergangenen Urlaubslisten von Zeitarbeitern kontrollieren, wenn es keinen Einsatz gab.) Zwangsurlaub bei Nichteinsatz ist illegal. Der Zeitarbeiter muss bei Nichteinsatz weder Urlaubstage/Plus-Überstunden opfern, oder nicht geleistete Stunden nacharbeiten. Das Risiko liegt bei Nichteinsatz ausschließlich bei der Zeitfirma ! Minusstunden bei Nichteinsatz gehören nur der Zeitfirma, und dürfen nicht auf den Zeitarbeiter übertragen werden - es sei denn, er hat den Nichteinsatz selber verursacht (Krankheitstage gehören nicht dazu). Sie können sich auch an Verdi wenden. Lohnabzug bei Nichteinsatz ist Diebstahl.

Leiharbeitsfirma darf bei Auftragsmangel nicht die Arbeitszeitkonten plündern.

Kann ein Leiharbeitnehmer wegen Auftragsmangel nicht bei einem Entleihbetrieb eingesetzt werden, dürfen diese Fehlstunden nicht von seinem Arbeitszeitkonto abgezogen werden. Dies hat das Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin – Brandenburg in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 klargestellt, die sich mit dem Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers befasst.

§ 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt eine Beschränkung oder Aufhebung durch Vertrag auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht zu. Im Klartext bedeutet dies, dass es Verleihern untersagt ist, Plusstunden des Leiharbeitnehmers wegen mangelnder Einsatzmöglichkeiten einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die deshalb entstanden sind, da der Verleiher dem seine Arbeitskraft anbietenden Leiharbeitnehmer keine Arbeit zuweisen konnte.

Tarifregelungen, die Verrechnung von Arbeitsstunden zulassen, sind unzulässig.

Des Weiteren wies das LAG darauf hin, dass auch bestehende tarifliche Regelungen, die einen Abbau von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto wegen fehlender Einsatzmöglichkeit beim Entleiher vorsehen, unzulässig sind.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14

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Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleitstete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Dasselbe gilt, wenn dem Leiharbeitnehmer nach Beendigung seines Einsatzes mitgeteilt wird, er solle zuhause auf einen neuen Auftrag warten. Kommt der Leiharbeitnehmer dieser Aufforderung nach, kann ihm nicht gleichzeitig vorgeworfen werden, er hätte seinen Arbeitgeber nicht über die Beendigung des Einsatzes informiert, wenn der Arbeitnehmer Kenntnis von der Auftragsbeendigung hatte.

Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14

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Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland

https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden

https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd

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Die Zeitfirma gehört offenbar zu den vielen korrupten Firmen in dieser Branche. Unverschuldete Minusstunden bei Nichteinsatz gehören nur der Zeitfirma, ein Zwangsurlaub mit Abzug von Plusstunden, Urlaubstagen, oder das Eintragen von Minusstunden deswegen ist illegal. Nicht geleistete Stunden wegen Nichteinsatz müssen vom Zeitarbeiter auch nicht ausgeglichen, nachgearbeitet werden.

Siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/darf-die-zeitarbeitsfirma-in-der-einsatzfreien-zeit-an-die-ueberstunden?foundIn=list-answers-by-user#answer-230022781

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Die Krankheitstage müssen bezahlt werden. Vermutlich wird die offenbar kriminelle Zeitfirma dabei aber tricksen wollen. Urlaub und Überstunden durften ihm NICHT wegen Auftragsmangel abgezogen werden - das ist gegen das Gesetz !

Er kann sich an Verdi für eine Rechtsberatung wenden:
Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland

https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden

https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd

Oder an den Zoll, der Verstösse bei Zeitfirmen auch kontrolliert.

Oder an die für sein Bundesland zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.

Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem
Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er
hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG  Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html

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Zu wenig Gehalt ausgezahlt bekommen was tun?

