Du musst die Kaution schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung zurückfordern und bei Nichteinhaltung mit Anwalt drohen. Und sollte dies nicht fruchten, wirklich zu einem Anwalt gehen. Die Kosten hierfür muss die Vermieterin tragen, da sie im Unrecht ist. Eine Mietkaution ist innerhalb von 6 Monaten nach Mietende auszuzahlen/abzurechnen.

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Es steht auf jeden Fall drin. Dann kommt es auf den AG an und damit natürlich auch auf das Vergehen. Die Verurteilung kann ja auch noch nicht verjährt sein. Du hast ein Problem.

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Nein. Die Grenzen für Privatversicherung liegen weit über 3.000 Euro. Eine Zusammenveranlagung gibt es ebenfalls nicht.

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Ich würde zunächst die Zuleitungen prüfen. Es sollte dort Absperrventile geben. Die für das warme Wasser mal zudrehen und wieder aufdrehen. Evtl. ist die Feder nur verklemmt.

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Kann mir jemand sagen, ob das Anschreiben in Ordnung ist?

Ich bin auch nicht wirklich der hellste was der deutschen Sprache angeht :D trotz einer sehr guten Deutsch-note also wäre es wirklich sehr nett wenn ihr mir sagen könntet, wenn ich irgendwelche Fehler gemacht habe


Bewerbung um einen Praktikumsplatz als Versicherungsmarkler zum 19.03.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen um einen Praktikumsplatz vom 19.03.- bis zum 30.03.2012 als Sozialversicherungsfachangestellter. Durch die Berufsfachschule Wirtschaft in Ahrensburg ist mein Interesse für das Versicherungswesen geweckt worden.

Ich habe mich für einen Praktikum als Sozialversicherungsangestellten entschieden, da ich gern mit Menschen zusammenarbeite und die Anwendung moderner Kommunikationsmedien meinen Neigungen entsprechen. Auch die im Sozialversicherungsrecht geltenden Regelungen und Gesetze interessieren mich sehr. In der Theorie habe ich gelernt, dass Versicherungen in der Wirtschaft, sowie im Privatsektor eine sehr gewichtige Rolle spielen. Ich möchte mehr über diese Rolle erfahren.

Durch die Schule bin ich mit der elektronischen Datenverarbeitung vertraut. Zudem habe ich das Fach Rechnungswesen mit großem Interesse verfolgt. Die eigenständige Verrichtung und auch die Vielfältigkeit des Berufes als Sozialversicherungsangestellten interessieren mich sehr.

Sie werden sich sicherlich fragen, warum ich mich gerade bei Ihrem Unternehmen um einen Ausbildungsplatz bewerbe. Die Antwort ist einfach: Teilhaber an Ihrem Erfolg zu werden reizt mich sehr. Außerdem bietet ihr Unternehmen attraktive Arbeitsbedingungen und vielseitige Aufgabenfelder.

Übe die Chance, mich persönlich vorstellen zu können, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,


Soll ich das so lassen ganz verändern oder ein paar Sachen rausnehmen? Danke im voraus :)

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Also meiner Meinung nach schreibt man Makler. Zudem sieht das aus wie eine Bewerbung auf eine Lehrstelle und nicht für ein Schulpraktikum. Mit ist es zu lang, zu ausführlich. Gibt es nicht einen Unterschied beim Versicherungsmakler und Sozialversicherungsangestelltem. Also oben schreibt du Versicherungsmakler, dann Sozialversicherungsfachangestellter, dann Versicherungsangestellter. Als Praktikant für 2 Wochen wirst du kaum Teilhabe am Erfolg des Unternehmens haben. Schreibt viel, viel kürzer.

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Diebstahl ist ein wichtiger Grund und rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Schlechtleistung ist nach Abmahnung ein Grund für eine fristgerechte Kündigung. Allerdings ist Schlechtleistung schwer nachzuweisen. Zu spät kommen ist nach Abmahnung ein Grund für eine fristgerechte Kündigung. Eine Überprüfung durch Gerichte lohnt sich aber. Befrage einen Anwalt, wenn du eine Kündigung erhälst.

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Chancen in Büroberufen - möglich oder ausgeschlossen?

Hallo Fragenbeantworter! :)

Da ich ja momentan auf der Suche nach einer Ausbildung bin, habe ich schon einige Bewerbungen verschickt. Und auch einige Absagen bekommen. Hauptsächlich bewerbe ich mich gerade beim Zahnarzt und Arzt.

