Was ist denn bitteschön ein Schniblotag?
Hallo, auch wenn ich erst nach 1½ Jahren hierauf antworte, denke ich, dass es doch eine Möglichkeit gibt! Gelöschte Videos sind zwar weg, aber nicht ganz aus der Welt. Videos werden nicht nur gelöscht, weil sie beleidigend, obszön oder schlecht sind, das kann auch ganz banale Gründe haben, z.B. wenn der Kanal in einem anderen Zusammenhang komplett gelöscht wurde. Videos, die beliebt waren, wurden auch vielfach privat gespeichert, da muss man halt irgendwie herankommen. Und weil man vielleicht nicht so viele Freunde hat, die man fragen könnte, sehe ich hier nur eine Lösung:
Die Lösung wäre hier ein p2p-Netzwerk eine so genannte Tauschbörse zu nutzen. Und bevor hier ein Aufschrei der Empörung kommt, das kann auch vollkommen legal genutzt werden. Es gibt genug CC-Musik und YouTube-Videos, wo die Urheber am Schluss des Videos ausdrücklich zur Verbreitung auffordern. Und selbst wenn auch Content getauscht werden würde, abgemahnt wird normalerweise nur, was gerade neu vermarktet wird, was vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Filme und Serien sind ca. ½ Jahr in der heißen Vermarktungsphase, da wird sicher auch schnell abgemahnt. Bei mp3, E-Books und Programme wird die intensive Vermarktung sicher auch länger dauern. Ich weiß das, denn ich hatte mich vor 4 Jahren mal intensiv mit dem Abmahnunwesen beschäftigt, weil eine Freundin von mir direkt betroffen war und mich das Thema interessiert hatte. Eins ist klar, wer p2p-Software benutzt, der sollte unbedingt der Versuchung widerstehen sich die neuen Sachen zu saugen, denn wer downloadet, der verbreitet den Content gleichzeitig indirekt weiter, diese Funktion kann man nicht abschalten. Für die neuen Sachen gibt es ja die One-Click-Hoster, die sind derzeit noch unkritisch. Und man sollte sich auch bewusst machen, wer "aus Versehen" wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird, hier gilt nicht die Unschuldsvermutung wie im Strafrecht. Aufmerksam sollte man schon sein, was getauscht wird.
Das von mir Geschriebene gibt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht meine Absicht hier zu illegalen Handlungen zu ermuntern, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
Mir ist gerade das gleiche passiert, bei mir sind jetzt die letzten 50€ futsch! Wo ist da der Pfändungsschutz? Ich hatte den Freibetrag noch nie überschritten. Die Volksbank ist mir jetzt irgendwie unheimlich. Ich hatte mich schon gewundert, warum Einzugsermächtigungen nicht ausgeführt wurden. Niemand von der Bank konnte mir das richtig erklären. Angeblich hätte es im Kleingedruckten gestanden, gefunden habe ich nichts. Ich komme mir voll blöd vor.
Ich habe die Lösung gefunden, die selbst jetzt noch alle Beteiligten glücklich machen kann, denn mein Chef ist mir gestern noch mächtig auf die Eier gegangen, denn er kann auf mich nicht verzichten, und ich solle nicht so dickköpfig sein.
Aber vorweg noch folgendes: Schuld und Verantwortung sind nicht das selbe. Schuld setzt immer eine willentliche Entscheidung voraus. Wer schuld ist, der ist grundsätzlich auch immer verantwortlich. Ansonsten ist Verantwortung auch schuldunabhängig. Im Zivilrecht ist die Schuldfrage eher untergeordnet, denn da geht es fast immer um die Verteilung der Verantwortung, was dann auch die Haftung und die Zahlungspflichten nach sich zieht.
Am Anfang glaubte ich, meine Rechtsauffassung wäre die Richtige und jeder vernünftige Mensch müsste das auch so sehen. Dann stellte ich aber fest, dass 50% meiner Freunde meiner Auffassung folgten und die anderen 50% der Rechtsauffassung meines Chefs folgten, was sich ja auch hier im Forum wiederspiegelt. Einer meiner besten Freund folgte zunächst meiner Seite, aber als ich ihm die Situation genauer beschrieben hatte, schwenkte er plötzlich um 180 Grad voll auf die Seite meines Chefs über. Da mir aber diese Seite irrational und wirr erschien, mein Freund aber rational und intelligent ist, musste ich einfach mal seine Denkweise entwirren und verstehen. Ich meine, 50% der Bevölkerung können sich nicht irren, da muss es einen gemeinsamen Nenner geben, der alle Beteiligten zufrieden gestellt hätte. Und genau das alles ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das Gesetz gilt für alle gleichermaßen unabhängig davon, ob sie das Gesetz kennen oder nicht.