Hey Leute ich sitze zurzeit ziemlich in der Klemme. Ich möchte kurz mal meine Situation erklären: Ich war jetzt seit September in einer Zeitarbeitsfirma angestellt, nun wurde ich im November eine Woche krank und es kam die Kündigung für den 6. Dezember. Ausserdem war ich wegen fehlenden Einsatz 1 Woche zuhause aber da ich 35std auf dem Zeitkonto hatte dachte ich diese Woche würde mir bezahlt werden. Ich habe mich beim Arbeitsamt schon arbeitslos gemeldet, aber der antrag konnte noch nicht angenommen werde, da ich meine Arbeitsbescheinigung erst im Januar bekomme. Jetzt kommt die Sache: Mir wurden für den letzten Monat nur 480€ ausgezahlt. Das ist grade mal die Miete und ich weiß einfach nicht was ich tun soll. Kla ich werde mich nächste Woche direkt informieren wieso es so wenig Geld geworden ist und alles, aber mein Problem ist dass ich weiß dass ich diesen Monat kein Geld mehr sehen werde und ich nicht weiß wie ich diesen monat überleben soll. ich kann mir leider auch ichts leihen. Weiß jemand eine möglichkeit wie man über die Runden kommen kann? Ich bin echt nurnoch verzweifelt..tut mir leid dass ich mich nicht deutlicher Ausdrucken kann ich hoffe ich bekomme hier hilfreiche Tipps! Vielen Dank schonmal!

Edit: So Leute ich habe meine Lohnabrechnung bekommen. Mir wurden KEINE Krankheitstage bezahlt und 15Std vom gehalt "abgezogen" für das Arbeitszeitkonto! Ausserdem wurden die Krankheitstage als FEHLTAGE eingetragen! Was kann ich tun, falls die sagen sie hätten nie eine Krankenmeldung bekommen? Ich habe sie IMMER abgegeben einmal per Post dann Persönlich!!!

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Hallo, die Zeitfirma ist gesetzlich verpflichtet, Dir den vollen Monatslohn zu bezahlen ! Wenn Du eine ärztliche Bescheinigung hast, darf Dir die Firma keinen Lohn abziehen. Seit September stehen Dir ausserdem bis zum Ende Urlaubstage zu. Für die Tage, wo die Firma keinen Einsatz für Dich hatte, darf sie Dir NICHT Stunden von Deinem Plusstunden-Konto abziehen - das ist alleine ihr Unternehmerrisiko. Sie darf/durfte Dich auch nicht zwingen, Urlaubstage zu opfern, wenn sie keinen Einsatz hatte.


Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR
334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/

So wie ich das sehe, hast Du folgende Ansprüche:

1. ) Volle Auszahlung der Plusstunden auf Deinem Zeitkonto.

2. ) Auszahlung der Urlaubstage seit September.Es besteht ein Anspruch auf 20 Tage Urlaub pro Jahr bei Vollzeit und einer 5-Tage-Woche.


Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Zeitarbeitnehmer, wenn sie mindestens sechs Monate ununterbrochen bei ihrer Zeitarbeitsagentur angestellt waren. Wer vorher ausscheidet, darf für jeden Monat seiner Beschäftigung nur ein Zwölftel seines Jahresurlaubs nehmen.

Demnach hättest Du noch Anspruch auf die Urlaubstage seit September bis zum Ende. Also 20 Urlaubstage/Jahr geteilt durch 12 Monate, multipliziert mal 3 (Sept.-Nov. ´16). Das wäre ca. 4,99 Urlaubstage, die mit je 7 Stunden berechnet werden. Da hast Du also auch noch Anspruch auf die Auszahlung von weiteren knapp 35 Stunden multipliziert mit Deinem Bruttolohn, zusätzlich zu den 35 Stunden vom Zeitkonto.

