Wie bereits beschrieben geht man von einem Haus von einer Restnutzungsdauer von 100 Jahren aus.
Manche Banken möchten sogar noch eine RND von 40 Jahren.
Was absolut ein Muss ist, dass das Darlehen welches Sie für den Kauf aufnehmen INNERHALB der Restnutzungsdauer (RND) mit dem bei Beantragung gewählten Tilgungssatz auch zurückgezahlt wird.
Deswegen klar, bei einer RND die nur noch paar Jahre geht und Tilgung von 1% funktioniert das nicht.
Der Darlehenszins erscheint optisch soweit in Ordnung.
Hängt aber auch von dem Objektwert ab.
Ebenso Rangstelle im Grundbuch? Erste Rangstelle?
Ist es ein Kauf oder Umschuldung oder Kapitalbeschaffung.
Und abschließend wird auch unterschieden ob Sie Angestellt oder Selbständig sind.
Unter dem Strich erscheint der Zinssatz für 10 Jahre jedoch ganz ordentlich.
In der Regel werden Finanzierungsanfragen taggleich beantwortet.
Sie schreiben von einem Darlehen für eine Immobilie, richtig so?
Wie sind die Besonderheiten? Eckdaten?
Gerne helfen wir weiter, auch bei Problemfällen.
Die Erben müssen ins Grundbuch eingetragen werden.
Es ist auch möglich im schlimmsten Fall dass ein Erbe ganz woanderst in der Welt wohnt und dann wird es zäh und langwierig.
Bei einem Schachfreund von uns der in den Himmel ging hat es mehrere Jahre gedauert bis der Anwalt die Rechtsnachfolge anstandslos nachgewiesen hat
Hallo zwei verschiedene Banken mit Grundschuldbriefen ergibt dann zwei verschiedene Aufgebotsverfahren.
Und hat ein Bankpartner mit einer Bausparkasse fusioniert gibt es Rechtsnachfolger der alten Bank.
Dann wird diese neue Bank auch die Löschungsbewilligung erstellen.
Aufgebotsverfahren dauert in etwa 6-9 Monate.
Bei einem Kunden von uns hat es 9 Monate gedauert.
Wenn Sie so planen würden dass ggfalls EUR 70.000 übrig sind müssen Sie unbedingt auch eine hohe Sondertilgung im Darlehensvertrag vereinbaren.
Da reichen normale 5% ja nicht, sondern dann eine Sondertilgung von vielleicht 20%.
Einfach ausgebucht wird ein verbleibender Restbetrag nicht.
Sie zahlen Bereitstellungszinsen solange im Vertrag vereinbart, beispielsweise 1-2 Jahre bei einem Neubau und danach gibt es eine Nichtabnahmeentschädigung wenn Sie das Darlehen nicht mehr in Anspruch nehmen.
Wo soll das Darlehen abgesichert werden? Auf dem Neubau?
Interessanter wäre wenn es eine bestehende lastenfreie Immobilie gibt wo Sie im Rahmen einer Kapitalbeschaffung ein Darlehen zu freien Verwendung aufnehmen können wenn Sie wollen.
Ihre obige Frage wegen der Rate, ja Sie zahlen EUR 1.163,33 da die Bank ja immer von einer Vollauszahlung Darlehen angeht.
Also so wie im Vertrag vereinbart.
Der Zins war damals absolut niedrig und im Gegenzug die Immobilienpreise weit über 100% vom Verkehrswert.
Damals ist vorbei und Vergangenheit.
Doch 10 Jahre und 1% Tilgung ist ja wirklich nicht prickelnd.
Bei niedrigem Zins wählt man lange Laufzeit von 20 oder mehr Jahren und eine höhere Tilgung.
Hoffe mal die Finanzierung bei niedigem Zins von 0,5% und 1% Tilgung war nicht auf Kante genäht.
Denn die aktuellen Zinsen - die auch nicht bei 2% liegen sondern noch höher - sind immer noch in einem guten Bereich.
Auch jetzt noch kann man die Zinsen langfristig gut sichern.
Das ist sicherlich Dispo oder Ratenkredit und kein Zins für eine Baufinanzierung.
Selbst nicht bei Abwendung Zwangsversteigerung - wo die Zinsen höher sind als die normalen Zinsen für eine normale Baufinanzierung
13% ist Dispo oder Ratenkredit, oder Kreditkarte
Hallo MiakilM
Man unterscheidet bankseitig ob Sie eine eigengenützte Immobilie für sich selbst kaufen oder eine Kapitalanlage zur Vermietung.
Bei vielen Darlehensverträgen steht auch der Verwendungszweck einer eigengenützten Immobilie im Darlehensvertrag mit dazu.
Wenn die Bank im Vertrag schreibt dass sie zustimmen muss bei einer Vermietung, dann ist es eben so.
Jedoch ist das absolut ungewöhnlich dass Sie jedes Jahr Nachweise über die Haushaltsrechnung zusenden sollen.
Über welches Darlehensvolumen sprechen wir hier?
Sind Sie gar KWG 18 Nachweispflichtig? Das wäre bei einem Darlehensvolumen ab EUR 750.000 der Fall.
DANN ist das ist absolut normal weil sich die Banken die Unterlagen Ihres Einkommens jedes Jahr nachweisen lassen.