Klar ist, mein Chef hatte das absolute Recht den Fahrradständer zum Feierabend in den Laden zu bringen. Durch mein angeschlossenes Fahrrad lag eine klare Besitzstörung vor, für die ich die volle Verantwortung trage, was mich in der Folge auch schadenersatzpflichtig machte. Daraus ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten:
Geregelt ist das in den §§ 677 - 687 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag. Eine Geschäftsführung ist jede Tätigkeit im Interesse eines anderen.
§ 677 BGB, Pflichten des Geschäftsführers
Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.
§ 678 BGB, Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.
Das bedeutet, mein Chef muss mir das Fahrrad zunächst mal ersetzen.
§ 683 BGB, Ersatz von Aufwendungen
Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. In den Fällen des § 679 steht dieser Anspruch dem Geschäftsführer zu, auch wenn die Übernahme der Geschäftsführung mit dem Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch steht.
Das bedeutet, die Notöffnung des Fahrradschlosses und die Sicherung meines Fahrrades gegen Diebstahl danach, sind Aufwendungen, für die ich als Verursacher der Besitzstörung schadenersatzpflichtig bin. Da das eh unser Fachgebiet ist, hätte mein Chef mir die Öffnungspauschale in Rechnung stellen können. Dann hätte er ein Fahrradschloss, das dem mutmaßlichem Wert des Fahrrades entspricht, aus dem Verkauf nehmen können, und das Fahrrad am nächsten Verkehrsschild oder einer Laterne anschließen können. Und genau das wäre auch in meinem Interesse gewesen, dann hätten wir uns nicht streiten müssen. Und wenn er das nicht wusste, dann hätte er auch die Polizei um Rat fragen können, das wäre absolut zumutbar gewesen.
Das bedeutet, er kann die Öffnungspauschale gegen seine Schadenersatzpflicht mir gegenüber aufrechnen. Das bedeutet aber auch, dass wenn wieder mal ein Kunde das Fahrrad an seinem Fahrradständer vergisst, dass er sich nicht mehr ärgern muss, weil er ja ab jetzt daran vollkommen legal verdient und sich freut. Wenn der Kunde die Aufwendungen nicht bezahlen will, dann darf er auch von seinem Pfandrecht Gebrauch machen, und das Fahrrad zurückhalten.
Also, ich sehe das so: Meine Entscheidung, die ich an dem Tag getroffen hatte, war meine Arbeit für ihn so gewissenhaft wie möglich zu erledigen. Dabei hatte ich dann aus Versehen, also vollkommen unbewusst mein Fahrrad an dem Ständer vergessen, ich war die ganze Zeit wegen der Arbeit im Außendienst voll im Stress. Unbewusste Handlungen sind grundsätzlich schuldlos.
Mein Chef dagegen muss zum Feierabend einen abgrundtiefen Hass auf diesen Vermeintlichen Kunden empfunden haben, der es tatsächlich gewagt hatte sein Fahrrad an seinem Fahrradständer zu vergessen, denn dadurch hatte er ihm wertvolle Lebensminuten gestohlen. Kurzzeitig war ihm ja auch der Gedanke gekommen, es könnte sich ja um mein Fahrrad handeln, aber wer gerade Wut und Hass empfindet, dessen Gehirn schaltet um auf sein Reptiliengehirn, was den Denkprozess leicht beeinträchtigt. Sonst wäre ihm möglicherweise die Idee gekommen mich mal kurz anzurufen und zu fragen. Als er dann das Fahrradschloss zerstört und das Fahrrad an die Hauswand gestellt hatte, da wusste er mit absoluter Sicherheit, dass dieser 'böse' Kunde sein Fahrrad nie mehr wieder sehen wird. Das war eine mutwillige und destruktive Endscheidung, weil er sich dabei besser fühlt, sich gerächt zu haben.
Er behauptet, seine Handlung wäre vollkommen alternativlos gewesen, das ich aber eine klare Lüge:
1. Er hätte z.B. die Polizei rufen können, die dann das Fahrrad und die Verantwortung darüber übernommen hätte.
2. Er hätte eines von seinen Fahrradschlössern nehmen können und das Rad an einem Verkehrsschild sichern und einen Zettel drauf kleben können: "Bitte im Laden melden!" Der Kunde, der am Montag sein Fahrrad abgeholt hätte, der wäre immer ein treuer Kunde, der dann auch irgendwann Umsatz gebracht hätte.
