Ich kann mich nur wundern, wie viele Menschen einfach ohne Sachkenntnis Antworten geben.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Vorfall auch vom Arbeitgeber und der Betroffenen schriftlich protokolliert wird !
Aufgrund der Verletzungen geht es rechtlich (und unfallversicherungstechnisch!!!) natürlich auch um eventuelle Spätfolgen, die aufgrund des Überfalls durch den Heimbewohner entstehen können.
Dabei ist es absolut unerheblich, ob der Heimbewohner unzurechnungsfähig ist/war oder nicht.
Unbedingt anzuraten ist es der Betroffenen auch, unverzüglich die Schäden durch einen (Haus-) Arzt bestätigen zu lassen.
Dazu kommt, dass der Arbeitgeber seinen diversen Pflichten gegenüber seinen Mitarbeitern nachkommen muss.
Dazu schaue hier in den Link hinein: Diese Pflichten hat der Arbeitgeber im Arbeitsschutz (weka.de)