Auch wenn "jura" allgemein als sehr trocken verstanden wird, haben Richter manchmal durchaus einen gewissen Sinn für Humor... ;-)

PS: Den Vogel in Sachen "humorvolle Urteile" haben die Richter des ArbG Detmold abgeschossen, die ihr Urteil in (schlechter) Reimform begründet haben:

http://openjur.de/u/30580.html

Die Revision dagegen wurde übrigens abgelehnt.

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Falls dir die Person bekannt bzw die Person identifizierbar ist, würde ich die ganze Geschichte zur Anzeige bringen.

Klar hast du dich falsch verhalten, aber eine derartige Reaktion geht einfach nicht.

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Unschuldig angeklagt von Polizei? Hilfe!

Hallo,

ich war am ersten Mai mit drei Freunden in Berlin unterwegs. Die Stadt war voller Menschen. Als wir am Kottbusser Tor standen, kamen 4-6 Polizisten auf mich zu und verhafteten mich. Ich war 20Stunden eingesperrt und wusste kaum warum. Mir wurde gesagt ich hätte mit Flaschen aus einer Kaisers-Tüte auf Polizeibeamte geschmissen und hätte dabei eine braune Jacke getragen. Es MUSS eine Verwechslung vorliegen, nur wie kann ich dies beweisen? Für mich spricht: 1) Ich bin linkshänder, der mann hat mit rechts geschmissen. 2) Ich hatte keine Kaisers-Tüte und auch keine braune Jacke. 3) Ich hatte 0,0 Promille! Aber angegeben bei der Polizei 2 Bier in Plastikbecher getrunken zu haben.

Die Polizei behauptet aber es wären dieselben Schuhe gewesen (Schwarze Adidas mit weißen Streifen, gibt es wie Sand am Meer) und dass ich mich umgezogen hätte. Ich hatte den ganzen Abend den selben schwarzen Pullover an, keinen braunen.

Für mich ist das Ganze ein Albtraum!! Mir droht Gefängnis wegen "besonders schwerem Landfriedensbruch" und ich bin absolut unschuldig.

Einen Anwalt habe ich schon, kenne die Person aber nicht gut. Sie wurde mir von irgendeiner linken Hilforganisation vermittelt, da ein Unbekannter angerufen hatte.

(Während meiner Haft durfte ich weder telefonieren, noch hat man mich zum Arzt gelassen!!)

Ich bin erschrocken wie leicht man beschuldigt und misshandelt werden kann. Ich fürchte gerade um meine Freiheit und wäre froh über JEDEN Tipp oder Hilfe!! Danke

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Unschuldig angeklagt von Polizei?

Zunächst einmal klagt die Polizei nicht an.

Ich war 20Stunden eingesperrt und wusste kaum warum.

Hier hast du deine Antwort:

ich hätte mit Flaschen aus einer Kaisers-Tüte auf Polizeibeamte geschmissen und hätte dabei eine braune Jacke getragen

*

nur wie kann ich dies beweisen?

Du musst gar nichts beweisen. Vielmehr muss die Staatsanwaltschaft beweisen, dass eben keine Verwechslung vorliegt.

Einen Anwalt habe ich schon, kenne die Person aber nicht gut. Sie wurde mir von irgendeiner linken Hilforganisation vermittelt, da ein Unbekannter angerufen hatte.

Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, dann suche dir halt einen eigenen.

Ich bin erschrocken wie leicht man beschuldigt und misshandelt werden kann

An welcher Stelle bist du denn "misshandelt" worden?

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Rücktritt Kaufvertrag ebay anwaltlich Kosten

Hallo,

ich habe ein kleines Problem und hoffe auf Euren Rat.

Ein Smartphone wurde ersteigert, vor Abgabe des Gebotes wurde der VK mehrfach nach dem Zustand befragt. Nach einigem hin und her wurde der Artikel als "nagel neu - ohne gebrauchsspuren - im top zustand" beschrieben. Auch ein Branding wurde ausgeschlossen.

