Ab 18 genau wie bei jeder Bank. Drunter nur mit Zustimmung der Eltern.
Man sollte mindestens 3 eigene Hochzeiten hinter sich haben.
Auf einem Schiff anheuern geht immer.
Bauliche Veränderungen müssen von den Behörden genehmigt werden. Insbesondere bei Änderungen an der Grundstücksgrenze gelten regional sehr unterschiedliche Regeln (z.B. Abstandsregeln). Die Aufschüttung würde sich an der Garagenwand "abstützen"? Das wäre wohl allein schon ein "no-go".
Nur Geld verleihen, dass Du auch verschenken würdest.
Mit der Begründung, Ihr schuldet mir bereits mehr, als ich erübrigen kann, darf man ier wohl ohne schlechtes Gewissen ablehnen.
Übrigens kenne ich solche Leute. Die zahlen in der Regel nie zurück.
Das ist doch normal, oder?
Diese Frage der KV stellen. Die antworten korrekt.
Wenn Du was brauchst oder einfach nur reden willst, ich bin für dich da.
Das klingt nicht gut. Üblicherweise kommt man nach Protokoll nicht mehr mit weiteren Mängeln, ausgenommen versteckte Mängel, die man nicht so einfach sehen konnte.
Ich würde aber meinen, dass hier der Vermieter nun beweisen muss, dass die Mängel von Dir sind. Das Protokoll beweist ja zunächst das Gegenteil.
Das kann übrigens auf eine Abzocke hindeuten. Deshalb lieber Rechtsrat einholen z.B. beim Mieterschutz oder Anwalt.
Na dann warte doch mal den Arzttermin ab. So lange wirst Du es noch überleben.
Einfach die Wahrheit berichten. Ggf. "ich weiss es nicht mehr".
Stärker ja, doppelt eher nicht. Aber in der Regel wird der Tee bitter(schwarzer oder grüner Tee). Nur bei Früchtetee ist das eher egal.
Grundsätzlich darf man angemessen reagieren. Jemanden, der unter dem Verdacht steht, sich eine Leistung zu erschleichen, darf man dabei wohl auch auch festhalten, wenn er nicht von selbst stehen bleibt.
Schlagen oder körperliche Gewalt wäre aber wohl eher unangemessen.
Genau kann das aber nur ein Rechtsanwalt oder Polizist beantworten.
Das Strafmaß steht doch in den Paragraphen drin. Wozu also diese Frage? In jedem Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Alles andere ist sinnlos.
Grundsätzlich wäre das keine Frechheit, wenn nicht, eine vorzeitige Kündigung muss man nicht akzeptieren. Und Versicherungen haben i.d.Regel Jahresverträge. Beim Verkauf oder bei der Stillegung eines Fahrzeuges ändert sich allerdings die "Vertragsgrundlage". Dann ist tatsächlich auf den Tag genau abzurechnen durch die Versicherung. Am besten ist: Du schilderst der Versicherung Dein Vorhaben, denn die müssen Dir sowieso einen neue Versicherungscode für die Neuzulassung geben. Die haben auch Tipps zum Stillegen etc. des alten.
Farbzerlegung kann nicht additiv oder subtraktiv sein. Dabei zerlegt man weisses Licht in seine Bestandteile, z.B. Prisma. additive oder subtraktive Farbmischung wäre ein existierender Begriff.
Ob nun Zerlegung oder Mischung Dein Thema ist solltest Du klären.
www.hrs.de ist da ganz hilfreich google ist da eine suuuper Erfindung! der ADAC hat da auch tolle Tipps!
Vielleicht hat er private Probleme wie Krankheit, Krankheit in der Verwandschaft o.ä. Mal cool bleiben, Termin wahrnehmen und sich nicht so aufregen.
Aufregen kann man sich immer noch, wenn es dann am Ende nciht klappt.
Hä? Wozu? An welcher Stelle?
Arzt wechseln, in so einem Fall muss ein Arzt sofort Zeit haben!