Laut unserer lieben Bundeskanzlerin Frau Merkel ist diese erlaubt das man seinen Lebensgefährten ( Freund, verlobter, Ehemann) trotz getrennter Wohnung sehen und treffen darf. Es sollte I m Bereich des möglichen sein so wenig wie möglich soziale Kontakte zu haben.!
Bedeutet es ist erlaubt.dazu gab es ein pressekonferenz vor c. A einer Woche wo sie am Ende bei der fragerunde es genau erklärt.
Aktuell gilt ( zumindest in NRW ) das zwei Personen sich im öffentlichen Raum zusammen unterwegssein dürfen ( bei zusamenlebenden Familien mit Kindern ist es ne Ausnahme) Diese gilt nur für ein dauerhaftes Verhältniss.
Klartext :
Feste Beziehung mit der Dame oder dem Typ darf man, sofern eine infektion/ Erkrankung unwahrscheinlich ist, treffen
Alte Menschen ( oma/Opa) oder junge Kinder (Kleinkinder) , fremde ( worunter auch Freunde zählen), vorerkrankte ( hat deine Freundin lungenprobleme oder asthma.. Usw) solle man nicht treffen, sofern es den Umständen möglich ist ( keine Krankenpflege und co.)
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen