Zu Unrecht beschuldigt wegen versuchten Ladendiebstahls. Was tun?

Ich habe in einer Buchhandlung zwei Reiseführer aus dem Regal genommen und anschließend nach weiteren Weihnachtsgeschenken gesucht. Um dabei die linke Hand frei zu haben, nahm ich die Bücher in die rechte Hand, in der sich schon eine Einkaufstüte und meine Handtasche befanden. Ich schaute mir mehrere Dinge an und fuhr auch mit der Rolltreppe ein Stockwerk höher, um dort noch nach Kinderbüchern zu schauen. Anschließend fuhr ich wieder in das untere Stockwerk. Dort suchte ich dann noch nach einem geeigneten Kinderbuch. Weil ich von dem Angebot nicht wirklich überzeugt war legte die Reiseführer dort ab. Ich wollte noch in einer anderen Buchhandlung, die nur wenige Schritte entfernt von dieser Buchhandlung war, nach Kinderbüchern und bei dieser Gelegenheit auch nach dem dortigen Angebot von Reiseführern schauen. Als ich das Geschäft verlassen hatte, wurde ich von dem Detektiv erst des Diebstahlt bezichtigt und als er gesehen hatte, dass ich nichts gestohlen hatte, bezichtigte er mich des versuchten Diebstahls. Er behauptete, ich hätte die Ware in meine Tasche gesteckt und weil ich ihn dann gesehen hätte, hätte ich die Ware wieder zurückgelegt. Das stimmt aber nicht. Er hat die Ware nicht mehr gesehen, weil ich sie in der anderen Hand hatte. Und einfach nur abgelegt habe ich die Reiseführer, weil ich evtl. nochmals zurückkommen und sie kaufen wollte. Ich habe eben von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben bekommen in dem man mir mitteilt, dass nach Aktenlage ein hinreichender Tatverdacht wegen versuchten Diebstahls besteht und Anklage beim Amtsgericht erhoben worden ist. Wie ist so etwas möglich? Warum glaubt man dem Detektiv mehr als mir? Wie stehen meine Chancen bei einer Gerichtsverhandlung?

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Er behauptete, ich hätte die Ware in meine Tasche gesteckt und weil ich ihn dann gesehen hätte, hätte ich die Ware wieder zurückgelegt.

Na und? Das ist nicht strafbar. Lass dich von einem Anwalt beraten.

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Welchen Sinn soll das haben? Der Flug in die USA und der Aufenthalt dort kosten dich ein vielfaches des Preises in Deutschland. Im europäischen Ausland ist der Führerschein oft günstiger, z.B. in Osteuropa. Da gibt es im Internet diverse Infoseiten mit Angeboten.

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Ignoriere den Vogel. Er ist in der Beweispflicht und hat keine Handhabe gegen dich.

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Du musst uns schon genauer sagen, worum es geht. Keiner kann riechen, was du genau abgeschlossen hast und welche Nachrichten du erhölst.

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Jeder kann jeden wegen allem anzeigen. Sinn macht das aber keinen, welche Straftat soll da von wem begangen worden sein?

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Meine Frage ist ob ich wenn ich abbreche mein Kindergeld noch bekomme?

Nein.

Und ob ich Arbeitslosengeld beziehen könnte?

Wenn überhaupt, dann ALG2 und das nur nach der U25-Regelung.

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Bezahle einfach umgehend die Forderung, dann hat der Gerichtsvollzieher keinen Vollstreckungsbescheid und keine Handhabe mehr. Fertig.

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Der Kundenservice von Hertz reagiert seit 3 Monaten nicht auf meine E-Mails.

Dann kannst du ihn ja einfach mal telefonisch kontaktieren.

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Nein - mal abgesehen davon, dass deine Begründung dafür überhaupt keinen Sinn ergibt. Du willst nicht ständig erreichbar sein und dir darum noch eine SIM und noch ein WhatsApp-Konto anschaffen? Wtf!?

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Wende dich an den Zahlungsempfänger, nur dieser kann dir den Betrag zurücküberweisen. Zur Bank brauchst du gar nicht erst.

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