Wenn du unter 25 Jahren alt bist, brauchst du einen wichtigen Grund, um vom Jobcenter eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen. Ein ärtzliches Attest ist ein wichtiger Grund. Es reicht bei mir schon, wenn jemand seine Situation im Gespräch schildert und ich einsehe, dass er bei den Eltern nicht mehr wohnen kann. Da brauche ich gar keinen Arzt. Mich wundert der Weg über einen schriftlichen Antrag. Ich glaube, ich hätte das im persönlichen Gespräch mit dem Fallmanager geklärt. Der kann das ja auch sofort als Antrag aufnehmen und dir mündlich einen Bescheid erteilen. Du solltest auf jeden Fall die Richtlinien für eine angemesse Wohnung bei deinem zuständigen Jobcenter erfragen. Sonst musst du hinterher von deinem Regelsatz dazu bezahlen und der reicht eh schon kaum.

Viele wollen ja keine Arbeitslosen als Mieter. Aber als Argument kannst du sagen, dass niemand so pünktlich und zuverlässig die Miete überweist, wie das Jobcenter. ;-) Und wenn du Möbel brauchst, kannst du Erstausstattung beantragen.

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Dein Vater muss den Unterhalt dahin überweisen, wo du das möchtest und das kann auch das Konto deiner Mutter sein.

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Ich glaube die Haftpflichtversicherung der Schwester deiner Freundin bzw. der Eltern wäre zuständig und wird aber nicht bezahlen, weil du ihr das Handy anvertraut hast. Soweit ich weiß, wäre es anders, wenn du das Handy hingelegt hättet und sie hätte es einfach genommen. Aber so war es ja nicht. Deshalt denke ich, deine Handy-Versicherung muss zahlen. Manche Handy gehen halt öfter kaputt und manche gar nicht. Das gleicht sich dann aus.

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Der Tower of London ist eine ehemalige Festung mitten in London. Hier leben heute 140 Menschen. Das sind, glaube ich, Soldaten mit ihren Famlien. Die Kronjuwelen der englischen Königsfamilie werden hier aufbewart. Ich war letzte Woche in Londen und das weiß ich noch von der Stadtrundfahrt.

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Das Jugendamt kann erstmal für Abstand suchen und euch dann allen helfen einen Weg zu finden, wenn du das möchtest. Du musst unbedingt zum Jugendamt, ehrlich. Ich habe da mein Anerkennungsjahr gemacht und kann dir versichern, dass das genau die Stelle ist, wo du Hilfe bekommt und wo auch der Rest deiner Familie Hilfe bekommen kann. Deine Mutter liebt dich sicher auch und ist nur im Moment total überfordert. Natürlich darf sie dich nicht schlagen usw. Es gibt aber auch Fachleute, die euch helfen können, besser miteinander umzugehen.

Wenn du möchtest suche ich dir die Telefonnummer raus, wenn du mir deinen Wohnort schreibst. Aber schreib auf keinen Fall deine Adresse oder deinen Namen hier.

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Ehrlich gesagt: Welpen kaufen und in Urlaub fahren passt irgendwie nicht zusammen. Du hast doch eine Verantwortung übernommen. Das Hundebaby braucht dich jetzt eigentlich. Und was meiner Meinung nach gar nicht geht, dass deine Mutter versucht mit ihm nur das Nötigste zu machen, damit er dich nicht vergisst. Das ist egoistisch von dir und du solltest deine Mutter bitten, sich besonders gut um den Welpen zu kümmern. Er wird dich nicht vergessen. Aber du verpasst sicher wichtige Momente in der Prägephase.

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Das ist zwar nicht extrem wahrscheinlich, aber könnte schon sein.

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Verliebt, aber 16 Jahre jünger?