Du kannst Dich an Verdi für eine Rechtsberatung wenden:
Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd

Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem
Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er
hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14










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Die Zeitfirma darf Dir, wenn sie keinen Einsatz für Dich hat, keine Urlaubstage oder Plus-/Überstunden stehlen - das ist illegal ! Durch den Nichteinsatz hast Du KEINE Minusstunden ! Du bist NICHT verpflichtet, die Stunden des Nichteinsatzes durch Nacharbeit oder dem Opfern von Deinen Urlaubstagen, Plus-/Überstunden auszugleichen ! Unterschreibe KEINE Urlaubsscheine für die Zeit des Nichteinsatzes. Wenn die Firma Dich deshalb kündigen will, zeigst Du sie beim Zoll an, oder fragst zunächst einmal z.B. Verdi um Rat.


Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/


Auch an Verdi kannst Du Dich deswegen für eine Rechtsberatung wenden.
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Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten. Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14

Tarifregelungen, die Verrechnung von Arbeitsstunden zulassen, sind unzulässig. Des Weiteren wies das LAG darauf hin, dass auch bestehende tarifliche Regelungen, die einen Abbau von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto wegen fehlender Einsatzmöglichkeit beim Entleiher vorsehen, unzulässig sind. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14

Ausgetrickste Leiharbeiter - Das Totalversagen der BA für Arbeit. Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?" Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) !

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM



















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Hallo,

die Überstunden gehören nur Dir ! Wenn die Zeitfirma sie Dir abziehen will, weil sie keinen Anschlussaruftrag hat, ist das illegal ! Unterschreibe da auf keinem Fall etwas. Wenn sie Dir deswegen mit Kündigung drohen, hast Du eine Kündigungsfrist. 


Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR
334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/


Auch an Verdi kannst Du Dich deswegen für eine Rechtsberatung wenden.

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Kann ein in der Arbeitnehmerüberlassung tätiger Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit keine Arbeit zuweisen, so trägt er hierfür das unternehmerische Risiko. Eine Vereinbarung dahingehend, dass die Zeiten ohne Einsatzmöglichkeit mit bereits für geleistete Überstunden ausgezahltem Lohn abgegolten sein soll, ist daher unwirksam. Die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos für einen Leiharbeitnehmer darf in seiner Gesamtheit nicht dazu führen, dass das unternehmerische Risiko der fehlenden Einsatzmöglichkeit auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird. Regelungen, wonach das Arbeitszeitkonto im Falle fehlender Beschäftigungsmöglichkeit einseitig durch den Arbeitgeber belastet werden kann, sind gesetzlich verboten.
Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.02.2015, Az.: 5 Sa 138/14

Kann ein Leiharbeitnehmer wegen Auftragsmangel nicht bei einem Entleihbetrieb eingesetzt werden, dürfen diese Fehlstunden nicht von seinem Arbeitszeitkonto abgezogen werden. Dies hat das Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin – Brandenburg in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 klargestellt, die sich mit dem Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers befasst.

§ 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt eine Beschränkung oder Aufhebung durch Vertrag auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht zu. Im Klartext bedeutet dies, dass es Verleihern untersagt ist, Plusstunden des Leiharbeitnehmers wegen mangelnder Einsatzmöglichkeiten einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die deshalb entstanden sind, da der Verleiher dem seine Arbeitskraft anbietenden Leiharbeitnehmer keine Arbeit zuweisen konnte.

Tarifregelungen, die Verrechnung von Arbeitsstunden zulassen, sind unzulässig

Des Weiteren wies das LAG darauf hin, dass auch bestehende tarifliche Regelungen, die einen Abbau von Plusstunden aus dem Arbeitszeitkonto wegen fehlender Einsatzmöglichkeit beim Entleiher vorsehen, unzulässig sind.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14






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Krankheit ist keine "eigene Schuld". Du konntest ja wohl ein Attest vom Arzt vorlegen.

Ansonsten gillt:

vom Zeitarbeiter nicht selbst verschuldete Minusstunden (Krankheit ist keine "Schuld") gehören nur der Zeitfirma, alles Andere ist illegal ! Lass Dich nicht erpressen oder bestehlen - Notfalls mit Anzeige drohen. Unverschuldet Zustande gekommene Nicht-Einsatzzeiten müssen NICHT vom Zeitarbeiter ausgeglichen oder gar zurückgezahlt werden !