3. Er hätte das Fahrrad in seinem Keller einschließen können, denn der ist fast vollkommen leer.
Aber sobald ich anfange diese Alternativen zu benennen, findet er sofort 1000 Gründe, warum das nicht gehen soll, das ist aber absoluter Blödsinn. Wer durch sein bewusste Handeln fremdes Eigentum von nicht unerheblichem Wert der Vernichtung preisgibt, der trägt auch die Schuld und auf alle Fälle die volle Verantwortung. Es hätte ja auch sein können, dass der Kunde erst bei ihm im Laden war, und dann kurz über die Straße zur Apotheke gehen wollte, und dabei einen Unfall erlitten und ins Krankenhaus gebracht wurde, mein Chef hätte von alledem nichts mitbekommen, und nur deswegen würde er mit dem Verlust seines Fahrrads bestraft werden.
Wenn jemand analog dazu z.B. mit seinem Auto illegal auf einem Privatgrundstück parkt, dann ist der Grundstückseigentümer auch nicht berechtig das Auto sofort zu verschrotten, selbst dann nicht, wenn er es auf einem Schild angedroht hätte. Ich sehe aus rechtlicher Sicht keinen Unterschied zwischen Auto und Fahrrad oder sonstigen Fahrzeugen.
Meine Mutter spielt so eine Art 'Robin Hood' mit mir, sie nimmt es von den 'Reichen' (mir) und gibt es den 'Armen' (meiner Schwester), nur dass ich eben nicht reich bin, ich gehe eben nur anders mit Geld um.
In Wirklichkeit ist es sogar eine äußerst intelligente Frage, die das Wesen der Astrophysik auf den Punkt trifft. Wir müssen uns dazu zunächst mal von der Vorstellung lösen, dass irgendwas irgendwo im Raum schwebt. Es gibt keine Schwerelosigkeit im Universum, nirgendwo! Erst wenn wir uns von dieser Vorstellung frei gemacht haben, dann können wir auch erst diese Frage richtig beantworten. Schwerelosigkeit ist ein Effekt des freien Falls! Sobald eine Rakete oder Raumschiff die Triebwerke ausschaltet, befindet es sich im freien Fall. Entweder die Rakete fällt in einer Parabel wieder zur Erde zurück, oder die Triebwerke werden später abgeschaltet, dann fällt das Raumschiff eben um die Erde herum, es befindet sich dann im Orbit um die Erde. In beiden Fällen tritt im Inneren des Raumschiffs der Effekt der Schwerelosigkeit dann ein, sobald die Triebwerke abgeschaltet wurden. Wo unten ist, das ist dadurch definiert, welche Gravitation die meiste Wirkung auf uns hat. In der Nähe der Erde ist die Erde eben unten, in der Nähe des Mondes wäre der Mond unten, und wenn sich das Raumschiff vom Schwerefeld Erde/Mond komplett entfernt hätte, dann wäre von der Definition her die Sonne unten. Alle Himmelskörper befinden sich ständig im freien Fall - auch die Sonne! Der Mond fällt um die Erde herum, die Erde fällt mit noch viel größerer Geschwindigkeit um die Sonne herum und die Sonne fällt mit unglaublicher Geschwindigkeit um das Zentrum der Milchstraße herum. Auch unsere Galaxie fällt irgendwo hin, in zirka 1.000.000.000 Jahre stößt unsere Galaxie mit Andromeda zusammen, nur von Zusammenstoß kann dabei nicht die Rede sein, denn die Sterndichte ist so gering, dass es eher unwahrscheinlich wäre, dass irgendwelche Sterne zusammen stoßen würden. Die Milchstraße wird sich dann mit Andromeda zu einer neuen Galaxie vereinigen.
Der Effekt der Schwerelosigkeit tritt immer in folgenden 3 Situationen auf:
1. Der freie Fall, solange etwas fällt, befindet es sich in Schwerelosigkeit. Ein Ball, den wir nach oben werfen, befindet sich ab dem Moment in Schwerelosigkeit, sobald er die Hand nicht mehr berührt, auch wenn er noch nach oben "fliegt".
2. Die stabile Umlaufbahn um einen Himmelskörper - der Orbit, dort heben sich Gravitation und Zentrifugalkraft gegenseitig auf. Ein Orbit ist normalerweise sehr stabil.
3. Der Effekt der Schwerelosigkeit tritt auch an den Orten auf, wo sich die Gravitation mehrerer Himmelskörper gegenseitig aufhebt. Diese Orte nennt man Lagrange-Punkte.
