Hallo J. für eine Beratung und auch weitere praktische Hilfen möchte ich Dir den Sozialpsychiatrischen Dienst empfehlen, den Du beim nächsten Gesundheitsamt finden kannst.

Eine erste schnelle Hilfe kann auch das Seelefon sein. Dort sitzen Menschen, die sich mit psychischen Erkrankungen gut auskennen: Tel. 01805 950 951 oder über die Festnetznummer 0228 71 00 24 24. Die Beratungszeiten sind: Montag bis Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr Freitag 10:00 bis 12.00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Wenn Du dort nicht anrufen kannst oder möchtest, besteht auch die Möglichkeit, Dich per Mail beraten zu lassen: seelefon@psychiatrie.de

Ich wünsche Dir und Deinem Vater alles Gute. Herzliche Grüße ilberu

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Meines Wissens sollte er bis zu 2600 Euro als geschütztes Vermögen behalten dürfen, wenn das Wohnheim über die Eingliederungshilfe finanziert wird.

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Ich habe das Wiko Stairway jetzt seit rund drei Wochen. Die Testberichte im Netz treffen die Sache recht gut. Bisher kann ich eigentlich qualitätsmäßig nur wenig kritisieren: Die etwas wackeligen Taster (Lautstärke, An/Aus) und die recht leisen Lautsprecher beim Telefonieren (nicht am Ohr). Der Wlan-Empfang könnte stellenweise besser sein, der UMTS-Empfang ist dagegen besser als bei meinem vorherigen Galasxy Note 1. Die Akkulaufzeit ist gut, meist habe ich spät abends noch reichlich Power, nachdem ich das Gerät morgens gegen 07:00 Uhr vom Netz genommen habe. Die Rückseite ist leider sehr glatt. Die Navigation funktioniert bei mir ganz gut. Größtes Manko momentan ist das recht eingeschränkte Zubehörangebot. Folien für das Display gibt es bereits und ein paar wenige passgenaue Cases (mit den entsprechenden Aussparungen) bei Amazon Frankreich. Ich vermisse aber noch ein ein TPU-Case ohne Frontlasche. Den Dualsim-Modus habe ich noch nicht ausprobiert, dazu kann ich also noch nichts sagen. Es ist aber gleichzeitiger Empfang auf beiden Sims möglich, was auch nicht alle Dual-Sim-Handys bieten.

Gruß

Ilberu

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Hallo teekannetee,

vielleicht kannst Du Dich in einem der Früherkennungszentren ("Fetz") beraten lassen. So weit mir bekannt, erhält man dort ganz gute Hinweise, wie mit einer erblichen "Vorbelastung" umgegangen werden kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei Schizophrenie ja nicht um eine Erbkrankheit, es lässt sich also durch verschiedene Interventionen (z.B. Verzicht auf Drogenkonsum, Vermeidung von übermäßigem Stress usw.) auch Einfluss auf den möglichen Ausbruch einer Erkrankung nehmen. Hier zunächst eine Liste mit Adressen: http://www.psychose.de/hilfen-finden-00.html Und mal exemplarisch der Internetauftritt des Früherkennungszentrums in Köln

Herzliche Grüße

ilberu

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Hallo, das sollte die Leitung des Wohnprojekts wissen. Wenn die diesbezüglich i einem ersten Infogespräch nicht beraten, würde ich mir was anderes suchen. Sehr verkürzt kann man sagen: Wenn es eine Einrichtung der Eingliederungshilfe ist, wird durch Sozialhilfe finanziert, bei einer Pflegeeinrichtung ist die Pflegeversicherung oder Krankenkasse zuständig.

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Man könnte sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Die sind in der Regel beim Gesundheitsamt angesiedelt und würden sehr wahrscheinlich mit der Dame sprechen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