Der Käufer erhielt den Zuschlag und nach Überweisung (leider) wurde der Artikel versand. (wobei schon da der VK schrieb er hat ihn Samstag versendet und lt. Einlieferung DHL wurde er erst am darauffolgenden Donnerstag abgegeben, naja.

Nach Erhalt Paket geöffnet und Artikel begutachtet. Mängel: Kratzer auf Display, Branding vorhanden und eine merkwürdige Ablösung auf der Geräteglasrückseite (???)

Nach langem Schriftwechsel zeigte sich VK nicht bereit ihn zurückzunehmen. Daraufhin eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, wurde ignoriert. Danach beim Anwalt beraten lassen und den Rücktritt vom Kaufvertrag per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist von 2 Wochen an den VK geschickt. Rückschein kam unterschrieben zurück, demnach auch erhalten.

Frist ist nun verstrichen und ich habe jetzt den Rechtsanwalt beauftragt!

Meine Frage: Lt. Kanzlei darf ich nun per Anwalt auch die anfallenden Kosten für den Selbstbehalt meiner Rechtschutz geltend machen. Das habe ich dem VK mehrfach mitgeteilt. Ist das so auch richtig oder bleibe ich womöglich auf den Kosten sitzen?

Ich habe alles erdenkliche versucht, der VK ist der festen Meinung er habe Garantie und Rücknahme ausgeschlossen und von daher passt das für ihn.

Ich meine, Garantieausschluss ist sowieso quatsch, wenn dann Gewährleistung - jedoch wenn der VK etwas verschweigt bzw. der Artikel nicht dem entspricht was ich erwarte, habe ich selbstverständlich das Recht auf Rücktritt.

Ich danke Euch für Eure Meinungen und Vorschläge.

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Lt. Kanzlei darf ich nun per Anwalt auch die anfallenden Kosten für den Selbstbehalt meiner Rechtschutz geltend machen. Das habe ich dem VK mehrfach mitgeteilt. Ist das so auch richtig oder bleibe ich womöglich auf den Kosten sitzen?

Du möchstest die Auskunft eines zugelassenen Rechtsanwalts also von einem Haufen Hobbyjuristen in einem Laienforum verifizieren lassen?

PS: Vertrau´ deinem Anwalt. ;-)

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Ist das denn möglich für etwas zahlen zu müssen obwohl man nichts verbrochen hat?

Nein, die "Sippenhaft" ist in Deutschland abgeschafft...

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Theoretisch muss der Onlinepokerbetreiber dir das Geld rückerstatten.

Praktisch wird dir der Betreiber freiwillig nichts zurückzahlen und dann versuche mal eine Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar zu verklagen...

(Von Beweisfragen mal ganz abgesehen...)

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Ist es Diebstahl? wie sollen wir handeln

Hallo ich habe da mal eine frage, also es ist folgendes passiert: Meine Mutter hat vor ca. zwei Wochen ihr Auto bei einer Werkstatt gelassen da es nicht mehr fahrtüchtig war. Man hatte ihr gesagt sie solle den Schlüssel abgeben und die Kennzeichen abnehmen da man das Auto nicht mehr reparieren wollte. Die kosten für die Reparatur waren höher als der momentane wert des Auto. es hätte sich nicht gelohnt. Man versprach meiner Mutter sie könne ein Auto bekommen was sie dort stehen hatten für 450 Euro. Da der Betreiber der Werkstatt den Schlüssel vom neuen Auto nicht da hatte und den Kollegen nicht erreichte sollte sie morgen noch mal wieder kommen und den Fahrzeugbrief mit bringen.

