Wir haben auch einen Wolli-Schubser und dessen Name lautet Rocky. Und denkt bitte daran, dass Ihr Euch ein Arbeitsgerät ins Haus holt! Meine Empfehlung: Sucht Euch einen Hundesportverein und geht gleich da in die Welpengruppe. Spart ne Menge Geld gegenüber einer kommerziellen Hundeschule und man trifft Gleichgesinnte die auch mit Ihrem Vierbeiner abbeiten wollen. Viele Spaß mit dem BC

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Ich würde an Deiner Stelle die Anwartschaft dringend annehmen und auch dafür Sorge tragen das diese pünktlich bezahlt wird. Während Deiner einjährigen Weltreise ist wo Dein meldepflichtiger Aufenthalt? Vermutlich in Deutschland oder löst Du Deinen Wohnsitz komplett auf und meldest Dich in Deutschland ab? Erstens kann, wenn der meldepflichtige Aufenthaltsort Deutschland ist, nur dann die Krankenversicherung gekündigt werden, wenn eine andere (dem deutschen Krankenversicherungspflichtgesetz konforme) nachgewiesen worden ist. Soll heißen: Deine evtl. Kündigung würde zurückgewiesen werden und eine Anwartschaft würde dann (bei ordentlicher Arbeit der PKV) gar nicht zugelassen werden. Sollte aber doch Deinem Wunsch nach Kündigung statt gegeben werden ohne eine Folgeversichicherung zu belegen und Du auch auf eine Anwartschaft verzichtet werden, dann wird es spätestens bei Deiner Rückkehr schwierig. Die Aufnahmebedingungen nahezu aller privaten Krankenversicherungen sehen eine mind. 24-monatige Vorversicherungszeit bei einer deutschen (gesetzeskonformen) Krankenversicherung vor, neben einem ununterbrochenen ebenfalls mind. 24-monatigen Aufenthalt in Deutschland (letzteres zu belgen durch die Meldebehörde der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt in der Du wohnst). Und sollte eine entsprechende Erkrankung im Ausland noch dazu kommen, wäre mit den Fragen der Gesundheitsangaben im Falle einer Wiederversicherung auch nicht einfacher wieder in die PKV zu gelangen. Wenn also auf die Anwartschaft verzeichtet würde, steht zu befürchten das bei Rückkehr nach Deutschland nur der Weg (wenn wieder Freiberuflich bzw. Selbständig tätig) in den Basistarif der PKV bliebe und der kostet rund 592- EUR monatlich zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. Ich würde mal mit der PKV sprechen und prüfen ob der Versicherungsschutz für das eine Jahr auch im Ausland gelten kann (Erweiterung).

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Guck doch mal auf diese Seite: http://www.swhv.de/Vereinsfinder.html Da kannst Du die Vereine nach Wohnortnähe sichten und prüfen. Evtl. gehts Du einfach mal als Zaungast, ohne Hund vorher hin und schaust dem Treiben Kommentarlos zu. Wenn es passt kann mann meistens zwei-drei mal so mitüben ohne sich zu verpflichten. Dann hast Du auf jeden Fall schon mal einen ersten Eindruck.

So handhaben wir das auch bei uns in Hamburg, beim ghv-walddoerfer_de ist leider ein wenig zu weit weg. Bei uns geht es recht leise zu, nur auf positiver Bestärkung. Auch machen wir Turnierhundsport mit Anspruch, aber eben auf eine sehr nette Art und Weise. Und das das funktioniert spiegelt sich in den Punkten auf diversen Turnieren wieder :-) Kopf hoch und dran bleiben ! Gruß aus Hamburg

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Unter diesem Link: http://www.rettungshunde-lemwerder.de/ausbildung-wasserortung.html könnt Ihr es nachlesen, ist dort Klasse beschrieben. Kurzform: Nein, Hunde können nicht unter Wasser riechen (das war ja die eigentliche Frage). Vielmehr werden bei einem ertrunkenen unter Wasser, entsprechende ganz feine Bläschen an die Wasseroberfläche befördert und diese kann der Hund riechen. Zum Teil sind diese in Molekulargröße und für ne normale Nase nicht wahrnehmbar. Ein gut trainierter Hund kann aber unterscheiden ob es ein Tieraas ist oder vom Menschlichen Körper stammt.

