Der Antrag kann leider teilweise auch Monate dauern, habe es schon erlebt dass manche den im Oktober eingereicht haben und im März kam er dann erst zurück, du kannst wenn du fast fertig bist nur deinen Fahrlehrer drauf hinweisen die rufen dann meistens mal durch und fragen nach

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Hat die dir dein Prüfer nicht nach der Prüfung gegeben? Wenn du schon 17 bist dann kannst du dir deine prüfbescheinigung normalerweise ganz normal bei der Führerscheinstelle abholen. Aber ich kenne es so dass wenn du das Mindestalter schon hast der Prüfer die Bescheinigung dabei hat und dir bei Bestehen gibt.

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Straftaten melden musst du im Prinzip immer melden, egal ob Polizeischüler oder nicht. Tust du das nicht, begehst du Strafvereitelung und das ist wenn es raus kommt dass du davon wusstest strafbar.

Wenn es allerdings darum geht ob du eingreifen musst (außerhalb des Dienstes) wenn etwas passiert was eine polizeiliche Angelegenheit wäre dann ein klares nein, als Polizeischüler ist es dir nämlich nicht erlaubt dies auch außerhalb des Dienstes „auszuleben“.

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