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Hallo zisandra, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Betreutes Wohnen, das es übrigens in der Regel auch für die eigene Wohnung gibt, dann heißt es meist ambulant betreutes Wohnen ist eine Angebot, das von Menschen mit psychischer Erkrankung freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Gemeinsam mit den Betroffenen wird geschaut, welche Ziele im Rahmen des betreuten Wohnens erreicht werden sollen (z.B. bestimmte Alltagskompetenzen). Eine "Entmündigung" in dem Sinne gibt es heute nicht mehr. Es kann aber ein gesetzlicher (manche sagen auch rechtlicher) Betreuer eingesetzt werden, wenn Betroffenen in Teilbereichen (Gesundheit, Wohnung, Finanzen, Behörden) nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln. In seltenen Fällen erhält der Betreute einen Einwilligungsvorbehalt, dann sind von ihm unterschriebene Verträge erst gültig, wenn sie auch der Betreuer gegenzeichnet. Viele nehmen die Hilfe eines solchten Betreuers aber auch freiwillig in Anspruch. Das betreute Wohnen kann unabhängig von einer gesetzlichen Betreuung von den Betroffenen beantragt werden. Weitere erste Informationen erhält man beim sozialpsychiatrischen Dienst, der in den meisten Städten dem Gesundheitsamt angegliedert ist. Gruß ilberu

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Hallo, versuche es doch mal hier: www.psychiatrie.de/bapk/seelefon/ Gruß Ilberu

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Hallo Espresso350, ich würde auf jeden Fall in Widerspruch gehen. Wenn es damals wirklich die Diagnose F34.1 (Depressive Verstimmung) war, dann wird es die Unfallkasse sehr schwer haben, den Nachweis zu führen, dass ein Zusammenhang zwischen der damaligen Diagnose und den heutigen Schmerzen besteht. Aber selbst eine einmalig auftretende depressive Episode wäre m.E. kein Hinweis auf einen Zusammenhang. Entscheidend wäre hier sicherlich auch ein gutes ärztliches Gutachten, das belegt, dass die Schmerzen eindeutig körperlicher Herkunft sind. Sicherlich gibt es im Internet ähnlich gelagerte "Fälle" oder vielleicht auch Gerichtsurteile. Möglicherweise hilft auch eine Beratung beim VDK weiter: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1 Herzliche Grüße ilberu

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Hallo Kontensant, wenn es um das ambulant betreute Wohnen geht, sollte das überhaupt kein Problem sein. Ihr könnt Euch doch gemeinsam eine Wohnung suchen und dann zusammenziehen. Auch könntet ihr bereits jetzt betreutes Wohnen beantragen und schon Leistungen in Anspruch und dann zusammenziehen. Normalerweise werden die Betreuer Euch dann auch bei der gemeinsamen Wohnungssuche helfen. Den Wunsch zusammenzuziehen kannn man rbereits bei der Aufnahme in das Betreute Wohnen mit in den Hilfeplan schreiben. Am besten ihr vereinbart zusammen ein Info-/Erstgespräch bei einem Anbieter des betreuten Wohnens und schildert dort euren Wunsch, dass ihr zusammenziehen möchtet.
Gruß ilberu

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Hallo hullebumm, ich würde auf jeden Fall empfehlen, nach einer Selbsthilfegruppe für Angehörige psychisch kranker Menschen zu suchen. Oft kann es im ersten Moment schon mal entlastend sein, andere Menschen kennenzulernen, die die gleiche Belastung bzw. dieselben Sorgen und Ängste kennen. Zudem können diese auch viele Tipps geben. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung halte ich in dem Fall auch für eine gute (und notwendige) Idee. Es gibt eine gute Telefonnummer die vielleicht auch nochmal weiter helfen kann. Sie findet sich auf dieser Internetseite: http://www.psychiatrie.de/bapk/top/kontakt/zeiten/ Auf der Seite finden sich auch weitere Hinweise und Tipps für Angehörige (links, z.B. "Rat für Familien") Herzliche Grüße ilberu

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Hallo iris66, ich würde auf jeden Fall Kontakt zum nächsten sozialpsychiatrischen Dienst aufnehmen. Außerdem sind die Vereine von Angehörigen psychisch kranker Menschen immer eine recht gute Anlaufstelle. Hier hilft möglicherweise die folgende Nummer weiter: http://www.psychiatrie.de/bapk/seelefon/ Herzliche Grüße ilberu

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Hallo, vielleicht ist es ja hilfreich, mal nach "Migrantenambulanz", "Psychiatrie" und der Stadt, in der Du lebst, zu googeln und mit dem dortigen Arzt Rücksprache zu halten. Eine weitere Möglichkeit wäre es, sich beim nächsten Gesundheitsamt an den Sozialpsychiatrischen Dienst zu wenden und dort anzufragen, ob man einen Facharzt mit islamischem Hintergrund kennt und empfehlen kann. Herzliche Grüße ilberu

