ARZT... Sagt doch eigentlich schon alles. Er ist der Fachmann und hat in deinem Fall eine ganz individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung gemacht. Nimm die Tabletten und beobachte dich, falls du meinst, es treten bei dir die Beschwerden auf, die in der Packungsbeilage oder auch nicht darin stehen, dann melde dich bei deinem Arzt oder bei deiner Apotheke.

...zur Antwort

Aluminiumchlorid-Hexahydrat-Gel. Fertigen die auch speziell für dich an, wenn du willst.

...zur Antwort

Du könntest schon einmal Übungen machen, die das Gleichgewicht oder die Koordination schulen. Das ist beim Judo sehr wichtig.

Beipsiel wäre zum Beispiel eine Standwaage oder einfach nur auf einem Bein stehen.

...zur Antwort

Also ich persönlich kann dir keine Marke sagen, aber ich finde die Seidengürtel immer schöner, weil die glänzen und das schwarz einfach schöner ist. Und das hat nicht jeder ;)

...zur Antwort

Ich würde sagen, man sollte sich generell an die Packungsbeilage halten! Aber ich glaube, du musst den auch sonntag wieder einlegen, immer am gleichen Tag, wenn ich mich recht daran erinner.

...zur Antwort

Immer wenn irgendwie Zweifel an der Meinung eines Arztes bestehen, dann bin ich der Meinung, dass man sich noch eine zweite Meinung einholen sollte. Ich denke mal, du sprichst von dem HBA1c? Mit 7,5 ist der in der Tat meiner Meinung nach etwas hoch, auch für einen Diabetiker. Messt ihr auch selber zwischendurch den Blutzucker? Spritzt dein Mann Insulin oder nimmt er nur Tabletten?

...zur Antwort

Die Zeit bedeutet, dass nach 17-50 Stunden nur noch die Hälfte des Medikamentes im Blut ist. Nach weiteren 17-50 Stunden ist dann wieder nur noch die Hälfte der Hälfte, also 25 % der Ausgangskonzentration im Körper. Und so weiter und so weiter...

...zur Antwort

Privatrezepte sind 3 Monate gültig. Und die Farbe sagt nichts über ein Privatrezept aus, es muss keine äußere Form haben. Theoretisch kann jeder Arzt auch auf einer Serviette was aufschreiben, so lange alle erforderlichen Daten vorhanden sind.

...zur Antwort

Also jugendliche dürfen sich nicht nackt wiegen, ich weiß aber nicht, wie alt du bist. also keiner kann dich dazu zwingen, du darfst theoretisch auch deine judohose anhaben.

...zur Antwort

http://www.judobund.de/media/ordnungen/Pruefungs-Grundsatzordnung2011.pdf

Da du die Altersgrenze erreicht hast, darfst du auch alle 3 Monate eine Gürtelprüfung ablegen, so sagt es die Prüfungsordnung des Deutschen Judobundes. Zumindest die Prüfungen bis zum 3. Kyu. Vorrausgesetzt, du kannst deinen Stoff.

...zur Antwort