Meine Mutter bekam am Abend einen Anruf dass das Auto nun mehr als vereinbart kostet nämlich 1300 Euro. meine Mutter war nicht bereit so ein Auto für den preis zu kaufen und meinte sie würde ihr Auto wieder abholen. Der Werkstatt Besitzer behauptete er könnte ihr ein anderes Auto für den zuerst vereinbarten preis von 450 Euro besorgen. Sie müsse sich aber ein paar tage gedulden. Sie willigte ein. der Werkstatt Besitzer forderte sie wieder auf den Fahrzeugbrief ihm auszuhändigen. meine Mutter sagte nur so lange sie kein neues Auto bekäme so lange möchte sie nicht das mit ihrem Auto was noch angemeldet ist (noch immer) nichts passieren soll. Es vergingen nun tage um tage jeden Tag verschob der Kfz Besitzer den Tag an dem sie das versprochene Auto bekommen sollte. Nun hat es sich gestern zugetragen das der Kfz Besitzer sich meldete und sagte er würde kein Auto mehr für sie haben. Darauf hin sagte meine Mutter sie wolle ihr Auto dann heute oder morgen holen. Der Kfz Besitzer meinte nur das geht nicht er hat es verschrottet.

Meine frage nun wie sieht die Rechtslage aus? Darf er Eigentum was nicht ihm gehört einfach so verwerten? Wie haben wir zu handeln

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Man versprach meiner Mutter sie könne ein Auto bekommen was sie dort stehen hatten für 450 Euro.

Damit ist ein Kaufvetrag zustande gekommen. (Sofern deine Mutter zugestimmt hat) Wenn die Werkstatt den Wagen nun anderweitig verkauft, macht sie sich schadensersatzpflichtig.

Darauf hin sagte meine Mutter sie wolle ihr Auto dann heute oder morgen holen. Der Kfz Besitzer meinte nur das geht nicht er hat es verschrottet.

Damit dürfte der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sein. Daneben dürfte ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung und ein Anspruch auf Wertersatz des PKW bestehen.

Tipp: Ab zum Anwalt, der freut sich...

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Versehentlich bei eBay gekauft?

Hallo liebe Community,

ich bin gerade total verzweifelt. Ich habe nicht viel Erfahrung mit eBay. Nun hatte ich einen Artikel entdeckt, der mir gefiel. Er kostete nur 2,49 Euro. Ich habe 2,50 geboten und war von Anfang an Höchstbietende. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht, weil ich dachte, ehe man den Artikel kauft, muss man das sowieso noch betätigen. Aber als ich nach 10 Minuten in mein E-Mail-Postfach schaute, bekam ich einen Schock bei der Überschrift von eBay:

Hallo (Name denken) Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem Artikel (Artikelname).

Denn inzwischen hatte ich einen anderen Artikel entdeckt, der mir besser gefiel. Zudem (bin weiblich) war der andere kein Frauen-, sondern ein Männerartikel, was ich aber nicht sofort sah und was ich erst später entdeckte. Aber das größte Problem ist eigentlich, dass ich nur mit PayPal bezahlen KANN! Aber der Verkäufer nimmt nur Überweisung als Zahlungsmittel. Zudem, ich bin jetzt mal ehrlich, bin ich auch erst fast 17 Jahre. Ich weiß, dass das falsch ist und ich bereue es auch. Jetzt habe ich so ein schlechtes Gewissen! Eine E-Mail an den Verkäufer, in dem ich darum bitte, dass ich den Artikel doch nicht kaufe, habe ich schon gesendet. Da keine weiteren Beobachter und Bieter vorhanden waren, ist es, denke ich mal, ein privater Verkäufer. Bin ich wirklich gezwungen, den Artikel zu kaufen? Was kann passieren, wenn ich es nicht tue? Und was KANN ich überhaupt tun?

Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn ihr mir helfen würdet!

LG

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Leider übersehen die bisher Antwortenden deinen wichtigsten Satz:

bin ich auch erst fast 17 Jahre

Damit ist ein geschlossener Kaufvertrag schweben unwirksam. Du musst den Artikel nicht bezahlen.

Und was KANN ich überhaupt tun?

