Hallo Provenc,

dein Rentenbescheid ist leider nicht falsch. Selbst wenn du die Wartezeit von 45 Jahren für eine Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt hast, hattest du damals noch nicht das notwendige Rentenalter erreicht.

Bis zum 30.06.2017 gab es diese Rente nämlich erst ab 65 Jahren. Erst mit der Gesetzesänderung ab dem 01.07.2017 war das Mindestalter 63.

Das heißt, du wurdest damals auch nicht falsch beraten.

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Hallo ceyhun,

der Bezug einer Erwerbsminderungsrente, ob befristet oder unbefristet, steht einem Immobilienerwerb bzw. Immobilienbesitz nicht entgegen. Für die Rentenversicherung ist die Eigentumswohnung nicht relevant. Sollte die Immobilie inzwischen vollständig abgezahlt sein, ist die Bank auch raus. Sollte dir die Rente nicht zum Leben reichen und du Grundsicherungsleistungen beantragen, kann es ggf. Probleme geben, in diesem Fall am besten vorher erkundigen.

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Hallo, ja, du kannst in Deutschland arbeiten. Sofern eine Arbeit nach italienischem Recht Einfluss auf die italienische Rente hat, musst du das dem INPS natürlich mitteilen. Wenn du schon älter bist und bisher noch nie in Deutschland gearbeitet hast, kannst du dich möglicherweise nicht oder nur auf Antrag in der deutschen Rentenversicherung versichern. Auch ist fraglich, ob du gesetzlich in der Krankenversicherung versichert wirst oder du dich freiwillig versichern musst.

Fragen zur Krankenversicherung beantwortet dir die Krankenkasse, bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst. Warst du noch nie in Deutschland krankenversichert, hast du die freie Auswahl zwischen allen deutschen gesetzlichen Krankenkassen.

Bei Fragen zur Rentenversicherung kannst du dich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Dragen zur versteuernd deiner Einkünkte bei gleichzeitigen Einnahmen aus Italien beantwortet dir das Finanzamt Neubrandenburg.

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Hallo Tobikley,

die BG hat hier Recht. Die Unfallrenten werden angepasst, indem der JAV zum 01.07. mit dem Anpassungsfaktor multipliziert wird. Ändert sich der JAV nicht, ändert sich auch die Rente nicht.

§ 95 Absatz 2 SGB VII

https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/95.html

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Ja, das Geld wird zurückgefordert. Als erstes von der Bank. Wenn das Guthaben auf dem Bankkonto nicht ausreicht, muss derjenige das Geld zurückzahlen, der es erhalten hat.

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Wäre möglich aber Ärztliche Bestätigung nötig

Hallo dieEmila,

grundsätzlich könnte ein Rentenanspruch bestehen, wenn die Erwerbsminderung nach Beendigung der Hauptschule eingetreten ist und in den 2 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr gearbeitet wurde (vorzeitige Wartezeiterfüllung).

Oder wenn bei Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 5 Jahre einbezahlt wurden und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse gezahlt wurden.

Sollte dies nicht der Fall sein, und bei Eintritt der Erwerbsminderung noch keine 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt worden sein, besteht frühestens ein Rentenanspruch, wenn 20 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt wurden, ggf. auch von einem Träger wie der Behindertenwerkstatt.

Sofern (noch) kein Rentenanspruch besteht, ist je nach Prognose (Erwerbsminderung auf Zeit [1] oder bis zum Lebensende [2]) Anspruch auf Grundsicherungsleistungen (vom Jobcenter [1] oder dem Sozialamt [2]) gegeben.

Die betreffende Person sollte vorsorglich einen Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB II (= Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) stellen. Sofern die Vermittlung eines Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, prüft das Amt, ob Reha-Leistungen in Betracht kommen könnten und fordert gegebenenfalls zur Rentenantragstellumg auf.

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Natürlich wird das abgelehnt, auf dem Rentenbeleg steht doch nur, wieviel Rente du ausgezahlt bekommst. Da steht nichts davon, welches sonstige Einkommen oder Vermögen du hast.

Und ob Bedürftigkeit vorliegt, entscheidet das zuständige Grundsicherungsamt.

Stelle den Grundsicherungsantrag, reiche ihn bei der Rundfunkstelle ein und gut ist. Wo ist das Problem?

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Beitragszeit für Erwerbsminderungsrente?

Hallo alle Miteinander.

Ich habe eine Frage zur Erwerbsminderungsrente.

