...von welchem Körperteil reden wir jetzt? Im Gesicht sind Stoppeln fatal.

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Es ist immer schwer, sowas aus der Ferne zu beurteilen.

Grundsätzlich hast du bei Sachmangel das Recht zum Rücktritt (und das ist ein Sachmangel). Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf bei einem Unternehmer wird angenommen, dass die Sache bei Übergabe den Sachmangel schon hatte.

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Es gibt meines Wissens nach keine Fahrlässige versuchte Körperverletzung. Zumindest keine strafbare.

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https://www.youtube.com/watch?v=sTSA_sWGM44

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Also vom Gesetz her gibt es keine Vorgaben und das allermeiste hängt vom Einstellungstest ab.

Ich habe allerdings mal bei einer Landesbehörde gearbeitet, da wurden Bewerber auf ein duales Studium mit einem Schnitt von schlechter als 2,7 direkt aussortiert.

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