Eigentlich dürfen Gutscheine doch gar nicht verfallen, denn eigentlich ist das doch Bargeld

Nein, ein Gutschein ist kein Bargeld, sondern ein Anspruch gegen den Aussteller des Gutscheins. Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wobei zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, beginnt.

Der Gutschein könnte also tatsächlich wertlos sein.

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Beleidigung iSd § 185 BGB ist die nach außen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung.

Dies würde ich hier durchaus annehmen, sodass hier eine strafbare Beleidigung vorliegen dürfte.

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