Zuerst wäre es vielleicht schlau von mir und meiner Situation zu erzählen. Ich bin 21 Jahre alt. Mit 18 habe ich 2015 mein Abitur gemacht. Kurz danach wurde bei mir Krebs diagnostiziert. Da ich durch die Behandlung meine Ausbildung nicht anfangen konnte, wurde sie um 1 Jahr nach hinten verschoben. 2016 habe ich dann auch meine Ausbildung angefangen. Anfang 2017 bekam ich dann eine Depression und im April 2017 wurde dann erneut Krebs festgestellt. Aufgrund der Therapien war im Juni 2018 der ganze Zeitraum mit Recht auf Krankengeld verstrichen. Ab dem Zeitpunkt muss ich ALG2 beziehen.

Nun zu meiner Frage. Ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. Die Frau von der Rentenversicherung sagte, dass ich diese beziehen könnte. Nun habe ich aber einen Brief erhalten, dass ein bestimmter Zeitraum nicht nachgewiesen werden kann und nicht als Anrechnungszeit gilt (verstehe ich ja auch, weil ich zu der Zeit keine Krankschreibungen hatte weil ich weder Schule noch Ausbildung hatte). Dann rief ich bei der Rentenversicherung an und die meinte, ich muss in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre eingezahlt haben um Recht auf Erwerbsminderungsrente zu haben.

Meine Fragen:

1) Warum konnte ich denn erst einen Antrag stellen, wenn man doch eigentlich sofort sieht, dass ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre eingezahlt haben kann? Ich war ja bis 18 in der schule und bin jetzt 21. logisch, dass das keine 5 Jahre sein können. Und ab 2015 war ich ja auch fast die gesamten 3 an Krebs erkrankt und in Therapie.

2) wie lang muss ich denn nun wirklich eingezahlt haben? Die Frau bei der ich den Antrag gestellt habe, meinte, dass ich die Voraussetzungen erfüllt habe. Die Frau heute am Telefon meinte, dass das nicht der Fall ist. Jeder erzählt mir was anderes und ich verstehe die Welt nicht mehr.

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen kann und sich diesen langen Text bis zum Ende durch gelesen hat 😅

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Hallo stinem,

zu 1.: Es ist nicht immer auf Anhieb ersichtlich, ob die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt sind. In deinem Fall kann das unter anderem an den bis dato ungeklärten Versicherungsverlauf mit Lücken liegen, zum anderen daran, dass zu endgültigen Beurteilung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, zuerst festgestellt werden muss, ob und seit wann genau die Erwerbsminderung vorliegt.

zu 2.: Wie einige hier schon geschrieben haben, muss grundsätzlich innerhalb der letzten 5 Jahre insgesamt 3 Jahre eingezahlt worden sein. Das ist die „Standardvoraussetzung“, die dir auch die Dame am Telefon gesagt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Wartezeit auch vorzeitig erfüllt werden. In deinem Fall kommt eventuell §53 Absatz 2 SGB VI IN Betracht. Die vorzeitige Wartezeiterfüllung ist in der Praxis eher die Ausnahme. Möglicherweise kannte die Frau am Telefon diese Regelung nicht oder wusste anhand der vorliegenden Daten nicht, dass das bei dir zutreffen kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__53.html

Du schreibst, dass die Rentenversicherung dir nichts zahlen will. Heißt das, du hast schon einen Ablehnungsbescheid erhalten?

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Hallo nevertiti,

du hast am 31.08. einen Beratungstermin. Der Antrag wird bei diesem Termin mit dir zusammen ausgefüllt. Eine Bestätigung über die Antragsstellung bekommst du gleich ausgehändigt, wenn du freundlich fragst, machen die dir wahrscheinlich auch eine Kopie für das Arbeitsamt. Dann kannst du auf dem Weg nach Hause beim Arbeitsamt vorbeigehen und die Antragsbestätigung gleich am 31.08. noch abgeben.

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Hallo Kevoke,

das Wichtigste zuerst: wenn das Jobcenter sie auffordert, einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, muss sie das tun, sonst drohen ihr Sanktionen. Stellt sie den Antrag nicht, kann das Jobcenter übrigens auch den Antrag stellen ( hier gibt es ein gesetzlich verankertes Antragsstellungsrecht des Jobcenters), der Antrag wird also so oder so gestellt, nur das sie eben zusätzliche Sanktionen befürchten muss.