Allerdings würde ich am allerliebsten einen Bürojob machen, etwa Rechtsanwaltsfachangestellte/r. (Oder auch im Rathaus in der Verwaltung) Bei den Anforderungen steht überall nur Deutsch Note 2. Ich habe in Deutsch eine 2 und in Englisch auch. Die restlichen Noten sind eig. relativ in Ordnung, also Durchschnitt, außer eine 4 In Französisch und jetzt das Hauptproblem was mir so ziemlich überall Probleme macht: Ich habe eine 5 in Mathe. Ich errechne mir die Chancen beim Anwalt zieeeemlich niedrig. Ich meine, eine Mathe 5 schreckt nicht nur so schon jeden ab, grade in Bürojobs ist das noch schlimmer und ungern gesehen.

Allerdings die einfachen Rechnungen die man da können muss, würde ich sogar hinbekommen und es gibt ja auch Taschenrechner. Allgemein bin ich, denke ich, für Bürojobs qualifiziert genug, ich kann mich gut ausdrücken und sehr schnell tippen und gut mit Menschen umgehen. Alles Weitere würde ich ja während der Ausbildung lernen.

Jetzt frage ich euch: Denkt ihr, ich könnte eine minimale Chance in diesem Beruf haben? In meiner Nähe bieten zwei Kanzleien eine Lehrstelle an, ich würde mich so gerne dort bewerben, das ist sozusagen ein richtiger Traumjob von mir. Was meint ihr? Würden die mir eventuell eine Chance geben, zu beweisen dass ich das auch mit der 5 kann? Oder schreiben die einen eher gleich ab und schicken sofort die Absage? Hätte ich im Rathaus eher Chancen als bei einem Anwalt?

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Welchen Schulabschluss hast du denn? Wie auch immer, auf jeden Fall solltest du dich überall bewerben und nicht schon vorher "die Flinte ins Korn werfen". In der Verwaltung wird aber eher Zahlenverständnis gebraucht als im Bereich ReNo. Ich würde die in der Verwaltung wenig Chancen einräumen.

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Dein Vermieter muss sich sofort um einen Fachmann kümmern. Du musst deinen Vermieter unter Druck setzen indem du den Mangel anzeigst und ihm eine Frist zur Behebung setzt. Ansonsten kannst du deine Miete reduzieren.

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Wenn Damen in der Bewerbungsrunde sind würde ich erst abwarten und nicht die Initiative ergreifen. Wenn nur der Chef da ist, würde ich auf den Chef zugehen. In der Regel gibt dir der Chef dann von selber die Hand. Also nicht direkt und als erster die Initiave ergreifen, aber darauf vorbereitet sein.

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Du hast keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Sachlage ist dir bekannt und Baustellen sind zumutbar. Du musst dich in deinem Verhalten darauf einstellen. Die Baustellen sind vorübergehend.

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Es gibt "gefühlt" an die 1.000 Dinge die man falsch machen kann und die man verändern muss um besser zu werden. In den meisten Fällen ist es nicht die Kraft die entscheidend ist, sondern die Technik. Sauberes Einsetzen bei langer Auslage, dann sofort auch den Druck über die Beine einsetzen. Im Endzug hochziehen, aber den Oberkörper nicht zu weit nach hinten beugen, das bringt nichts mehr an Kraft. Aber hochziehen bringt Stabilität ins Boot. Dann ruhig rollen, nicht zu hektisch, das bremst das Boot ab. Lange, kräftige und ruhige Schläge, damit das Boot ins Laufen bringen. Dann bist du vorne.

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Format - Zelle - Ausrichtung - Zeilenumbruch anklicken. Voraussetzung ist aber ein Leerzeichen in der Zelle, oder ein Trennzeichen.

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Zurücknehmen weis ich auch nicht. Ich würde erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen ohne Begründung und dann einen Steuerberater prüfen lassen.

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Ich glaube auch wie du, mit der Versetzung aus Gmyn hast du den erweiterten Real, wenigstens aber den Realschulabschluss.

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rechtliche Frage: Sonderumlage bei Eigentumswohnung

Hallo erst mal!

