klar wird der führerschein umgeschrieben. er wurde vom gericht für gültig erklärt und mit ablegen der prüfung in tschechien hat sie bewiesen das sie im stande ist ein auto sicher im straßenverkehr zu führen.punkt aus !!!
es gilt eu recht vor deutschem recht. wie du schreibst war es ja auch mal vor gericht...solange der wohnsitz wasserdicht ist erst nach 6 monaten +1 tag gemeldet sein ausgestellt wurde und auch ein tschechischer wohnsitz auf dem führerschein steht ist er von den deutschen behörden anzuerkennen. ah fast vergessen....er darf auch erst nach deiner sperrfrist ausgestellt sein.
du musst aber eine umschreibung und keine neuaustellung beantragen...das ist wichtig !!! kann sein das die führerscheinstelle sich evt. quer stellt...also vorher eine rechtsschutz, mein tip adac rechtsschutz machen und ab zur führerscheinstelle .
bei problemen einfach mal an diesen lieben herr wenden http://rawarnack.de/
gruß, hecatomb