Doch eine Frage bleibt dabei tatsächlich offen: Wenn sich unsere Sonne um das Zentrum der Milchstraße bewegt, dann müssten sich die Sterne, die näher am Zentrum der Milchstraße sind, sich auch schneller um das Zentrum herum bewegen, das tun sie aber nicht. Galaxien ähneln eher einem Rad mit festen Speichen. Da muss also noch irgendeine unbekannte Kraft eine Rolle spielen.
Leicht adipös ist die schmeichelhafte Umschreibung, dass jemand FETT ist. Anderes Synonym dafür wäre z.B. vollschlank.
Weil die Sonne sich dreht wegen der Fliehkraft! Abends sieht man das halt besonders deutlich.
Was ist das für eine Logik? Es geht nicht um die 20€ sondern um den Wert der Reparatur, die auch weit teurer sein kann. Was soll das? Jemand schließt eine Versicherung ab und im Schadenfall bekommt er seine Versicherungsprämie zurück? Dann wäre solch eine Versicherung doch sinnlos.
Ich gehe von einem klaren Beitritt aus. Bei Wikipedia in anderen Sprachen ist von Beitritt, Einbau und Annexion die Rede, wobei die Worte Beitritt und Annexion in anderen Sprachen niemals die gleiche Bedeutung haben können. Sewastopol und die Krim hatten auch vorher schon eine Autonomieregierung. Eine Secession ist seit Kosovo völkerrechtlich anerkannt und darauf hatte sich die Krim auch ausdrücklich berufen. Würde unsere Bundesregierung vollkommen durchdrehen, was sie m.E. ja auch jetzt zum Teil schon tut, dann dürfte sich z.B. Bayern auch abspalten, wenn sie Merkel's Blödsinn absolut nicht mehr mitmachen wollen. Das restliche Deutschland könnte solch eine bayerische Secession mit Hilfe eines Referendums nicht verhindern außer durch eine Kriegserklärung. Verboten waren sicherlich die hoheitlichen Handlungen der russischen Armee auf der Krim, um das Referendum erst möglich zu machen, das war aber von der Definition her sicher noch keine Annexion, denn die Republik Krim war ja zu dem Zeitpunkt schon ein unabhängiges Land mit eigener Flagge und Verfassung. Das Wahlplakat für das Referendum auf der Krim war auch sehr eindrucksvoll, da waren beide Male die Krim abgebildet, einmal Rot mit Hakenkreuz und Stacheldraht und zum anderen die russische Flagge. Für die Bürger der Krim und Sewastopols hätte ein Scheitern des Referendums sehr wahrscheinlich Krieg bedeutet. Unter diesen Umständen ist es vollkommen logisch, dass die Bevölkerungsmehrheit (knapp 97%) den Beitritt zu Russland wollten. Ich kann völkerrechtlich keine Bestimmungen erkennen, die Russland zu Ablehnung gezwungen hätte.
Oder habe ich da noch irgendeinen Denkfehler?
Viele Fachleute behaupten die Krim wurde von Russland annektiert. Aber genauso viele Fachleute behaupten dagegen die Krim wäre Russland beigetreten. Was war es denn nun? Was ist denn der Unterschied? Kann mir das jemand erklären? Darf man das überhaupt fragen?
In der Schweiz könntest Du Dich durch einen Rechtsanwalt verbeiständigen lassen. In Deutschland stände Dir dagegen ein Rechtsanwalt bei, das wäre irgendwie dasselbe.
Der Tatort spielt nur eine untergeordnete Rolle, wichtig ist der Bezug zu dem Land. Wenn solch ein Bezug besteht, dann könnte ein europäischer Haftbefehl drohen. Deutsche Richter prüfen dann nur noch ob der Haftgrund gelistet ist und, die anderen Formalien stimmen. Dabei ist es unerheblich, ob die Tat in Deutschland überhaupt strafbar wäre. Auch deutsche Staatsbürger müssen dann ins Eu-Ausland ausgeliefert werden. Besser wäre es, wenn das Delikt auch in Deutschland strafbar wäre, dann könnte hier Anklage erhoben werden, das würde die Auslieferung ins Ausland verhindern. Möglich wäre dann Haftverschonung.
