Krankengeld auch bei "Schlecht Wetter"?
Wenn ein Bauarbeiter wegen des schlechten Wetters nicht arbeiten kann und anschließend krankgeschrieben ist (trotz des guten Wetters), bekommt er dann weiterhin nur die Bezahlung von "Schlecht-Wetter-Tagen", oder Krankengeld? Eine Chefin hier meint nämlich, wenn man von "Schlecht Wetter" zu "Krankgeschrieben" übergeht, dann muss sie dem Arbeitnehmer nur das Schlecht-Wetter-Gehalt zahlen. Stimmt das?