Hallo MiakilM
Bitte nicht miteinander vermischen.
Pfandbrief ist für die Refinanzierung wichtig was banküblich ist.
Forderungsverkauf ist das Recht Forderungen aus Sicht der Bank zu verkaufen.
In der Regel werden aber nur notleidende Forderungen verkauft, also bei Zahlungsrückständen.
Und wenn eine Bank pleite geht gibt es einen Rechtsnachfolger, das hat aber nichts mit Ihrem Darlehen zu tun, das bleibt weiterhin bestehen.
Wären die EUR 300.000 für eine Kapitalanlage oder für eine eigengenützte Immobilie?
So sollte die Argumentation anfangen.
Immer muss ein werthaltiges Objekt als Sicherheit vorhanden sein.
Sowie auch die Haushaltsrechnung passen muss.
In der Regel rechnen die Banken eine Pauschale bei der Haushaltsrechnung.
Somit ist es nur bedingt nur ein Zahlenspiel wenn Sie mietfrei bei Ihren Eltern wohnen.
Bei einer Versteigerung bekommt die Bank die Restschulden des Darlehens, aufgelaufenen Zinsen, die ganzen Kosten die bei der Versteigerung anfallen.
Jedoch haben Sie als Eigentümer jederzeit die Möglichkeit Grundschuldteile vom abbezahlten Darlehen löschen zu lassen.
Bei EUR 170.000 Darlehen wird in der Regel EUR 170.000 Grundschuld eingetragen.
Wenn Sie EUR 20.000 Darlehen zurückgezahlt haben könnten Sie von der Grundschuld EUR 170.000 eben EUR 20.000 löschen lassen.
Bereitstellungszinsen sind wichtig und klar, fallen nur bei nicht abgerufenem Darlehensteil an.
Man kann Bereitstellungszinsen auch auf beispielsweise 24 Monate festschreiben bei einem längerem Neubauvorhaben.
Jedoch ist die Vereinbarung von Bereitstellungszinsen wichtig.
Gäbe es die nicht könnte man beispielsweise bei der fast Nullprozentphase vor paar Jahren ein Darlehensvertrag mit der Bank vereinbaren und lässt den Vertrag dann jahrelang in der Schublade.
Sind die Zinsen dann oben wie jetzt ruft man das Darlehen ab und parkt es auf Tagesgeldkonten.
Somit sind Bereitstellungszinsen kein Nachteil da sie wichtig ist ein Bestandteil des Darlehensvertrages zu sein.
Hallo, ist Ihre Frage noch aktuell?
Es gibt ein paar Rechner im Internet wo Ihnen alles ausrechnen was Sie möchten.
Hallo, wenn eine Bank in Deutschland pleite geht, gibt es einen Rechtsnachfolger der die Hypothekenforderungen übernimmt.
Ohne Kredit mit Ihrem Eigenkapital sind Sie nicht bankgeprüft.
Dann können Sie kaufen was Sie möchten und versteuern ohne Schuldzinsen.
Haben Sie ein gutes Einkommen wenn sich Vermietung+Verpachtung in der Steuererklärung auch neben der guten Lage und Mieteinnahme lohnt dann ist es eine Überlegung verschiedene Immobilien zu kaufen.
Doch aktuell haben wir eher den fallenden Ast der Immobilienpreise, unklar, wohin die Reise geht.
Wenn es "passt" von der Rendite des Eigenkapitales wäre mitunter auch ein Kauf ohne Kredit interessant, wer weiß wo die Zinsen in 10 Jahren sind?
Die Erben erben das Vermögen und die Schulden.
Man kann das Erbe auch ausschlagen wenn unklar ist wie hoch das Vermögen wirklich ist.
Die Schulden stehen fest, doch in der heutigen Zeit ist unklar ob man wirklich den Immobilienwert bekommt der aus einem Gutachten - unklar wie alt das ist - stammt bei einem jetzige Verkauf.
Wenn es viele Erben gibt kann es mitunter Jahre dauern bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch wenn die Erben beispielsweise nicht auffindbar sind oder am Ende der Welt wohnen
Hallo, das ist eine sehr gute Ausgangsbasis bei Ihnen.
Mit den Kaufpreisnebenkosten sind Sie ungefähr bei EUR 380.000.
Abzüglich EUR 200.000 Eigenkaptial dann bei einem Darlehen von ca. EUR 180.000.
Wieviel wollen Sie für die Kapitalanlage denn monatlich zahlen wenn wie oben beschrieben 30 Jahre zu lange für die Tilgung ist.
Unter dem Strich bekommen Sie innerhalb kürzester Zeit eine Finanzierungsvorabzusage.
Wo liegt in Deutschland Ihre Wunschimmobilie?
Gerne helfen wir weiter.
Hallo, bei Immobilien im Aussenbereich gibt es bankseitig eben entsprechende Abschläge.
Möglich dass das gleiche Haus in einem reinen Wohngebiet die EUR 300.000 Verkehrswert hat.
Doch bei einer Immobilie im Aussenbereich muss man Abschläge im Verkehrswert, Beleihungswert bankseitig anbringen.
Denn im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Klientel die dann im Rahmen einer Zwangsversteigerung so eine Immobilie kauft viel geringer als bei einer Immobilie in einem Wohngebiet.