Hallo, wenn dein aktuelle AG sich querstellt, kommst du nicht aus dem Vertrag raus, die Kündigungsfrist gilt nun mal für beide Vertragsparteien. Versuch am besten, deinen AG zu überzeugen. Wenn du z.B noch Urlaubsanspruch hast, würde dieser deine aktive Zeit beim aktuellen AG ja auch noch verkürzen (Urlaub ist grundsätzlich in Natura zu gewähren). Vor dem Anwenden von "Tricks" kann ich nur warnen. Viel Erfolg!!!

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Hallo, ich arbeite im Personalbereich, eine Unterschrift unter online-Bewerbungen erwarte ich nicht

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Du kannst wieder arbeiten gehen (und wirst auch wieder bezahlt) die Arbeitsunfähigkeit endet, so bald du dir Tätigkeit wieder aufnimmst. Auch bist du unfallversichert (oft geistern Meinungen umher, man wäre nicht mehr versichert)

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Hallo,

die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet. Das Gebiet erstreckte sich auf die 3 Besatzungszonen des westlichen Alliierten USA, GB und F. Im Osten wurde die DDR gegründet. Adenauer wurde 1949 zum ersten Bundeskanzler gewählt, war bis 1963 im Amt. Ihm folge der ehem. Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, den Vater des Wirtschaftswunders.

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Nicht Peinlich!
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Jedes Auto ist ein 4-Takter (oder vielleicht ein Diesel). Beim Öl gibt es aber Unterschiede, schau einfach in die Betriebsanleitung, da steht, welches Öl das richtige ist.

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Im Prinzip schon. Allerdings: Wenn der AG die "nichtleistung" zu vertreten hat, Dein Arbeitsangebot also nicht angenommen hat, dann hat er dies zu vertreten und ein Abzug wäre nicht gerechtfertigt.

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Ich würde es erst erzählen, wenn ich eine Stelle habe.

rechtlich hat Dein Chef kein Recht, von Deinen Bewerbungen zu erfahren, so wie Du die Situatiion beschreibst, würde ich ihm auf keinen Fall etwas erzählen.

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schriftlich anfordern, am besten mit Einschreiben/Rückschein oder persönlich abgeben und Eingang quittieren lassen. Ich würde eine Frist von max. 2 Wochen setzen und ggf. weitere rechtliche Schritte ankündigen.

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Die Kündigung ist in der Tat ohne Unterschrift ungültig, ein Fax reicht nicht aus. Du musst also erneut schriftlich kündigen (würde ich mir bestätigen lassen). Wenn keine andere Frist vereinbart wurde oder durch Tarifvertrag bestimmt ist, beträgt die Frist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten. Der Urlaub ist gem. Bundesurlaubsgesetz in Natura zu gewähren, der steht Dir also zu.

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Du solltest den neuen Job annehmen, beim alten AG wirst Du bestimmt nicht mehr glücklich werden. Versuche am besten vorher eine Einigung mit dem alten AG zu erreichen, je nach Kündigungsgrund (und nach Vorgehensweise des AG) kannst Du vielleicht noch eine Abfindung mitnehmen, ansonsten: schlag ein Ei drüber!

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