Hey zusammen, ich habe vor ein paar Tagen einen Mann im Urlaub kennen gelernt. Er ist 34 (sieht zwar jünger aus, aber das ändert ja nichts), hat einen kleinen Sohn und ist geschieden. Ich bin 18 und anscheinend gerade zum ersten Mal verliebt. Er hat definitiv schon Interesse durchblicken lassen und hat mir auch seine Nummer gegeben, außerdem waren er, ich und ein paar seiner Freunde gestern nachts zusammen im Club, wo er mich eingeladen und auch geküsst hat. Von daher wäre das ja kein Problem, aber:

  1. Ist der Altersunterschied zu groß? Er ist ja fast doppelt so alt wie ich.
  2. Er wohnt mit dem Auto fast 4 Stunden von mir entfernt.
  3. Ich weiß nicht ganz, ob sein Interesse echt ist oder ob er nur an Sex interessiert ist - ich würde nämlich nur in einer richtigen Beziehung mit ihm schlafen. Wie finde ich das am besten heraus? Wir sind heute abgereist und sehen uns deshalb erstmal nicht. Gibt es da andere Möglichkeiten? Ich bin mir jedenfalls sicher, dass ich zum ersten Mal verliebt bin, aber weiß nicht, wie er empfindet.
  4. Muss ich mich mit dem Kind verstehen? Es stört mich nicht, dass er Vater ist, aber ich weiß nicht, ob er eine Beziehung eingehen würde, wenn sein Sohn mich nicht mag.
  5. Sein bester Freund, der ebenfalls dabei war, hat ziemlich eindeutig gesagt, dass er mit mir zusammen sein möchte (er ist 28). Ich habe aber kein Interesse an ihm. Gilt bei Männern nicht "Bruder vor Luder"? Zerstört das meine Chancen?
  6. Soweit ich weiß, fällt ihm Treue nicht unbedingt leicht. Wenn ich aber einen Freund habe, will ich nicht betrogen werden. Kann ich da irgendwas machen, falls wir tatsächlich zusammen kommen sollten? Oder muss ich mich damit abfinden?
  7. Ich habe ihm heute vor etwa drei Stunden mal eine SMS geschrieben, aber er antwortet nicht. Kann ich das schon als Abwehrsignal sehen oder sehen Männer prinzipiell nicht so oft auf ihr Handy wie die meisten Frauen?

Ich bedanke mich schon mal für alle ernst gemeinten Antworten. Yours, sweetest passions

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Die Gedanken, die du dir zu der Sache machst, hören sich sehr ausgereift an. Aber trotzdem würde ich zuviel kriegen, wenn sich meine achtzehnjährige Tochter auf so eine Beziehung einlassen würde, weil ich Angst hätte, dass sie ausgentzt wird (körperliches Interesse) und auch deshalb, weil ich die unterschiedlichen Lebensituationen eines 34-jährigen Vaters und eines 18jährigen Mädchens sehe. Willst du das alles, was da dran hängt? Und dann noch die erste Liebe.

Und außerdem: Ich denke die Generation um die Mitte 30 schaut schon ständig auf das Handy und wenn man verliebt ist doch sowieso. Mich würde eigentlich noch interessieren, was er beruflich macht und was du so machst oder vorhast.

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Die Umzugskosten würden nicht übernommen. Ansonsten kannst du dir sofort ohne Begründung in Göttingen eine Wohnung suchen. Wenn sie zu teuer ist kann es sein dass nicht die vollen Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Da würde ich auch nachfragen. Auf die qm kommt es im Moment nicht so an. Bei uns dürfte deine Wohnung 50 qm haben. Wäre aber egal, wenn der Preis im Rahmen liegt. Den musste du aber in Göttingem beim JC erfragen.

Ich denke, wenn es wegen deiner Erkrankung immer Streit mit deinen Eltern gibt, solltest du schnell dort raus. Natürlich solltest du dich in Göttingen sofort um eine Therapie bemühen. Dabei kann dir der Sozialpsychiatrische Dienst des zuständigen Gesundheitesamtes helfen. Da bekommst du schnell einen Termin und die kennen alle Möglichkeiten, die für dich in Frage kommen.

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Als Fallmanagerin kommt mir die Sache sehr komisch vor. 1,- €-Jobs sucht man sich nicht selbst, sondern bekommt sie vom Jobcenter angeboten bzw. zugewiesen. Und in der Tat: Es gibt eine sehr hohe Messlatte von Richtlinien für die Förderung und Gemeinnützigkeit gehört auf jeden Fall dazu. Davon gibt es keine Ausnahmen mehr.

Wenn es also ein normales Beschäftigungsverhältnis ist, gilt wahrscheinlich der Mindestlohn von 8,50 €. Ich könnte mir vorstellen, dass es unter Sittenwidrigkeit fällt, jemanden für 1,- € die Stunde zu beschäftigen. Das wäre dann ja mehr ein Praktikum und das sollte höchstens 8 Wochen lang sein und unter genauen Vorgaben stattfinden.

