Finde das etwas komisch da die Packungen mit 3 mal 21 Pillen ja eigentlich verschrieben werden wenn du sie eben drei Wochen lang durchgehend einnimmst und dann eine Pause machst eine Woche. Warum sollst du denn erst nach 3 Monaten eine Pillen Pause machen?
An eine vertraute person wenden oder gar an die Schule wenn du weisst wer es ist und im Notfall zur Polizei, Erpressung ist strafbar
Solange er dir dein Geld zurück erstattet glaube ich kann er das ohne weiteres , ja. Da es eventuell zu einem Fehler etc kam und er diesen nicht mehr auf Lager hat
Du bist in Deutschland verpflichtet richtige Angaben zu deiner Persönlichkeit zu machen
Der Antrag kann leider teilweise auch Monate dauern, habe es schon erlebt dass manche den im Oktober eingereicht haben und im März kam er dann erst zurück, du kannst wenn du fast fertig bist nur deinen Fahrlehrer drauf hinweisen die rufen dann meistens mal durch und fragen nach
Hat die dir dein Prüfer nicht nach der Prüfung gegeben? Wenn du schon 17 bist dann kannst du dir deine prüfbescheinigung normalerweise ganz normal bei der Führerscheinstelle abholen. Aber ich kenne es so dass wenn du das Mindestalter schon hast der Prüfer die Bescheinigung dabei hat und dir bei Bestehen gibt.
Du brauchst soweit ich weiss 1. einen Gewerbeschein wenn du das Regelmäßig machen möchtest und 2. eine Genehmigung der Stadt dass du in diesem bestimmten Bereich deine Sachen verkaufen darfst, so eine Genehmigung braucht jeder Straßenkünstler, Verkäufer etc
Du kannst dich bewerben auf was du möchtest, ob sie dich annehmen ist die andere Sache. Ich bin damals direkt nach der Realschule auf die fos und hatte auch Leute mit abgeschlossener Ausbildung in meiner klasse
Straftaten melden musst du im Prinzip immer melden, egal ob Polizeischüler oder nicht. Tust du das nicht, begehst du Strafvereitelung und das ist wenn es raus kommt dass du davon wusstest strafbar.
Wenn es allerdings darum geht ob du eingreifen musst (außerhalb des Dienstes) wenn etwas passiert was eine polizeiliche Angelegenheit wäre dann ein klares nein, als Polizeischüler ist es dir nämlich nicht erlaubt dies auch außerhalb des Dienstes „auszuleben“.