Hier steht, was zu tun ist.

https://www.gutefrage.net/frage/waren-diese-minusstunden-erlaubt-und-wenn-nicht-was-kann-ich-tun?foundIn=list-answers-by-user#answer-219980621

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Hallo,

vom Zeitarbeiter nicht selbst verschuldete Minusstunden gehören nur der Zeitfirma, alles Andere ist illegal ! Lass Dich nicht erpressen oder bestehlen - Notfalls mit Anzeige drohen.

Hir steht, was zu tun ist.

https://www.gutefrage.net/frage/waren-diese-minusstunden-erlaubt-und-wenn-nicht-was-kann-ich-tun?foundIn=list-answers-by-user#answer-219980621

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"Die Praxis der Leiharbeit ist verkommen" (Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 17.12. 2010 im Deutschen Bundestag.)

Kleiner Tip für alle, die meinen, sie müssten sich etwas von Zeitfirmen gefallen lassen:

Wenn die Zeitfirma korrupt ist (z.B., wenn sie illegal Zwangsurlaub bei Nichteinsatz verordnet, oder dem Zeitarbeiter illegal Plusstunden stehlen will), wird sie sich hüten, sich mit einem Zeitarbeiter anzulegen, der ihr mit einer internen Untersuchung durch den Zoll droht...

Wenn der Zoll (und der ist dafür zuständig) sich da mal in der Zeitfirma genau anschaut, wann die Zeitfirma bei Nichteinsatz dem Zeitarbeiter Plusstunden gestohlen hat, oder ihn mit Zwangsurlaub erpresst hat, dann kann das zu hohen Gedstrafen und im Extremfall zu Lizenzentzug für die korrupte Zeitfirma führen.

Wer Stress mit korrupten Zeitfirmen hat, kann auch Verdi einschalten, oder eben der Zeitfirma mit dem Zoll drohen, vor allem, wenn man weiß, daß die Zeitfirma öfter schon Leuten ihre Plusstunden gestohlen hat, wenn sie keinen Einsatz hatte.


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Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR
334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/


Wie korrupte Zeitarbeitsfirmen betrügen:

https://www.gutefrage.net/frage/zeitarbeit-darf-das-arbeitszeitkonto-zum-ausgleich-einsatzfreier-zeiten-genutzt-werden?foundIn=list-answers-by-user#answer-205159334


Ausgetrickste Leiharbeiter - Das Totalversagen der BA für Arbeit. Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?" Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer.

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM






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In der Zeitarbeitsbranche gibt es keine schwarzen Schafe.

Nein, es gibt ganze Schafherden davon !

Sie stehlen den Zeitarbeitern Plusstunden und Urlaubstage bei Nichteinsatz (den die Zeitarbeiter nicht verursacht haben) - damit stehlen sie ihnen den Gegenwert in Geld. Weder die Bundesagentur für Arbeit noch ihr verlängerter Arm "Jobcenter" unterbinden den Missbrauch der Zeitfirmen und den Diebstahl an den Zeitarbeitern. Sie sind nur daran interessiert, mit Hilfe ihrer ZA-Partner ihre "Vermittlungs"-Quote zu schaffen.

Politiker, Gewerkschaften und Experten fordern seit Jahren stärkere Kontrollen bei Zeitfirmen, aber stattdessen wurde die Anzahl der BfA-Kontrolleure auf unter 100 gesenkt - für fast 1 Million Zeitarbeiter und Zehntausende Verleihbuden !

So ist das im Oligarchen-Staat Deutschland. Und die Flüchtlinge - wenn sie dann Zeitarbeit machen "dürfen", werden die nächsten Bestohlenen sein, denn die kennen noch weniger ihre Rechte.

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Zeitarbeit empfehlenswert ?

Wenn Du Dich gerne bestehlen lassen willst - vielleicht.