Am besten wäre es, wenn deine Eltern dem Kaufvertrag schriftlich widersprechen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

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Nach der Rechtsprechung des BGH wirst du auf den Kosten höchstwarscheinlich sitzen bleiben.

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Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich hast du überhaupt nichts zu tun. Den macht dein Arbeitgeber für dich, wenn er denn berechtigt ist...

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Totschlag= gewolltes umbringen, das aber im Gegensatz zum Mord spontan passiert

Ich halte zwar alle Definitionen nicht gerade für wissenschaftlich, aber dieser Bock scheint wohl nicht aus der Welt zu bekommen zu sein...

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Polizei rufen, die sorgen dann für Ruhe.

Stellt sich nach dem Besuch der Polizei der Lärmpegel wieder ein, so kommt die Polizei ein weiteres mal und der Nachbar kann sich seine Musikanlage am nächsten Morgen bei der örtlichen Polizeidienststelle abholen...

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Da mir die Diskussion zu unübersichtlich wird, hier nochmal eine Zusammenfassung:

Diebstahl:

Der Diebstahl setzt zunächst eine fremde, bewegliche Sache voraus. Diese liegt vor.

Zudem muss eine Wegnahme vorliegen. Diese wird als Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams definiert. Ein Gewahrsamsbruch setzt immer einen Gewahrsamswechsel ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers voraus. In diesem Fall wechselte der Gewahrsam mit dem Willen des Gewahrsameigentümers, sodass kein Gewahrsamsbruch und mithin kein Diebstahl vorliegt.

Unterschlagung:

Auch die Unterschlagung setzt eine fremde, bewegliche Sache voraus. Eine solche liegt vor.

Daneben muss eine rechtswidrige Zueignung stattfinden.

Die Zueignung setzt sich zunächst aus Zueignungswillen und Zueignungshandlung zusammen.

Zueignungswille kann in diesem Fall durchaus gegeben sein, allerdings fehlt es hier an der Zueignungshandlung:

Der Gewahrsamswechsel war nicht rechtswidrig, sodass diese Zueignungshandlung mangels Rechtswidrigkeit nicht strafbegründend sein kann.

Hier ist demnach eine weitere Handlung nötig, welche von der Rechtssprechung und herrschenden Literatur als „Manifestation des Zueignungswillen“ beschrieben wird. Dies geschiet dadurch, dass der Täter Eigenbesitz bzw. -gewahrsam begründet.

Die Beurteilung, ob Eigenbesitz bzw. -gewahrsam begründet wurde, ist jedoch keine subjektive Entscheidung des Täters, sonder an objektiven Anhaltspunkten festzumachen. Solche objektiven Anhaltspunkte sind in diesem Fall allerdings nicht gegeben, sodass hier mangels Zueignungshandlung keine Unterschlagung vorliegen dürfte.

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Grundsätzlich haftest du in diesem Fall aus §§ 992, 823 Abs.1 BGB für alle Schäden des Parkplatzeigentümers. Allerdings könnte es sein, dass dich kein "Verschulden" iSd § 823 Abs.1 BGB trifft. Dies würde einen Schadensersatz ausschließen.

Ob dich in diesem Fall ein Verschulden trifft, wird am Ende ein Richter entscheiden...

(Allerdings muss der Anspruchssteller auch die Schadenshöhe plausibel machen. Die 50,- halte ich für aus der Luft gegriffen)

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Situationsbedingte Fragen zum Vertragsrecht

Hallo zusammen, für eine Hausarbeit haben wir von unsere Dozentin einige verschiedene Szenarien geschildert bekommen, die wir nun beantworten sollen. Da ich leider echt nicht weiß wie ich danach googeln soll hoffe ich es kann mir einer von euch helfen!

Frage 1: In a local newspaper, Charles finds the following advertisement: "For Sale: used bike for 125 Euro, Phone number 047.... A few days after the advertisement was published Charles called the mentioned phone number. The seller says that the price now has doubled. Does the seller have the right to raise the price? Explain!

