Hallo Florenz,

was Mobbing ist, entscheidet immer das Opfer und nicht der oder die Täter.

Was du geschildert hast, ist Mobbing. Leider wurde bisher in deiner Klasse niemandem seine Grenzen aufgezeigt, oft ist es auch so, dass sich Verantwortliche zurückhalten, weil sie sich nicht mit der Situation auseinandersetzen wollen.

Hier ist eindeutig deine Schulleitung gefragt.

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Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO)

Zunächst kannst Du gegen den Einstellungsbescheid innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bekanntmachung Beschwerde gemäß § 172 Abs. 1 StPO bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Die Frist wird allerdings auch durch die Einlegung bei derjenigen Staatsanwaltschaft, die die Einstellung verfügt hat, gewahrt. 

Über die Beschwerdemöglichkeit ist gemäß § 171 S. 2 StPO bereits im Einstellungsbescheid zu belehren.

Durch die Beschwerde soll der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigene Entscheidung zu überdenken. Hält die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde für begründet, so weist sie die ihr nachgeordnete Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Dieser Weisung muss die Staatsanwaltschaft folgen. 

Eine Abhilfe der Beschwerde stellt allerdings einen seltenen Ausnahmefall dar. In der Regel wird vielmehr die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt.

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Hallo, Babys und Kleinkinder können und müssen sich nicht an die „Nachtruhe“ halten. Deinen Nachbarn müssen also diese Situation so „akzeptieren“.

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Dann würde ich sagen, dass schnellstmöglich ein Facharzt involviert werden muss. Gewaltphantasien sind nicht verboten, jedoch sollte hier ein-und abgeschätzt werden, welche Gefahr von der Person für die Gesellschaft ausgeht und inwieweit schon eine Gewaltbereitschaft vorhanden ist. Aufgrund deiner Schilderungen scheint eine Persönlichkeitsstörung vorzuliegen.

Du fragst, wie Eltern auf die Aussagen deiner Freundin oder Bekannten reagieren würden. Wie reagierst du denn, wenn sie dir davon erzählt? Wir kennen sie nicht, du schon.

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Bei mir hat es bei einer höheren Summe mehrere Tage gedauert, bis das Geld endlich da war. Es kam in meinem Fall aus dem Ausland. Ich habe mehrmals bei PP angerufen und man bat mich um Geduld, da wohl die Bestätigung der überweisenden Bank noch nicht da war. Also habe ich zähneknirschend gewartet, selbstverständlich kam es auch an. Eine Zahlungsanweisung reicht aus.

Ich würde an Deiner Stelle bei PP anrufen und direkt nachfragen. Die sind am Telefon nett und hilfsbereit.

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Interessiert mich nicht. Der Schlüssel wurde nie übergeben, notwendige Reparaturen wurden fachfremd ausgeführt und laut Schilderung der Mieterin erfolgte eine Aufforderung falsche Angaben bei der Versicherung zu machen.

Vermieter wie diese - für die Sie augenscheinlich gerne in die Bresche springen - kippen wenn es hart auf hart kommt erfahrungsgemäß schon in einer Vorverhandlung um.

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Nein ich glaube nicht an Flüche und das solltest du auch nicht. Du beschäftigst dich zu intensiv mit der Aussage dieser Person, die dir aus Wut etwas an den Kopf geworfen hat und stellst deshalb Veränderungen fest. Es gibt manchmal schräge Zufälle, man sollte dem aber nicht zu viel Beachtung schenken.

Wenn du magst, dann google mal Nocebo-Effekt.

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Wenn das Kind in der Trotzphase steckt, kann dir das Jugendamt nicht helfen. Wenn das Kind schreit weil es vernachlässigt wird, sieht das anders aus.

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Da würde ich gegen halten und ihr schriftlich mitteilen, dass sie zugesagte Reparaturen nie hat durchführen lassen und auch nie der Schlüssel zum Badezimmer übergeben wurde. Wenn jemand bei der Übergabe von Deiner Seite anwesend war, würde ich das auch erwähnen.

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Wurde bei deiner Wohnungsübergabe kein Übergabeprotokoll erstellt? Da würde drin stehen, welche Schäden eventuell schon vorhanden waren.

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Hi, ich glaube nicht dran, hatte aber mal ein schräges Erlebnis mit einem Ouija Board. Eine Freundin hatte das angeschleppt und wollte unbedingt „Geister befragen“. Ich habe mich nonstop kaputt gelacht und sie wurde sauer. Zufällig schlug dann auch der Zeiger wie wild aus und es war klar, dass sie den ganz kräftig über das Brett schob. Es dauerte dann auch nicht lang und ein „anwesender Geist“ meldetet sich über das Brett, der alle Fragen der Freundin zufällig richtig beantwortete. Zum Beispiel wann ist sie geboren, wie alt ist sie etc. Als ich dran war fragte ich wann meine Oma geboren ist, denn das konnte sie nicht wissen. Ich wusste es ehrlich gesagt aber auch nicht. Es kam auch eine Antwort. Abend habe ich meiner Mutter davon erzählt und es stellte sich heraus, dass das genannte Geburtsdatum der Todestag meiner Oma war. Es war Zufall, das ist klar, aber es war auch irgendwo mega schräg.

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Die alleinerziehende Mutter hat einen Erziehungsauftrag, sie kann Grenzen setzen und klar kommunizieren dass Stehlen nicht toleriert wird, mit allen Konsequenzen. Pädagogische Maßnahmen sind sinnvoll, sollten aber von Profis während einer Entwöhnung durchgesetzt werden.

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