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Hallo, vielleicht hilft dieser Link weiter: http://www.kostenbeitrag.de/hze/heranziehungsrichtlinie/Heranziehungsrichtlinie%202011.pdf Durch diesen Text muss man sich aber ziemlich "durcharbeiten". Ich würde deshalb auf jeden Fall empfehlen, mich mit der Frage direkt an die Abteilung "wirtschaftliche Jugendhilfe" des Jugendamtes zu wenden. Ich hoffe, Ihrer Tochter geht es bald besser und wünsche Ihrer Familie alles Gute. Herzliche Grüße Ilberu P.S. Ihre Verärgerung durch die "Nachfrage" von O....a. kann ich gut nachvollziehen. Das jemand beim Thema Jugendamt sofort an Kindeswohlgefährdung und an sein Kind "zurück bekommen" denkt, macht mich zumindest nachdenklich. In der Regel ist die Hauptaufgabe der Jugendämter Kindern und Eltern zu helfen und sie, wie bei Ihnen, zu unterstützen.

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  • Außerklinische Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit einer paranoiden Schizophrenie
  • Die Wahrnehmung der paranoiden Schizophrenie in den Medien
  • Die Rolle der klinischen Sozialarbeit bei der Behandlung der paranoiden Schizophrenie

Ansonsten sind Deine Infos auch etwas dürftig. Soll es eine reine Literaturarbeit werden, möchtest Du empirisch arbeiten, falls ja eher qualitativ oder quantitaiv? Gruß

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Ich finde, dass Du Deiner Freundin ruhig sagen kannst, dass Du nicht weißt, wie Du mir Ihrer Erkrankung umgehen sollst (außerhalb einer akuten Phase). Du kannst z.B. fragen, ob Sie deswegen Unterstützung braucht oder ob Sie über Ihre Erkrankung nicht sprechen möchte. Menschen gehen mit einer eigenen psychischen Erkrankung sehr unterschiedlich um, deswegen fände ich es völlig in Ordnung, die Freundin danach zu fragen, was Sie sich wünscht, wie ihr direktes Umfeld sich diesbezüglich verhalten soll. Eine weitere Möglichkeit wäre aber z.B. auch der Besuch einer Selbsthilfegruppe für Angehörige. Dort erfährtman z.B. wie andere mit der Erkrankung eines nahen Menschens umgehen. Sehr zu empfehlen sind auch Psychose-Seminare. Unter http://www.trialog-psychoseseminar.de/ wird erklärt, was Psychose-Seminare genau sind und auf der Seite gibt es eine Rubrik "Adressen". Dort kann man nachschauen, wo es überall Psychose-Seminare gibt. Und noch eine weitere Möglichkeit ist das "Seelefon". Dort kannst Du Dich beraten lassen, wie Du mit der Erkrankung Deiner Freundin umgehen kannst. Herzliche Grüße

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Hallo, zunächst mal ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Double-Bind-Theorie (Doppelbindung) gemeint. Erste Iausführliche Informationen liefert hierzu schon mal Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbindungstheorie Wobei eine Entstehung der Erkrankung Schizophrenie bzw. Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis nicht alleinursächlich auf gestörte Kommunikationsmuster zurückgeführt werden kann, sondern durch eine Vielzahl von Faktoren (Stichwort: Stress-Vulnerabilitäts-Modell) zurückzuführen ist. Die Double-Bind-Theorie als alleiniges Erklärungsmodell für diese psychische Erkrankung heranzuziehen sollte also auch kritisch hinterfragt werden. Gruß ilberu

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Betreutes Wohnen über 18! wie?!

ich bin etwas verzweifelt, mein kleiner Bruder, bald 21, war 5 Jahre nicht im Land und ist jetzt seit einigen Monaten zurück u möchte seine Abschlüsse nachholen. Dafür ist er jetzt im Berufsorientierungsjahr vom Arbeitsamt, da ihm noch ein Pflichtschuljahr fehlt.

