Tornado:

Vielleicht kommt auch dem Uneinsichtigen irgendmal die Erkenntnis, dass auch Mannschaften anderer Länder hervorragenden Fußball beherrschen. Gönnen wir ihnen den Sieg.

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Dortmund

Die Gläubigerbank wird prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Zwangsversteigerungsantrag gegeben sind und dann entscheiden, ob sie auch den Antrag beim Vollstreckungsgericht stellt.

Wenn ein anderer - auch der Schuldner selbst - im Termin ein zulässiges Gebot, dass den Betrag der Ausbietungsgaratie übersteigt, abgibt und er Meistbieter bleibt, erhält er auch den Zuschlag. Das kannst du, auch als Ausbietungsgarant, nicht verhindern.(Die Bank könnte den Zuschlag nur dann verhindern, wenn sie den Antrag vor dem Zuschlag zurücknimmt.)

Lass dir das Procedere von Bank noch einmal näher erläutern.

Der sicherste Weg dürfte eine freihändige Veräusserung sein, es sei denn, die Immobilie ist mit sog. Schornsteinhypotheken derart hoch belasstet, dass der Kaufpreis zur völligen Entschuldung (= Lastenfreistellung) nicht ausreicht.

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Schreib einfach "Gefällt mir" oder "Gefällt mir gut" oder "Gefällt mir sehr gut".

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Dunkelgrün und türkis: Gelassenheit

Dunkelrot: Alt

Orange: Abstand halten, Vorsicht

Gelb: Streitet gern

Gold: Ablehnen

Terrakotta: Fehlt

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Marcus,

manche plustern sich auf, als hätten sie die Welt vor dem Untergang gerettet, andere wiederum - wie z.B. dein Arzt - treten eher bescheiden auf.

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Kubius

Gedanken des Personalverantwortlichen:

Bewerber hat gleich am Anfang das Vorstellungsgespräch verschlafen,

dann vermutlich den Arbeitsbeginn verschlafen,

und schliesslich die Erledigung bestimmter Aufgaben und wichtige Termine verschlafen usw.

Entscheide selbst, ob du einen derart unzuverlässigen Mitarbeiter haben möchtest.

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Simon

Nicht vergessen, einen kurzen schriftl. Darlehensvertrag zu machen.

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Frieda:

Zu kämpfen lohnt nur dann, wenn eine Chance besteht, zu gewinnen. Das scheint bei dir aussichtslos zu sein. Also konzentriere dich auf einen anderen.

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Lass deine Interessen durch einen Fachanwalt wahren.

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Viei interessanter noch: Judika

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Schuldner bietet kleinere Raten mit Bedingung Anzeigen sollen fallengelassen werden?

Hallo,

ich bin etwas außer mir. Es tut mir leid, wenn ich zu wirr schreiben sollte. Ich muss kurz die Ausgangslage beschreiben.

Ich habe 1 Sohn (4 Jahre) für den ich keinen Unterhalt bekomme, weil der Vater nicht zahlen möchte. Es gibt einen vollstreckbaren Titel.

Dass er zahlen könnte, belegen Lohnnachweise. Sie belegen auch, dass er die Stunden so senkte, dass der Lohn nicht mehr pfändbar war. Mein Anwalt hat einen PfÜB beantragt, woraus die Drittschuldnerauskünfte ergaben, dass er sein Vermögen (Bausparvertrag, private Versicherungen etc.) entweder auf seine Mutter übertrug (angeblich soll er Schulden bei ihr gehabt haben) oder an eine Privatperson, dessen Namen er vergessen hat.

Ich habe mich zur Wehr setzen wollen und ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Abgabe der falschen Vermögensauskunft bei der Polizei angezeigt.

Sämtliche Versuche in außergerichtlich zur Vernunft zu bringen, verhallten im Nichts. Keine Reaktion.

Nun schreibt er meinem Anwalt einen Brief indem er anbietet, mir monatlich 100€ zu senden mit der Bedingung, ich solle alle Anzeigen zurücknehmen.

Was sagt ihr dazu? Wie soll ich reagieren? Ich bin mir sicher, er könnte den vollen Unterhalt zahlen und auch die aufgelaufenen Schulden (ca. 2500 €). Das Vermögen hat er ja zur Seite geräumt. Ich war ja mit ihm 6 Jahre zusammen und weiß, dass er und seine Eltern nicht arm sind. Ich fühle mich trotz des Vorschlags ausgenutzt und verarscht.

Ich würde mich über eure Nachrichten freuen.

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Lonna

Er hat sich doch bislang als sehr unzuverlässig erwiesen; er nutzt alle Tricks, um sich vor fälligen Unterhaltszahlungen zu drücken.

Was bestärkt dich eigentlich in der Annahme, dass er nach einem Zugeständnis und vielleicht ein oder zwei Teilzahlungen nicht wieder rückständig wird?

Er soll einen Kredit aufnehmen, alle Unterhaltsrückstände und die nächsten drei Monate zahlen, erst dann zeigst du dich - nach Abstimmug mit deinem Anwalt - bereit, sein Anliegen erneut zu überprüfen.

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Vorgehensweise:

Istzustand durch einen Bausachverständigen feststellen und Kosten schätzen lassen. Erst dnach möglichst ortsdansässige Handwerker beauftragen.

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Du musst den Optikern Verzug setzen - mög. schriftl. per Einschr.- , ihm zur Erledigung des Auftrags eine angemessene Frist (z.B. zwei Wochen) setzen und darauf hinweisen, dass du, falls er weiterhin untätig bleibt, vom Vertrag zurücktrittst.

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Dein Mann kennt doch sicherlich die Bankverbindung der Schuldnerin. Eine Pfändung des Konto-Guthabens dürfte am ehesten fruchten.

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