Grundsätzlich müssen für eine Erwerbsminderungsrente in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit gezahlt worden sein. Es gibt aber Sonderregelung, unter die deine Freundin fallen könnte, z.B. wenn vor kurzem eine Ausbildung absolviert wurde. Eine Einschätzung, ob Anspruch auf eine Erwerbsmindderungsrente besteht, kann die Rentenversicherung also erst nach vollständiger Übrprüfung geben.

Wie hoch ihre Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, kann sie in ihrer Rentenauskunft sehen. Vermutlich hat sie noch keine erhalten. Sie kann diese anfordern oder besser, einen Beratungstermin ausmachen (ist kostenlos) und dort ggf. gleich den Rentenantrag stellen. Der/die Berater kann ihr auf Wunsch eigene Rentenauskunft vor Ort ausdrucken.

Besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und kann deine Freundin von dieser nicht leben, bestehen 2 Szenarien: 1. die Rentenversicherung hat festgestellt, dass eine volle Erwerbsminderung auf Zeit vorliegt: das Jobcenter zählt weiter ALG II (SGB II ) aufstockend. 2. die Rentenversicherung hat festgestellt, dass volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt: das Sozialamt ist zuständig, Grundsicherung (SGB XII ) wird aufstockend gezahlt, muss beantragt werden.

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Hallo,

kündigen muss in dem Fall der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf ihm nicht kündigen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen findest du hier: https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

aber Achtung: im Arbeitsvertrag oder einem eventuell vorhandenen Tarifvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart worden sein, dann sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht maßgebend.

Ein Aufhebungsvertrag kann ohne Fristen vereinbart werden, d.h. bei einem Rentenbeginn am 01.09. könnte der Aufhebungsvertrag auch noch am 31.08. geschlossen werden. Voraussetzung ist natürlich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind. Der Arbeitnehmer hat kein Recht darauf, dass der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Schlimmstenfalls muss der Arbeitnehmer kündigen und trotz Rente bis zum ordentlichen Ende des Arbeitsverhältnisses weiterarbeiten.

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Hallo, du schreibst dein Vater war seit mehreren Jahren Dement. War er in einem Pflegeheim? Falls ja, ging die Rente wahrscheinlich direkt an das Pflegeheim. Nennt sich „Überleitung bei Heimunterbringung“.

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Kann ich mir meine Arbeitnehmeranteile der gesetzl.Rentenversicherung vorab als Einmahlzahlung auszahlen lassen,.....wenn?

Kann ich mir meine Arbeitnehmeranteile der gesetzl.Rentenversicherung vorab als Einmahlzahlung auszahlen lassen?

Ich besitze sowohl die deutsche als auch die griechische Staatsangehörigkeit und möchte die deutsche , (wie soll ich es formulieren), dauerhaft ablegen abgeben , und nach Griechenland ziehen ohne Rückkehr. Ich habe ca.11 Jahre eingezahlt. Soll das wirklich Realität sein , das wenn man mind. 5 Jahre eingezahlt hat, keinen vorzeitigen Anspruch hat und somit tatsächlich nur für die heutigen Rentner zahlen die jetzt schon zu wenig zum Leben haben und zusätzlich Sozialleistungen beantragen müssen. Wie wird es dann mit den nächsten Generationen? (Mit solchen Leuten wie Trump,Erdogan,Nethanjau,Putin,Merkel und Co.)GOTT HILF UNS ALLEN !

Ich habe kein Vertrauen in irgendeinen Politiker. Was hat uns denn die Geschichte gelernt? Wenn man einenFunken gesunden Menschenverstand hat zählt man eins und eins zusammen und weiss sofort was uns wirklich bevorsteht,entweder schon bald, oder für Träumer auch gerne im Alter , aber was habt ihr dann ??, außer das wir nur geknechtet wurden und beklaut für Bastarde die Waffen herstellen,Kriege führen in unserem Namen mit unserem hart erarbeiteten Geld und alles nur weil wir dumm sind und immer wieder leichtgläubig sein möchten denn das ist bequem für unser Ego und die meisten habe ja Kredite Kredite Kredite also warten wir bis es knallt dann ist es Person X der Diktator bla bla immer das selbe seht euch die Geschichte an . Wir sind schuld,das Volk wir müssen uns wehren und für unser recht einstehen und alle Interessen demokratisch abstimmen und dann auch gemeinsam durchsetzen. Notfalls auch die Ohren lang ziehen. Lächerlich. Lieber ziehen wir n paar Politikern korrupten Bänkern usw die Ohren lang als weiter zusehen zu müssen wie wir in unseren eigenen Untergang voranschreiten. Sei es politisch wie gesagt oder auch unsere geologische aktuelle Umweltlage macht sich stark bemerkbar was stark in den Medien unterdrückt wird. Wir haben ca.30,40Jahre wenn wir so weitermachen. Und vergessen wir nicht unser Wettrüsten und die Atomwaffen. Und wie viele Menschen Kinder Tiere unsere ganze Umwelt sterben durch Hunger und Waffen und finanziert von uns aber wir schieben es dann immer auf irgendeinen Regierungsführer . Wir müssen aufstehen und das wird nicht passieren wir brauchen ja jemanden der uns animiert und in irgendeinem Namen. Nein so darf das nicht sein denn so wiederholt sich alles immer wieder und wieder. Und deswegen will ich weg, arm Leben aber frei . Friede für euch alle und eine hoffentlich positive Zukunft. Hoffentlich wird nie eine der unter.10000 existierenden Nuklearwaffen in unserem Namen auf irgendwelche Menschen fallen. ✌,😍Love&Rock'n'Roll 🕊🇬🇷😉🌍

