Lehrer sollten auch zu unterrichtsfernen/persönlichen Themen den Schülern als Ansprechperson gelten. Insofern ist es in Ordnung, wenn man zu Lehrern geht und ihnen die eigenen sozialen/familiären Probleme nahelegt. Die Lehrer sind nicht unbedingt verpflichtet näher nachzufragen, aber verboten ist es ihnen auch nicht. Verboten wird es erst, wenn die Fragen zu persönlich werden (z.B. Sexualleben oder so). Da deine Freundin volljährig ist braucht sie vom Jugendamt nichts mehr zu "befürchten" (auch wenn die ja eigentlich nur helfen wollen). Solange keine Straftat vorliegt (z.B. häusliche Gewalt, Misshandlung, usw.) haben die Lehrer keinerlei Grundlage um "weitere Schritte" zu machen.
Deine Freundin sollte keine Angst haben und sich versuchen helfen zu lassen ;)