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Ich würde mit einem Angebot immer darauf achten, dass ich dem evtl. Interessenten nicht damit irgendetwas unterstelle. Sätze wie "Sie haben keinen Zeit oder Sie schaffen es nicht, klingen eher abwertend als Hilfreich. Die Kunst der Werbung liegt in diesem Fall darin, das eine Dienstleistung angeboten wird und der der diese benötigt darauf reagieren sollte. Versuche es doch mal hiermit.

Hunde-Gassi-Service, Ich w/m 17 Jahre alt betreue Ihren Hund nach Absprache und führe diesen spazieren. Ob mal eben spotan für eine Stunde oder auch mal den ganzen Nachmittag, sprechen Sie mich einfach an unter Tel. 0123-456789 oder per Mail unter: Hunde-Gassi-Service@provider.de (den ersten Teil würde ich so übernehmen, damit den sich die Leute gut merken können, notfalls einen neuen Email-Account einrichten) Meine Hundeerfahrung und Freude an den Hunden wird Sie überzeugen! Freue mich auf Ihren Anruf :-)

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Hier wurde ein sehr ähnlicher Fall ausführlich und relativ deutlich erklärt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Abgelehnter-Vertragswiderruf-durch-die-PKV-Doppelversicherung-__f83249.html

Fazit: Die genauen Umstände prüfen und ggf. vom Widerrufsrecht nach Erhalt der Police (14 Tage) Gebrauch machen.

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Wenn es doch ein Kapitallebensversicherung sein sollte, wäre die Leistung doch schon mit dem Tod des Vaters fällig gewesen. Möglicherweise ist die Todesfallleistung höher als die Leistung im Fall einer Kündigung. Und was würde dabei rauskommen wenn der Vertrag erst 2016 beendet würde?

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Da ist alles relativ. Grundsätzlich gibt es (meist) einen der einen Schaden verursacht. Nach dem Gesetz ist dieser dann für den Schaden Schadenersatzpflicht. Hat dieser Schädiger eine Haftpflicht, reicht er diesen Schaden dort ein, die prüfen dann ob der Schaden gemäß den Bedingungen ersetzt werden muß, lehnen die Regulierung entweder ab oder leisten entsprechend Ersatz. Wenn nun der Schädiger aus mehreren Personen besteht und der Gruppe nachgewiesen werden kann, dass z. B. zwei je 50% Schuld haben, kann es durchaus sein, dass zwei Versicherer den Schaden teilen und beide entsprechend begleichen, meist ist aber dabei nur ein Versicherer Federführend. Sollte aber der ein und derselbe Schaden bei zweien eingereicht werden mit der Absicht der Bereicherung, steht schnell der Vorwurf des Betrug im Raum.

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Die allg. Versicherungsbedingungen regeln allenfalls das "Mindestmaß" an Leistung, was ein jeder Versicherer bieten muss. Ob die Abwicklung im Schadensfall zügig über die Bühne geht oder zum Teil bewusst verschleppt wird, das zeigt nur die Erfahrung. Diese Erfahrungen haben meist Fachleute die diese Thema jeden Tag bearbeiten. Und Außerdem gibt es bei den Leistungen zum Teil erhebliche Unterschiede. Ob das nun die Deckungssummen sind oder der Geltungsbereich bzw. der Selbstbehalt. Auch gibt es Vergleichsrechner, diese aber berücksichtigen nicht die Erfahrung, Geht eben doch nicht alles online. Fazit: Neutralen Fachmann ansprechen und beraten lassen.

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Ich würde den Beitrag "Sofort" bezahlen und mit dem Zahlbeleg beim Versicherer um Gnade bitten. Wäre nicht das erste mal, dass das klappt. Am Ende wollen beide doch das gleiche, einen zufriedenen Kunden und den Beitrag in der Kasse. Also, schnelles handeln ist angesagt.

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Ich habe einen SUV, also mit großer Heckklappe. Nach vorn ist der Hund via fest eingebautem Hundegitter geschützt. Wenn die Heckklappe auf ist, z. B. beim Hundeplatz, dann ist der Hund mit einem Brustgurt oder Halsband, verbunden mit einem Gurt zwischen Kopfstütze/Strebe und Gitter und dem anderen Ende mit dem Karabiner im Halsband bzw. Brustgurt. So springt der nicht raus, weil es einfach nicht möglich ist. Parke ich beim Einkauf vorm Supermarkt, öffne ich das separate Heckfenster und der Hund ist dann ebenfalls angegurtet und kann nicht aus dem Auto springen. Top Lösung!