Frage 2: George buys a carpet in a local carpet store. According to George the purchase is a real bargain: he believes to have bought a Persian rug. Jack, George's neighbour, however, tells him he actually bought a machine made carpet. George invokes the nullity of the agreement because of a mistake. Do you think George's action would be successful?

Frage 3: Marc and his girlfriend Jane are passing a very romantic stay in Paris. Totally in love and also to impress her, Marc buys a Cartier watch at a jeweler in the Champs Elysées. He chooses one of the more expensive models (3000€). Proud of his purchase he shows the watch to his brother, who immediately starts laughing: The Cartier watch is a cheap imitation. Marc is furious and wants to take action against the jeweler. What defect could Marc invoke against the seller?

Hoffe, dass die Fragen auf Englisch sind ist kein Problem!

& vielen Dank schon mal für eure Hilfe im Voraus :)

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OK, ich nehme alles zurück. Just in diesem Moment kam dann ja doch eine Antwort. ;-)

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Situationsbedingte Fragen zum Vertragsrecht

Hallo zusammen, für eine Hausarbeit haben wir von unsere Dozentin einige verschiedene Szenarien geschildert bekommen, die wir nun beantworten sollen. Da ich leider echt nicht weiß wie ich danach googeln soll hoffe ich es kann mir einer von euch helfen!

Frage 1: In a local newspaper, Charles finds the following advertisement: "For Sale: used bike for 125 Euro, Phone number 047.... A few days after the advertisement was published Charles called the mentioned phone number. The seller says that the price now has doubled. Does the seller have the right to raise the price? Explain!

Frage 2: George buys a carpet in a local carpet store. According to George the purchase is a real bargain: he believes to have bought a Persian rug. Jack, George's neighbour, however, tells him he actually bought a machine made carpet. George invokes the nullity of the agreement because of a mistake. Do you think George's action would be successful?

Frage 3: Marc and his girlfriend Jane are passing a very romantic stay in Paris. Totally in love and also to impress her, Marc buys a Cartier watch at a jeweler in the Champs Elysées. He chooses one of the more expensive models (3000€). Proud of his purchase he shows the watch to his brother, who immediately starts laughing: The Cartier watch is a cheap imitation. Marc is furious and wants to take action against the jeweler. What defect could Marc invoke against the seller?

Hoffe, dass die Fragen auf Englisch sind ist kein Problem!

& vielen Dank schon mal für eure Hilfe im Voraus :)

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Zunächst würde ich an deiner Stelle die Fragen ins deutsche Übersetzen. Ist für die Antwortenden einfacher.

Und die wichtigste Frage: Nach welchem nationalen Recht soll das ganze denn beurteilt werden?

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Gut gemeinter Tipp?

Bei allem, was ich hier so heraus lese, könnte dir ein guter Strafverteidiger durchaus noch den Hintern (warum darf man in diesem Zusammenhang eigentlich nicht das Wort mit A verwenden???) retten.

Du musst dich allerdings auf ein Kostenrisko einlassen, was bei den "geringen" Strafandrohungen des Jugendstrafrechts wohl durchdacht sein sollte. Wenn dir allerdings ein weißes Erziehungsregister lieb ist, dann wäre der Gang zum Anwalt angebracht.

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Kann ich denn jetzt einfach so widerrufen ?

Sofern du den Vertrag im Rahmen deines Gewerbes abgeschlossen hast, hast du kein Widerrufsrecht. Dies haben nur Verbraucher und ein solcher bist du gerade nicht.

Aber wenn du gerade schon am googlen bist, dann google mal "Anfechtbarkeit wegen Täuschung".

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Nein, das Aussprechen der Wahrheit ist nie "anzeigbar"! ;-)

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darf ich mit 16 ohne erlaubnis der eltern innerhalb der landesgrenze verreisen?

Nein, das darfst du nicht. Deine Eltern können dich sogar von der Polizei nach Hause holen lassen, solange du noch nicht volljährig bist.

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