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Da Grichenland in der EU ist, kannst du dir, auch wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft ablegst, die Beiträge nicht auszahlen lassen. Dafür werden gemäß dem EU-Recht die Deutschen und griechischen Rentenzeiten zusammengerechnet bei der Berechnung der beiden Renten.

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Darf eine Hinterbliebenenleistung auf die Witwenrente angerechnet werden?

Grundsätzlich nein. Auf Witwerrenten (auch nach neuem Recht) werden nur Rentenleistungen aus eigener Versicherung angerechnet. Eine Betriebswitwerrente ist demnach nicht anzurechnen. Siehe hierzu § 18a Abs.4 Nr.1 Buchstabe b SGB IV. Insoweit deckt sich das auch mit der telefonischen Auskunft, die du bekommen hast.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html

Ob bei der Leistung des Betriebes irgendwelche Besonderheiten vorliegen, kann ich natürlich nicht beurteilen.

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Hallo Medi,

kannst du vorab ein paar Fragen beantworten?

Was hat dein Vater beruflich gemacht? Wie alt bist du? Falls du 18 Jahre oder älter bist, machst du eine Ausbildung? Wieso hat deine Mutter keine Halbwaisenrente beantragt?

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Hallo sahar0,

du brauchst die Rentenversicherungsnummer deines Vaters. Dann rufst du bei der Rentenversicherung an, und bittest um einen „Versicherungsverlauf für die türkischen Rentenversicherung“. Dann sollte dein Vater das richtige Dokument bekommen.

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Hallo Zauberball,

um zu berechnen, wie hoch der Rentenanteil für diese 11 Monate ist, brauchst du drei Werte:

  • das Durchschnittsentgelt für das Beschäftigungsjahr (Tabellen findet man im Internet)
  • und die Höhe deines Lohnes für diese 11 Monate
  • den aktuellen Rentenwert (31,03€)

Nun teilst du dein Entgelt durch das Durchschnittsentgelt. Das Ergebnis wird auf 4 Nachkommastellen gerundet. Das Ergebnis entspricht den Entgeltpunkten, die du für die 11 Monate bekommen würdest. Mit Entgeltpunkten wird später die Rentenhöhe berechnet.

Zur Zeit ist ein Entgeltpunk 31,03 € wert (im Westen). Der „aktuelle Rentenwert“ wird fast jedes Jahr zum 1. Juli erhöht. Nehme also den Rentenwert mal deine Entgeltpunkte. Das Ergebnis ist die Rente für die 11 Monate.

Durch die Berechnung erhältst du annähernd den Retenwert für diese 11 Monate. Tatsächlich kann der Wert abweichen, aber das ist so kompliziert, dass dir das niemand vorrechnen werden kann.

Allein mit dem Lohnsteuernachweis ist es fraglich, wie das Gericht entscheiden wird. Weil es ja nicht darum geht, ob du Steuern gezahlt hast, sondern ob die Rentenbeiträge gezahlt wurden. Wenn auf den monatlichen Lohnabrechnungen ein Abzug für die Sozialbeiträge ausgewiesen ist, hast du jedoch gute Chancen.

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Hallo,

ja, das stimmt soweit. Ab einem Grad der Behinderung (hat mit Parkausweis nichts zu tun) von mindestens 50 kann man früher bzw, mit weniger Abschlägen in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass man mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Den Antrag stellt man beim zuständigen Versorgungsamt.

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