Wie korrupt die Zeitarbeits-Branche ist, kannst Du hier lesen:

https://www.gutefrage.net/frage/zeitarbeit-darf-das-arbeitszeitkonto-zum-ausgleich-einsatzfreier-zeiten-genutzt-werden?foundIn=list-answers-by-user#answer-205159334

"Die Praxis der Leiharbeit ist verkommen" (Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 17.12. 2010)



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Hallo,

das "Zauberwort" heißt "ZOLL-UNTERSUCHUNG".

Wenn Du dieses Deiner Firma nennst, werden die Disponenten dort plötzlich sehr nett zu Dir und Deinen Kollegen sein. Deine Zeitfirma ist korrupt, und bestiehlt vermutlich schon seit Jahren Zeitarbeiter, wenn sie keinen Einsatz für sie haben.

Drohe ihnen, den Zoll einzuschalten, der auch dafür zuständig ist, zu kontrollieren, ob Zeitarbeitern ohne Einsatz illegalerweise Minusstunden aufgedrängt wurden, und ob sie Zwangsurlaub nehmen und Plusstunden/ Urlaubstage dafür nehmen mussten.

Auch an Verdi kannst Du Dich für eine Rechtsberatung wenden.

Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland

https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden

https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd

Am Besten, Du schliesst Dich mit anderen Kollegen zusammen, und zeigst der korrupten Zeitfirma mal die "rote Karte", und sagst ihnen, was sie nicht dürfen !

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/

Wie korrupte Zeitarbeitsfirmen betrügen:

https://www.gutefrage.net/frage/zeitarbeit-darf-das-arbeitszeitkonto-zum-ausgleich-einsatzfreier-zeiten-genutzt-werden?foundIn=list-answers-by-user#answer-205159334

Ausgetrickste Leiharbeiter - Das Totalversagen der BA für Arbeit. Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?" Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) !

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM

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Hallo,

die Zeitarbeitsfirma hat Dich bestohlen !

- Sie durfte Dir keine Minusstunden eintragen, wenn sie keine Arbeit für Dich hatte !

- Sie durfte Dich nicht zwingen, einen Urlaubsantrag zu unterschreiben, wenn sie keine Arbeit für Dich hatte !

Erzähle der Zeitfirma, daß Du den Zoll anrufen wirst, damit er in der Zeitfirma eine interne Untersuchung durchführt. Deine Zeitfirma ist offenbar korrupt, denn sie wälzen ihr Unternehmer-Risiko auf Dich ab, und stehlen Dir Urlaubstage und berechnen Dir illegalerweise Minusstunden, wenn sie keine Einsätze haben. Das ist in der Branche leider weit verbreitet ! das Vorgehen der Zeitfirma gegen Dich kann Geldstrafen nach sich ziehen.

- Du hast bei Vollzeit Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr.  Hast Du selber keinen Urlaub genommen (freiwillig, ausserhalb von den Tagen, wo die Firma keine Arbeit für Dich hatte), dann hast Du Anspruch auf die Auszahlung der Urlaubstage (jeder Urlaubstag entspricht eine Zahl an Stunden X Stundenlohn), OHNE das Die Zeitfirma Dir davon Minusstunden abziehen darf (für Nichteinsätze) !

Der Anspruch auf Auszahlung der verbleibenden Urlaubstage entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird auch sofort fällig
(BAG, 9 AZR 365/10). Wie bereits erläutert, ist die Auszahlung des Urlaubsentgelts nach dem BUrlG nur insoweit zulässig, als verbleibender Resturlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann

Minusstunden bei Nichteinsatz wegen Auftragsmangel gehören NICHT dem Zeitarbeiter ! Er muss sie auch NICHT ausgleichen durch Plusstunden/Überstunden !