Wir haben am 08.12.2011 eine Wohnung gekauft (Kaufvertrag unterschrieben) & nach Vertrag offiziell am 01.03.2011 diese in Besitz übernommen(Tatsächlich laut Übergabeprotokoll fand es erst am 03.03.2011 statt). Im November 2011 haben wir dann eine Zahlungsaufforderung von der Verwaltung bekommen, laut deren wir für eine Sonderumlage aufkommen müssen. Diese wurde am 10.11.2010 auf der Wo-Eig-Versammlung beschlossen und wurde zum 01.03.2011 fällig. Da unsere Verwaltung äußerst arbeitsscheu ist, wurde die Niederschrift der Beschlüsse dieser Versammlung erst lange nach Kauf der Wohnung verschickt. Wir haben sie erst vor paar Tagen bekommen. Außerdem wurde dieser Beschlüss nirgends vor Vertragsabschluss erwähnt, obwohl der Verkäufer und die Verwaltung danach gefragt wurden. Laut Vertrag " von der Übergabe an gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Käufer über. Die Ansprüche öffentlicher & privater Versorgungsunternehmen übernimmt der Käufer ebenfalls ab Übergabe. Sämtliche Erschließungs- &sonstige Anliegerbeiträge werden unabhängig vom bautechnischen Beginn der Maßnahmen ab sofort vom Käufer bezahlt, soweit diese von der Gemeinde beim Verkäufer noch nicht angefordert sind. Der Verkäufer versichert, dass Zahlungsrückstände aus rechtskräftigen Beitragsbescheiden nicht bestehen." Außerdem laut Verwalterin (im September 2011 in der letzten Versammlung): "die Sanierungsarbeiten können nicht ausgeführt werden, solange alle Eigentümer diese Sonderumlage nicht bezahlt haben." Die entsprechenden Arbeiten wurden aber schon im August 2011 durchgeführt. Wer muss in diesem Fall rechtlich gesehen zahlen? Darf die Verwaltung mit Zahlungsaufforderungen so lange warten? Wer kann helfen?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.

P.S.: Übrigens die Niederschrift der Beschlüsse der letzten Versammlung, diese fand Anfang September statt, haben wir immer noch nicht bekommen. Ist es normal? Entschuldigung für so viel Text.

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Du müsstest nachlesen in der Teilungserklärung und/oder dem WEG was die Protokolle angeht. Wir haben das schon so wie bei dir, aber auch schon viel schneller erlebt. Du wirst die Umlage bezahlen müssen, kannst aber evtl. den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung verklagen.

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Möbelkauf Rücktriff Kaufvertrag

Hallo zusammen, meine Frau meine beiden Kinder und ich wollten ein Sofa kaufen. Es war Frreitag gegen 18.00 Uhr. Nachdem wir uns ein Model ausgesucht haben, hat uns der Möbelverkäufer den vertrag aufgesetzt. Als Lieferzeit waren 12 Wochen vorgesehen.Nebeinbei liefen die übermüdeten Kinder, die auf den Möbeln rumtobten und wir mussten diese ab und zu bändigen. Der Verkäufer erklärte noch das das Produktionswerk Betriebsferien hätte und erst in 2 Wochen aufmachen würde. Als wir zu Hause waren und zur Ruhe gekommen sind, haben wir uns den liefeertermin noch einmal angeschaut und dieser kam uns zu lang vor. Wir also am nächten Tag hin (Samstag 11.00 Uhr) um den Vertrag zu stornieren. Der Verkäufer meinete nur das geht nicht, da der Vertrag angelegt ist. Wir also die Hotleine angerufen und der servicemitarbeiter meinte nur das der vertrag nicht im Systm sei und das er uns am folgenden Mittwoch zrückrufen werde (auf diesen Anruf warten wir immer noch) Wir also zur Sicherheit noch einmal ein Schreiben mit der Kündigung/Widerruf aufgesetzt und dann war die Sache erst einmal erledigt. Bis auf das dann 1 Woche später eine Rechnung gekommen ist über EUR 300 STORNOGEBÜHREN. Wir haben wir dann noch einmal der unfreundlichen KABS Buchhalterin mitgeteitl, das der Vertrag storniert wurde und wir nicht zahlen werden. Daraufhin war Sie noch unfreundlicher und teilte mit, das Sie das Ihrem Chef mitteone muss. NAch einer weiteren Woche dann eine neue Aufforderung diesmal über EUR 200,00. Danach dann noch einmal nach 14 Tagen wieder eine Aufforderung diesmal wieder EUR 300 + Mahnung mit dem Anwlat zu kommen. Nun kam das Schreiben vom Anwalt, das wir die EUR 300 oder den Kaufpreis zahlen sollen. Hat Jemand Erfahrung ???

Danke udn Gruss

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Habt ihr denn die AGB des Möbelhauses, da muss so etwas drinstehen. Wenn nicht, selber zum Anwalt gehen. Lohnt sich bei 300 Euro doch immer.

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