Das regelt im Normalfall eigentlich die Fahrschule. Hier bekommt man meist ein komplettes Paket angeboten und die kümmern sich um Anträge etc. Bearbeitungszeit ist hier min. 1 Monat - jedoch gilt dieser auch nur für ~1 Jahr.

Selbst wenn eigentändig einen Antrag auf Ersterteilung stellst, musst du hier min. eine Anmeldebestätigung der Fahrschule einreichen?

Bei einer Neu- oder Wiedererteilung ist es jedoch ne andere Geschichte.

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Anderes

Solchen Dullies gibst du am Besten im Anschluss ne Quittung Richtung "Ihr Klapptstühle mit euren Currypiekern..." und schon wird man sich solche Sprüche 2x überlegen ;)

Wegstecken kann man sowas nur begrenzt und ignorieren hat bei solchen Knlichen noch nie funktioniert...

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Warum? Weil er dich nicht als Gefahr einstuft. Die Aussicht darauf, dein Geld zurück zu bekommen hängt davon ab, wieviel du über ihn weißt. Ich würde mir einige Sachen darauf basierend überlegen und ihm damit nochmal "die Pistole auf die Brust setzen".

Davon unabhängig ist es Lehrgeld - wenn Geld verborgen immer einen Darlehensvertrag anfertigen - wenn auch zu 0% Zinsen.

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