Die Frage ist zu allgemein, um sie klar beantworten zu können! Einschlägig wären hier vermutlich
§ 35
StGB (Entschuldigender Notstand). Da geht es hauptsächlich um die Abwägung beider Rechtsgüter miteinander. Wenn also
z.B.
der Täter dich zu einem Diebstahl nötigt und dir sonst damit droht allen zu erzählen, dass du
ne
Schw
uchtel
wärest
, was dir peinlich wäre, dann müsstest du das sicher hinnehmen. Angenommen der Täter droht dir dich wegen einer von dir vorher begangenen Straftat anzuzeigen, dann hättest du dich ja sowieso schon strafbar gemacht. Die aufgenötigte Straftat wäre dann eine Straftat zur Verdeckung einer vorher begangenen Straftat, die dann vermutlich auch nicht mit
§ 35
StGB gedeckt wäre.
Wenn jetzt aber der oder die Täter dir eine Sprengstoffweste anziehen würden, um dich zu einem Banküberfall zu nötigen, dann wäre die Tat sicher ein entschuldigender Notstand. Voraussetzung wäre dabei sicher, dass du die Sprengstoffweste nicht gefahrlos ausziehen könntest und die Täter dir bei Weigerung bzw. Scheitern drohen dich sofort in die Luft zu sprengen. Du hättest dann also die Wahl zwischen Straftat oder Harakiri. Dumm wäre es dann aus Sicht der Polizei, die müssten dich dann möglicherweise in Notwehr erschießen, weil es da auf die Gefahr und nicht auf die Schuld des Täters (Dir) ankommt.
Ganz perfide wäre folgender Plan: Die Täter halten im Ausland Familienangehörige als Geiseln fest. Du sollst dafür einen Koffer mit versteckten Drogen über die Grenze schmuggeln. Weigerst du dich oder geht es schief, dann drohen sie deiner Familie einen schrecklichen Tod an. Du hättest ja dann noch eine Wahl, ob du die Polizei mit einschaltest, deine Familie aber nicht. Die Polizei hätte dann auch keine Wahl, sie müsste versuchen den Entführern eine Falle zu stellen und müssten dabei den Tod deiner Familie billigend in Kauf nehmen. Das wäre schwierig, wenn die Täter im Ausland sitzen.
http://www.allesumrechnen.de/de/zahlensysteme_umrechnen
Ja richtig, im Computerzeitalter wäre das Hexadezimalsystem optimal gewesen, nur leider haben wir keine 16 Finger.
Ich muss da mal allen widersprechen! Das aus der deutschen Sprache entlehnte Wort "doppelgänger" wird offensichtlich auch in der englischen Sprache mit und ohne Umlaut genutzt allerdings klein geschrieben.
Der Wechselkurs in West-Berliner Wechselstuben schwankte viele Jahre lang zwischen 1/7 und 1/8. Danach musste die Ost-Mark aber erst wieder zurück in den Osten geschmuggelt werden, was zumindest mit einem gewissen Risiko verbunden war. Im Osten war da ein Wechselkurs unter Bekannten von 1/5 sicher als fair zu betrachten. Mit 100 Ost-Mark im Schuh und dem Mindestumtausch war man mit zusammen 125 Mark für 1 Tag absoluter König. Wenn man als West-Berliner nach einem Tagesauflug im Osten wieder ausreiste, dann dürfte der mitgeführte Warenwert nicht den Mindestumtauch übersteigen. Allerdings konnte man seinen Mindestumtausch auch bei der Sparkasse z.B. Friedrichstraße einzahlen, ja die hatte auch bis Nachts um 2 geöffnet. Auf diese Weise hatte man dann bei der nächsten Einreise in die Hauptstadt der DDR offiziell 50 Ost-Mark. Direkt nach der Maueröffnung fiel der Wechselkurs sofort auf 1/10 oder kurz auch noch tiefer. Danach wurde der Kurs durch politische Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem runden Tisch in der DDR stufenweise angehoben. Zum Beispiel 1/5, 1/4 und zuletzt 1/3. Dabei spreche ich die ganze Zeit vom freien Wechselkurs in beide Richtungen und nicht vom staatlich verordneten Wechselkurs 1/1 des Polibüros, der nur durch Zwang (z.B. Mindestumtausch) in beide Richtungen funktionieren konnte. Die billigen Lebensmittel in der DDR waren in etwa vergleichbar mit den Preisen der heutigen Discouter Aldi, Lidl und Co, erreichten aber oft bei weitem nicht das Qualitätsniveau und mussten mit stundenlangem warten in der Schlange oder vielen Laufereien in der Mangelwirtschaft schwer erkämpft werden. Was nutzen einem also die billigen Preise, wenn der Aufwand so hoch und die Qualität so schlecht ist?
Ich meine heute bekäme man für ca. 7 Euro 100 Ost-Mark.