Hallo zusammen, ich klinke mich mal hier ein, da ich von einem ähnlichen Problem betroffen bin. Bei uns ist seit ca. 6 Monaten ein Kater (unkastriert) unterwegs und pinkelt mir die Türen und Kellerfenster, die Blumenkästen und sogar mein Küchenfenster(!)an. Also ich kann diese Katzenhalter nicht verstehen, die ihre Tiere nicht kastrieren lassen. Darüber hinaus finde ich es unzumutbar, seinen Mitmenschen dieses penetrante und ekelige "Gehabe" (Markieren) anzutun. Es stinkt nicht nur bis zum Himmel, es ist unhygienisch und widerlich. Ich mache jeden tag meine Tür sauber - die ist aus Holz - also kann ich nur sagen "danke". Leider kann ich auch so manch gut gemeinten Rat nicht nachvollziehen, ich habe versucht mit der Halterin zu sprechen - ich bekomme nur die Antwort "aber das ist doch nunmal ein Tier...". Klar ist das nunmal ein Tier - gegen Tiere habe ich nichts, aber gegen uneinsichtige Menschen. Ich bekomme echt die Krise, wenn ich immer höre das die Nachbarn doch bitte Rücksicht nehmen sollen auf die Katzen und tolleranter sein sollen.... ich kann das leider nicht mehr hören. Ich stehe in meiner Küche und habe - entschuldigt das Wort - Pisse an der Scheibe und muß täglich die Dinge putzen die durch diesen Kater dreckig sind. Also wirklich tun kann man anscheinend nichts dagegen aber dann brauchen sich die Tierhalter nicht wundern, dass es Menschen gibt die irgendwann andere Wege gehen! Ich bin selber Halter von zwei großen Hunden und einer (kastrierten) Katze. Aber ich mache die Hundehaufen weg und meine Katze kommt nur unter Aufsicht nach draußen. Durch so ein Verhalten werden genau die Tierhalter diskriminiert, die wenigstens versuchen andere Menschen so weit wie es geht vor ungewollter Belästigung zu schützen. Man kann nur an die Vernunft appelieren und die Halter BITTEN die Tier zu kastrieren. Wenn man auf taube Ohren stößt, dann weiß man aber an was für einen Halter man geraten ist.

Zu der Frage ansich, man kann natürlich nicht die unkastrierte Katze/ den Kater anzeigen bzw. deren Halter/in. Aber sicherlich den Schaden und die Reinigungskosten. Ebenfalls können sich die Nachbarn an den Vermieter wenden wenn es die zumutbaren Umstände sprengt, dass es nur noch stinkt und dreckig ist. Dann kann u.U. der Vermieter dafür sorgen, dass die Katzen abgeschafft oder ein Umzug in Betracht gezogen werden. Vorausgesetzt man kennt den Katzenhalter/ die Katzenhalterin. Wenn es direkte Nachbarn sind und diese dem Vermieter dadurch bedingt eine Mietkürzung androhen, weil es nicht zumutbar ist da alles angepinkelt wird, dann wird sich der Vermieter Gedanken machen wen von den Mietparteien er behält. Und hier kann auch kein Mietvertrag davor schützen, wenn die Tiere drinstehen, weil es im Interesse der Mehrheit ist, diese vor Schaden zu schützen. Und das widerum ist vor Gericht durchsetzbar.

Nehmt doch einfach mehr Rücksicht - alle!

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Hallo, ich kann das nachvollziehen. Wir stehen gerade vor Gericht wegen unserer alten Wohnung. Leider war bei uns auch nur mein Lebensgefährte zur Abnahme vor Ort. Das Übergabeprotokoll wurde nicht als Kopie ausgehändigt nach Unterschrift und als wir es bekamen stand (etwas reingequetscht, ganz zu Anfang) das "die Schäden mit der Kaution verrechnet werden". Und das stand so nicht im Protokoll drin. Wie gesagt, wir haben einen Gerichtstermin, aber unser Anwalt sagt auch, wenn wir diesen Vorwurf erheben, dann müssen wir das auch beweisen... Aber das geht ohne Durchschlag eben nicht.

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Hi jUlchen! Genau mein reden... ich finde auch nur diese langweiligen Kalendarien in weiß....