Nun das Problem: Er kann nicht bei meiner Mutter bleiben, da sie verheiratet ist u beide, sie u mein Stiefvater, Krebs krank sind u dazu noch voll arbeiten gehen u viel Ruhe brauchen. Abgesehen davon, dass sie auch keinen Platz für ihn haben. Er tat leider nichts im Haushalt, saß ständig vor dem Internet u wollte immer mehr Geld, das meine Mutter nicht hat. Mein Stiefvater wollte nichts mehr geben u ihn irgendwann auch nicht mehr im Haus haben. Er hat den Keller ausgebaut, um meinem Bruder ne kleine Wohnung zu geben, der natürlich kein Finger dafür bewegt hat... Das war ein ziemlicher Stress für beide, grade meinen Stiefvater belastet der Stress sofort körperlich, da er noch Chemotherapie bekommt. Die Aussichten standen vor meinem Bruder gut, die Chemo abzusetzen, jetzt hat er 2 neue Knoten... Daher kann mein Bruder nicht bei Ihnen bleiben, zumal er wie erwähnt auch nichts tut u scheinbar sein "Leben genießt". Er ist leider auch nicht wirklich selbstständig, hat zwar jetzt eine Wohnung durch meine Mutter bekommen, sorgt aber nicht für die Miete bzw. kümmert sich nicht um seinen ALG II Antrag u lässt sich auch nicht helfen. Eine Arbeit hat er auch durch Bekannte meiner Mutter bekommen, aber für einen Hungerlohn den er sich selbst ausgesucht hat! Damit ist er selbst zufrieden, da er mit einem Arbeitskollegen befreundet ist, er kennt ja niemanden (mehr) hier.

Jetzt weint meine Mutter tagtäglich sich die Augen aus dem Kopf u kann nicht mehr schlafen, das belastet wiederum meinen Stiefvater u seine Gesundheit u ich hab ehrlich gesagt keine Lust mehr zu helfen, da er sehr widersprüchlich ist u ich meine Zeit zum Lernen brauche! Ich hab das auch etwas vorausgesehen u wollte, dass er ins betreute wohnen kommt, aber da bin ich selbst ratlos. Mein Stiefvater hat's durch die Caritas versucht, ich hab beim Jugendamt versucht was zu erreichen, aber dafür ist er zu alt. Die Diakonie Michaelshoven hilft nur Frauen u ich glaube nicht, dass das Arbeitsamt helfen wird, wir versuchen es aber jetzt trotzdem die kommende Woche. Irgendwie muss doch was möglich sein!?

Kann ja nicht sein, dass der Sozialstaat Deutschland für solche Fälle keine Lösung hat... ich hoffe ihr könnt mir helfen!!! :(((

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Hallo, betreutes Wohnen gibt es für Erwachsene außer für alte Menschen auch noch für solche, die eine körperliche, geistige und seelische Behinderung haben oder von dieser bedroht sind. Wenn jemand z.B. eine psychische Erkrankung hat und aufgrund dieser droht, langfristig salopp gesagt, "aus der Gesellschaft zu fallen", dann könnte er einen Anspruch auf das ambulant betreute Wohnen haben. Sollte die Situation Deines Bruders also mit einer psychischen Erkrankung zusammenhängen, dann empfehle ich, beim nächsten Gesundheitsamt den sozialpsychiatrischen Dienst aufzusuchen. Die können einen beraten, wie z.B. Betreutes Wohnen beantragt werden kann. Sollte keine psychische Erkrankung vorliegen, wäre noch ein Möglichkeit die Wohnungslosenhilfe, mit der Begründung, dass man Sorge hat, dass Dein Bruder ohne Unterstützung seine Wohnung wieder verliert (weil er sich ja anscheinend nicht kümmert) oder das Amt für Soziales und Wohnen, das in einigen Städten auch Mitarbeiter hat, die beratend zur Seite stehen und z.B. beim Ausfüllen von Antragsformularen helfen (wie Alg II-Antrag).

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Hallo, das ist hängt unter anderem davon ab, wo man arbeitet, wie lange man schon bei einnem Arbeitgeber ist, wie lange man überhaupt schon arbeitet. Häufig wird das Gehalt nach TVÖD bezahlt. Entgeltgruppe 9 und dann gibt es noch Erfahrungsstufen, also wie lange macht man diese Tätigkeitkeit schon (bei einem Arbeitgeber). Ganz grob kann man vielleicht sagen, dass man dann so bei Brutto 2300 Euro bis 3150 Euro liegt. Netto sind das dann bei einer unverheirateten Person ohne Kinder mit Kirchensteuerzahlung 1500 - 1900 Euro. Sind aber selbstverständlich alles nur Annäherungswerte.

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Vielleicht ist dieser Film gemeint: Wahnsinnig verliebt

http://de.wikipedia.org/wiki/Wahnsinnig_verliebt

Wobei, der aus Frankrkeich ist.

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