Wenn der AG dich einstellen will, soll er dir das auf jeden Fall schrifltich geben. Aber ehrlich gesagt, selbst dann wüsste ich nicht, wie das Arbeiten für so einen geringen Stundenlohn mit dem Bezug von ALG II vereinbar sein soll. Für mich wärst du weiterhin ein erwebsfähiger Hilfebedürftiger, der schnell in Arbeit vermittelt werden sollte.

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Wenn du unter 25 Jahren alt bist, kann die Kürzung aufgehoben werden, wenn der Kürzungsgrund nicht mehr vorliegt. Also kann das schon sein.

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Die Sanktion bezieht sich nur auf den Regelsatz deines Freundes. Es könnte vielleicht so sein, dass der Leistungssachbearbeiter sich entscheiden musste, ob er die Mietzahlung die Mietzahlung vollständig überweist und den Kürzungsbetrag bei dir abzieht oder die Miete diesen Monat nicht überweisen kann. Das klärt sich sicher im Gespräch auf. Wenn nicht, würde ich in einem Brief formulieren.

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Als Fallmanagerin kann ich dir sagen, dass das bei uns schon auf jeden Fall so ginge: Untermietvertrag, Mietzahlung auf das Konto der Eltern, eigene Haushaltsführung. Du hättest dann Anspruch auf den Regelsatz als Haushaltsvorstand, die Miete und die Heizkosten.

Bei uns würde dann auch auf jeden Fall mal ab und zu der Außendienst vorbei schauen, um zu überprüfen, ob nicht doch eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt.

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Auch Alg II-Bezieher sind nicht in ihrer Freizügigkeit beschränkt. Jeder kann hinziehen, wo er möchte. Die Zustimmung zum Umzug erteilt die Stadt aus der du wegzieht anhand strikter Vorgaben. Es ist nicht so, dass man die Zustimmung erteilen kann, weil man froh ist, dass jemand wegzieht. Für die Zustimmung ist auch eine Bescheinigung der neuen zuständigen Stelle über die Angemessenheit der neuen Wohnung erforderlich. Die Zustimmung ist wichig für die Übernahme der Umzugskosten und einer eventuellen Kaution. Wenn du diese Kosten nicht hast oder selbst trägst, kannst du machen, was du willst. Für eine Zustimmung muss ein wichtiger Grund vorliegen und das ist in der Regel die schrifliche Einstellungszusage eines Arbeitsgebers für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Man sollte natürlich auf jeden Fall rechtzeitig den Antrag bei dem neuen Jobcenter stellen, damit die Zahlungen geischert sind.

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Ich würde sagen, such dir eine Stadt aus und geh erstmal zur zuständigen Verwaltung hin. Lass dich nicht abwimmeln. Die werden sich um dich kümmern. Das bedeutet, du kannst einen Tagessatz für Obdachlose bekommen, in einer Einrichung für Wohungslose oder der Jugendhilfe untergebracht werden oder eine Wohnung zugewiesen bekommen, wie es bei uns ist. Sag, dass du sofort Geld brauchst und das bekommst du dann auch. Im nächsten Schritt wird die Verwaltung überprüfen, ob deine Eltern unterhaltspflichtig sind oder eine andere Leistung Vorrang hat. Anträge bitte immer schriftlich. Das kann ein formlosen Zettel sein. Hauptsache ein Posteingangsstempel passt drauf. Nicht von mündlichen Absagen abschrecken lassen.

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Die Antwort von urknall ist richtig. Den Bescheid erteilt der Fallmanager. Wie das behördenintern geregelt ist, wen er alles noch fragen muss und was er sich als Grundlage alles noch einfordert, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde immer wieder schriftlich (nicht per Mail) nach dem Stand der Sache fragen und die Situation schildern. Solche Anfragen gehen über den Schreibtisch des Amtsleiters über alle Schreibtische der Abteilungsleiter nach unten und werden beachtet und schnell bearbeitet. E-Mails bekommt meistens nur der angeschriebene Mitarbeiter. Die erzielen längst nicht die Wirkung.

Versuche den Fallmanager zu überzeugen, anstatt eine Front aufzubauen. Er kann dir helfen oder dir schaden.

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