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Aus einem benachbarten Hundesportverein traff ich neulich ein Mädchen, wohl auch so in Deinem Alter, mit einem Welpen wartend auf dem Arm vorm Laden. Auf meine Frage hin wie es dazu kam, stand auch schon die Mutter daneben, die ich ebenfalls kannte. Die Mutter hat mir dann erzählt, dass der Wunsch nach einem eigenen Hund für die Tochter schon lange Diskussionsthema im Hause war. Darauf hin einigte sich man auf einen Deal. Die Tochter musste ein Jahr lang einen Hund betreuen (evtl. Tierheim, Nachbarin etc.), das bedeutet jeden Tag mehrmals Gassirunden, früh vor der Schule aufstehen, Futter kaufen, Tierarzt, Hundesport etc. Nach Ablauf des Jahres, die Tochter hatte durchgehalten, wurde das Versprechen seitens der Mutter eingelöst und die Tochter durfte sich einen Welpen aussuchen. Wie ich finde eine tolle Lösung.

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Sorry, aber das auf dem Bild ist sicher kein Austrailian Shepard! Was da abgelichtet wurde ist ein Collie in blue Merle. Der Aussi hat eine deutlich kürzere Nase. Einfach mal bei der Suchmaschine eintippen und auf Bilder nachsehen. Und wenn es die auf dem Bild gefragte Rasse sein sollte, dann wäre es ein Kurzhaar Collie. ----> http://www.cfbrh-hessen.de/bilder-rassen/kurzcollie.jpg

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Und was spricht dagegen den Versicherer zu fragen wir hoch der Beitrag im Fall einer Zweitwagenregelung wäre? Dann sind die Beiträge für 2 oder evtl. auch 3 Monate zu entrichten und der Wagen wird später verkauft. Ist immer noch besser als "Stilllegen" oder "Ummelden" und andere tolle Ratschläge.

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Warum ist Sie denn gefahren? War es Dir während der Fahrt prötzlich sehr übel geworden, oder hast Du Dir bei einem gemeinsamen Spaziergang das Bein verstaucht und wolltest das Risiko selbst zu fahren nicht eingehen, so dass dann in dieser Notlage Deine Freudin angeboten hat Ersatzweise für Dich zu fahren?

Dann wäre das, ebenso wie der mechaniker der Werkstatt bei einer Probfahrt, eine erlaubte Fahrt gewesen.

Alternativ wäre auch ein Blick in den Antrag, bzw. in das schriftliche Angebot der Versicherung hilfreich, was steht da drin zum Kreis der berechtigten Fahrer?

Und wurde auch ein Beratungsprotokoll geführt, genau dort sollten diese Merkmale ebenfalls deutlich hervorgehoben werden. Hat der Vermittler kein Protokoll geschrieben, sieht es relativ gut für Dich aus, dann muss der belegen das es eben nicht Dein ausdrücklicher Wunsch war die Freundin nicht mit in den Kreis der fahrberechtigten einzuschliessen.

Sollten alle Stricke reissen, steht auch in Deinen Unterlagen, welche Sanktionen Du zu erwarten hast.

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Der Unfallbericht gibt häufig auch Rückschluß auf die Unfallursache. Also ob es ein defekter Geh,- oder Radweg war, ob ein PKW beteiligt ist, ein andere dritter, der dann evtl. als Verursacher in Regress genommen werden könnte. Wenn dem so wäre, leistet der Verursacher, bzw. die gesetzliche Unfallversicherung würde sich die Kosten dort wieder einfordern. Beispiel: Kinder spielen auf dem Schulhof, ein Kind verletzt ein anderes mit einem Ast etc., dann würde evtl. die Haftplfichtversicherung der Eltern herangezogen werden (sofern vorhanden).

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Der Beitrag richtet sich für gewöhnlich nach dem aktuellen Einkommen, reduziert sich das Einkommen bedingt durch Deinen Statuswechsel sollte auch der Beitrag angepasst werden. Es sei denn, das die Einkünfte paralell weiter laufen. Im Zweifelsfall einfach mal bei Deiner GKV anrufen.

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