Wenn ein Bauarbeiter wegen des schlechten Wetters nicht arbeiten kann und anschließend krankgeschrieben ist (trotz des guten Wetters), bekommt er dann weiterhin nur die Bezahlung von "Schlecht-Wetter-Tagen", oder Krankengeld? Eine Chefin hier meint nämlich, wenn man von "Schlecht Wetter" zu "Krankgeschrieben" übergeht, dann muss sie dem Arbeitnehmer nur das Schlecht-Wetter-Gehalt zahlen. Stimmt das?
Krankengeld auch bei "Schlecht Wetter"?
Arbeitsrecht,
Krankengeld
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.