Ich hatte mal einen in lila und pink, der war aus einem Schreibwarengeschäft ist aber bestimmt schon 10 Jahre her :o( Im Internet habe ich nichts, aber auch gar nichts gefunden..... bist Du mittlerweile auf was gestoßen?! Würde mich freuen wenn Du mir auch bescheid geben würdest (falls Du schneller bist als ich)

Grüße Grey*

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SL ist nur was für absolut verrückte! z.B. für Leute die nix mit sich anzufangen wissen.... Na ja, und vielleicht solchen wie mir. Übrigens trifft man auch mal Leute aus SL ---- hab ich gehört. Ich persönlich finde es macht süchtig und jede Menge Spaß.

Es ist halt das wahre Leben nur in der zweiten Fassung.

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Ich gebe Ulrike da völlig Recht! Ich habe ebenfalls 2 große Hunde, und auch ein Haus mit Grundstück drum herum. Mir würde jedoch zum einen nie im Traum einfallen, meine Hunde auf ein fremdes Grundstück zu lassen und dann noch in deren Teich. Zum anderen frage ich Dich, was passiert wenn der Hund sich zB. verletzt in Deinem Teich? Ebenfalls können auch Kinder dann auf Dein Grundstück und an den Teich, je nach Tiefe kann da auch was passieren...?! Und wer haftet dann bei einem Unfall? Nämlich Du, da Du die Besitzerin von dem Grundstück bist! Ich würde an Deiner Stelle den Hundehalter ansprechen wenn Du ihn das Nächste mal siehst und freundlich darum bitten, dass er seinen Hund nicht mehr in den Teich läßt. Und um Dich selber abzusichern den Vermieter fragen, ob er nicht einen Zaun um das Grundstück zieht. Begründung eben der Teich - vorausgesetzt der war schon bei Einzug da! Auf jedenfall ist es nur in Deinem Interesse, dass Du bei aller Liebe zu Fröschen und anderen Getier nicht die rechtliche Seite außer Sicht läßt! Und die ist in diesen Fällen eindeutig: Der Grundstücksbesitzer (also der Mieter oder Eigentümer) haftet bei einem Unfall wenn das Grundstück nicht gesichert ist vor unbefugten Zutritt! Alles Gute Dir und allen beteiligten.

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Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung, kann sich der Mieter ohne weiteres Hund oder Katze oder andere Haustiere zulegen. Nur wenn sich das süsse Tier als hochgiftige Schlange oder als gefährlicher Kampfhund entpuppt, kann und muss der Vermieter die Abschaffung des Tieres fordern. Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht. Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Steht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von einer Zustimmung des Vermieters abhängt, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der kann "frei" entscheiden, allerdings darf er nicht willkürlich der einen Mietpartei den Hund erlauben, und der anderen nicht. Soweit bereits Hunde im Mietshaus gehalten werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, wenn er einen anderen anfragenden Mieter die Hundehaltung verbieten will. Die Abschaffung des "erlaubten" Hundes während der Mietzeit kann nur gefordert werden, wenn schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem Hund für die Mitbewohner ausgehen. Ist im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung geregelt oder ist die Vertragsklausel unwirksam, kann zumindest der Mieter eines Einfamilienhauses auch einen Hund halten. In Mehrfamilienhäusern sollte sicherheitshalber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.

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hallo. Niemand kann erwarten auf ein Grundstück zu gehen, welches von einem Hund bewacht wird. Egal ob er nun wacht oder einfach nur da rum läuft. Woher sollst Du wissen was der Hund da tut? Des Weitern ist der Halter des Hundes dazu angehalten sein Grundstück so auszulegen das z.B. die Post ohne betreten des Grundstückes eingeworfen werden kann. Also brauchst Du in diesem Falle NICHT das Grundstück zu betreten, wenn Dir diese Möglichkeit genommen ist. Im übrigen schau doch mal an dem Zaun des Grundstückes, der Besitzer hat u.U. sogar ein Schild auf dem auf den Hund hingewiesen wird. Rechtlich gesehen kann Dich keiner zwingen das Grundstück zu betreten. Dann muss erst der Hundebesitzer reagieren und sein Grundstück sichern.

PS. Habe selber zwei große Hunde. Auf meinem Grundstück laufen die auch frei rum. Man kommt jedoch von aussen an den Briefkasten und eine Klingel ist auch aussen. Das heißt niemand braucht das Grundstück betreten. Warnschilder sind an allen Eingängen angebracht, die auf freilaufende Hunde hinweisen. Und sollte doch jmd. das Gelände betreten und gebissen werden - hafte ich trotzdem vor dem Gesetzgeber. Zumindest zum Teil. Vielleicht hat Dir das etwas geholfen. Grüße.

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