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit
im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/

Wie korrupte Zeitarbeitsfirmen betrügen:

https://www.gutefrage.net/frage/zeitarbeit-darf-das-arbeitszeitkonto-zum-ausgleich-einsatzfreier-zeiten-genutzt-werden?foundIn=list-answers-by-user#answer-205159334



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Schaue in Deinem Arbeitsvertrag. Was ist dort angegeben ?

Wenn Du einen IGZ Tarifvertrag in Vollzeit hast, sollten dort unter Punkt 3.1.1. bei der Arbeitszeit 151,67 Stunden angegeben sein.

Diese 151,67 Stunden bekommst Du dann immer voll ausbezahlt, auch, wenn Du weniger Stunden gearbeitet hast, weil es keinen Einsatz gab.

Die Stunden, die Du im Juli (oder wann auch immer) nicht gearbeitet hast, sind nicht Deine Fehlzeiten, und Dürfen Dir (oder Deinen Kollegen) nicht  als Minusstunden auf Deinem Stundenkonto eingetragen werden. Die Zeitfirma darf Dich oder Deine Kollegen nicht zwingen, für Zeiten des Nichteinsatzes Mangels Arbeit einen Urlaubsschein zu unterschreiben - das wäre illegal.

Du musst auch nicht Stunden nacharbeiten, die Du Mangels Einsatzgelegenheit nicht leisten konntest. Das ist alleine das Unternehmerrisiko, das Zeitfirmen gerne illegal auf Zeitarbeiter abwälzen wollen.

Zeitfirmen, die illegalerweise Zeitarbeiter dazu zwingen, Urlaubsscheine bei Nichteinsatz zu unterschreiben, müssen damit rechnen, daß der Zoll bei ihnen eine interne Untersuchung vornimmt.

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99)
entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich
ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden
hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit
im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen
Einfluss.

https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/

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Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99)
entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich
ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden
hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit
im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen
Einfluss.

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Wenn Zeitarbeitsfirmen geleistete Überstunden nicht bezahlen wollen, oder sie den Zeitarbeiter zwingen wollen, bei Nichteinsatz einen Urlaubsschein zu unterschreiben, sollte der Zeitarbeiter der Firma vielleicht mal mit einer internen Untersuchung der Urlaubslisten durch den Zoll drohen...

Minusstunden bei Nichteinsatz wegen Auftragsmangel gehören NICHT dem Zeitarbeiter ! Er muss sie auch NICHT ausgleichen durch Plusstunden/Überstunden !

Lass Dir keine Minusstunden auf Dein Konto aufbrummen - daß ist nur dann zulässig, wenn Du diese selber verursacht hast, also z.B. durch freiwillig genommenen Urlaub !

Unterschreibe keine Urlaubsscheine bei Nichteinsatz - daß ist ein rechtswidriger Vorgang Seitens der Zeitfirmen.

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

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Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

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Wenn Zeitarbeitsfirmen geleistete Überstunden nicht bezahlen wollen, oder sie den Zeitarbeiter zwingen wollen, bei Nichteinsatz einen Urlaubsschein zu unterschreiben, sollte der Zeitarbeiter der Firma vielleicht mal mit einer internen Untersuchung der Urlaubslisten durch den Zoll drohen...

Minusstunden bei Nichteinsatz wegen Auftragsmangel gehören nicht dem Zeitarbeiter ! Er muss sie auch nicht ausgleichen durch Plusstunden/Überstunden !

Zu viele Zeitarbeiter lassen sich zu viel gefallen.

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Lass Dir keine Minusstunden auf Dein Konto aufbrummen - daß ist nur dann zulässig, wenn Du diese selber verursacht hast, also z.B. durch freiwillig genommenen Urlaub !

Unterschreibe keine Urlaubsscheine bei Nichteinsatz - daß ist ein rechtswidriger Vorgang Seitens der Zeitfirmen.

Die Zeitfirma muss Dir in jedem Fall die Stunden zahlen, die im Vertrag stehen, auch, wenn z.B. fünf Tage kein Einsatz vorhanden war. Das ist nur deren Unternehmer-Risiko.


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