Seit dem Urteil des Amtsgerichts Lüneburg Az. NZS 15 Gs 419/03 vom 15.12.2003 ist die Frage nach der Deutschen Nationalhymne eindeutig geregelt.
Dieses Urteil schließt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 298 bzw. 1 BvR 1215/87) von 1990 ein.
Auszug aus dem Urteil:
Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn….
Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….
Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die 3. Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…
Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen….
Zum Urteil heißt es:
Das gesamte Lied, also alle drei Strophen sind eine Einheit und somit im Ganzen zu Betrachten. Daher besteht die deutsche Nationalhymne aus drei Strophen.
Die Entscheidung des Bundespräsidenten ist kein Gesetz. Sie ist eine Empfehlung auf Grund der Tatsache, das es die in der ersten Strophe genannten Grenzen nicht mehr gibt und die zweite Strophe somit aus dem Zusammenhang gerissen wird.
Somit ist dies die offizielle deutsche Nationalhymne
1. Strophe
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, wenn
wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammen hält.
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt.
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.
2. Strophe
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang.
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang.
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang.
3. Strophe
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand.
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand.
Blüh‘ im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland!
(1841, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben)