Habe ich als Soldat einen Anspruch, bzw. Recht darauf im nächstgelegenen SanVersZ behandelt zu werden, wenn ich krank bin?
Mein nächstes SanVersZ ist 28 Kilometer weg. Ich muss also, wenn ich ärztliche Behandlung brauche 56 Kilometer fahren.
Es kam bereits mehrfach vor, dass ich, wenn ich mich standortfremd neukrank gemeldet habe, darauf verwiesen wurde, mir in ein anderes zu suchen, weil angeblich keine Termine mehr frei wären, was ich nicht glaube. Man ist dort einfach arbeitsfaul und die Behandlung beim Arzt dauert höchstens 5 Minuten, sodass man mich auch locker dazwischen schieben könnte.
Der zweitnächste Truppenarzt ist mehr als doppelt so weit weg.
Gibt es ein Gesetz oder eine Richtlinie, auf die ich mich berufen könnte, sodass ich auf eine Behandlung im nächsten SanVersZ bestehen kann?