Das sollte problemlos funktionieren. Du könntest hier eigentlich sogar normalen Lack verwenden, da die Bremsen am Fahrrad nicht wirklich warm werden.

Der Speziallack wird aber auf jeden Fall funktionieren.

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Wenn es "deine" Kasse war, dann kann sich hieraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschäftsführer ergeben. Jedoch bist du Opfer eines Trickbetrugs geworden und hast das Geld ja nicht einfach so "falsch" rausgegeben.

Aus deiner Erzählung entnehme ich, dass du nicht fahrlässig, sondern gerade besonders sorgsam das Geld gezählt und den Wechselvorgang überprüft hast. Daher gehe ich nicht davon aus, dass du dafür geradestehen musst. Ein Bankmitarbeiter haftet auch nicht dafür, wenn die Bank ausgeraubt wird. Einen Sorgfaltspflichtverstoß sehe ich auf jeden Fall nicht.

Sollte dein Chef trotzdem das Geld von dir verlangen, dann geh zu einem Anwalt und lass dich professionell beraten.

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