Weitermachen

Ich glaube ich würde weitermachen weil ich es eh bevorzuge alleine zu sein und es mir daher nichts ausmachen würde, nicht weil ich ein Mensch bin der nie aufgibt

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Wenn du wirklich nichts getan hast dann geh hin

Wenn du bssl dreck am stecken hast würde ich dir raten da nicht hin zu gehen

Aber falls du hingehst: nimm einen Anwalt für die Akteneinsicht mit

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Jeder Mensch tickt anders aber wenn ich besoffen bin, sage ich immer das was ich denke und lüge kaum.

Aber die Schuld auf den Alkohol zu schieben ist auch blöd, jeder ist für sich verantwortlich egal ob betrunken oder nicht

Ich würde schluss machen

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Wieso nennt sich der Islam Religion des Friedens, obwohl Apostaten umgebracht werden wenn sie aus dem Islam aussteigen?

Apostasie im Islam, im Arabischen Ridda (arabisch ردة) oder Irtidād (ارتداد) genannt, bezeichnet den „Abfall vom Islam“. Der Abtrünnige selbst wird Murtadd (مرتد) genannt. Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, obwohl der Koran selbst keine Strafe im Diesseits vorsieht.[1]

In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben. Beurteilung im klassisch-islamischen Recht Hadith und Jurisprudenz

In der Hadithliteratur ist der Befehl zur Tötung desjenigen, der seine Religion wechselt, in mehreren Überlieferungen verzeichnet.[22] Nach der allgemein gültigen islamischen Rechtsauffassung wird der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft. Die älteste Rechtsquelle, die die Todesstrafe bei Apostasie legitimiert, ist, wie oben dargestellt, nicht im Koran, sondern – wie eingangs erwähnt – in der zweitwichtigsten Quelle der Jurisprudenz, im Hadith und in dem damit verbundenen Konsens (Idschmāʿ) der Rechtsgelehrten nachweisbar. Der Prophetenspruch: „wer seine Religion wechselt, den müsst ihr töten“ (arabisch man baddala dīnahū fa-qtulūhu) erscheint in der kodifizierten Rechtsliteratur erstmals im Muwaṭṭaʾ des medinensischen Gelehrten Mālik ibn Anas mit einem zunächst unvollständigem Isnād als Rechtsdirektive Mohammeds. Zu jener Zeit herrschte noch keine Einigkeit darüber, ob man vorher Rückbekehrungsversuche (istitāba, siehe unten) vorzunehmen habe, bei deren Erfolg die Todesstrafe erlassen würde, oder ob die Todesstrafe ohne vorherigen Rückbekehrungsversuch zu verhängen sei.[23]

Diese spätestens zu Beginn des 8. Jahrhunderts überlieferte Rechtsnorm hatte um die gleiche Zeit auch in den irakischen Rechtsschulen eine inhaltliche Parallele: tötet denjenigen, der seine Religion wechselt.[24]

Dieser Prophetenspruch bezieht sich ausschließlich auf den Abfall vom Islam, denn die Scharia kümmert sich naturgemäß nicht um den Religionswechsel der Angehörigen der anderen monotheistischen Religionen. Dies geht nicht nur aus dem Kommentar Maliks zur obigen Tradition hervor; die Frage ist bereits in der Rechtspraxis und den juristischen Anweisungen aus der Frühzeit belegbar,[25] die u. a. Maliks Schüler, der Ägypter ʿAbdallāh ibn Wahb in seinem Muwaṭṭaʾ referiert.[26] Die Auffassung, dass diese Tradition sich nicht nur auf den Abfall vom Islam beziehe, sondern auch Apostaten anderer Religionsgemeinschaften schlechthin betreffe, ist in der islamischen Gelehrsamkeit nur vereinzelt anzutreffen.[27] Denn der Religionswechsel unter Nichtmuslimen war nur dann islamrechtlichen Regelungen unterworfen, wenn wirtschaftliche oder soziale Nachteile für die islamische Gemeinschaft zum Tragen kamen.[28]

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Niemand wird irgendwo umgebracht. Außer du meinst bei den wahabiten oder Salafisten, das sind eine sehr konservative untergruppen des Islams. Bei Salafismus weiß ich nichtmal, ob es noch zum Islam gehört oder nicht

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Ich kann doch verstehen, mir geht es auch so. Dagegen können wir nix machen außer man sucht sich eine Freundin

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