Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben."

Das passiert jeden Tag und nennt sich Rechtsstaat.

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Die Frage ist ein Widerspruch in sich. Denn: Liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Erfüllung eines Straftatbestandes vor, etwa der Schutz eines eminent hohen Rechtsgutes, so liegt keine Straftat vor, weil es an der Rechtswidrigkeit fehlt. Zwar wurde der gesetzliche Tatbestand erfüllt, sogar vorsätzlich, aber es gibt eine Rechtfertigung (in engen Grenzen).

Hast Du eine Person verblutend auf Deinem Beifahrersitz liegen, können Verkehrsdelikte (zu schnell, rote Ampel, Vorfahrt nehmen, Ordnungswidrigkeiten) evtl. gerechtfertigt sein, um das Leben zu retten und ein Krankenhaus zu erreichen. Auch darf man ein fremdes Grundstück betreten (Hausfriedensbruch), um zB ein ertrinkendes Kind zu retten oder auf einem Parkplatz eine Autoscheibe einschlagen (Sachbeschädigung), um einen erkennbar erstickenden Hund on der Sommerhitze zu retten.

Die Tat muss aber im Einzelfall notwendig und angemessen sein, um das drohende Übel abzuwenden.

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Mars und Saturn bewegen sich in unterschiedlichen Geschwindigkeiten um die Sonne. Der Mars benötigt für einen Umlauf etwa 687 Tage, der Saturn über 29 Jahre. Damit verändert sich der Absatnd der beiden Himmelskörper ständig. Am nächsten sind sie sich, wenn beide in einer Linie auf der gleichen Seite der Sonne stehen, am fernsten, wenn sie sich mit der Sonne in der Mitte gegenüberstehen. Ich habe das mal auf einer Zeichnung aufgemalt.
Der geringste Abstand liegt bei gut 8 der größte bei gut 11 astronomischen Einheiten (AE). Eine AE sind 149 597 870,7 km.

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Nein

Seit Jahrzehnten hat die linke Bildungspolitik in immerwährendem Reformeifer die Schulen fest im Griff. Statt mehr Chancengleichheit und Emanzipation hat sie aber genaus des Gegenteil erreicht. Vielleicht wäre eine kritische und ehrliche Bestandsaufnahme seitens der politischen Akteure das probatere Mittel und ein Anfang.

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Art 79 Abs. 3 GG schützt sich selbst ebenfalls vor Änderung. Man spricht hier auch vom Selbstschutz der Ewigkeitsklausel. Dabei geht man davon aus, dass Art. 79 GG seine Schutzwirkung nur erreichen kann, wenn eben jene Unantastbarkeit, die er für bestimmte Verfassungsgrundsätze ausspricht - Du hast sie genannt - , dann auch für ihn selbst gilt.

Art. 79, Art. 1 und Art. 20 sowie den Föderalismus könnte man nur abschaffen oder ersetzen, wenn man das Grundgesetz komplett abschafft und eine neue Verfassung in Kraft setzt (Art. 146 GG).

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Die Sonne ist ein Stern. Sterne sind so massereiche Himmelskörper, dass in ihnen die Kernfusion zündet und sie somit selbst leuchten. Sie bestehen aus Gas und Plasma.

Planeten hingegen sind Himmelkörper, die um einen Stern kreisen, sich durch ausreichend große Masse im hydrostatischen Gleichgewicht befinden (Kugelform) und auf ihrer Bahn das dominierende Objekt sind.

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Im Bereich des Steuerrechts verfügt grundsätzlich nur der Bund nach dem Grundgesetz über die Gesetzgebungskompetenz. Die Steuergesetze gelten damit unterschiedlos bundesweit, auch die von Dir angesprochene Einkommensteuer.

Eine Länderzuständigkeit gibt es nur bei örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern wie etwa der Hundesteuer, die Vergnügungsteuer oder die Zweitwohnungsteuer. Das sind aber kleine Fische.

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Auge um Auge, Zahn und Zahn: Eine solche Rache-Ethik ist spätestens seit der Aufklärung überholt. Besser ist: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

Nach einigen Minuten Nachdenkens wird klar, dass die Alternative nur eine nicht beendbare Spirale des Bösen wäre. Darauf kann man wohl kaum bauen.

Unrecht sühnen wir durch die dafür vorgesehenen Institutionen nach festgelegten Verfahren.

Im Übrigen gilt:

beklauen => Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 242 StGB)

schlagen => Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 223 StGB)

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Hehlerei ist eine Straftat nach § 259 Strafgesetzbuch: "Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Um es salopp zu sagen: wer mit geklauten Sachen handelt, begeht Hehlerei und macht sich strafbar. Die Strafvorschrift hat das Ziel, auch die wirtschaftliche Seite des Diebstahls strafbewehrt zu stellen. Diebstahl soll sich nicht lohnen, weder für den Täter noch für Dritte, die mit Gestohlenem handeln und daraus Gewinne erzielen.

siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html

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In Deutschland müssen Parteien nicht erlaubt werden. Ihre Gründung ist frei, und sie genießen das Parteienprivileg nach Art 21 GG und dem PartG.

In seltenen Ausnahmefällen hingegen können Parteien verboten werden: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Die Hürden sind hier hoch. Parteien sollen im demokratischen Rechtsstaat politisch miteinander konkurrieren und politisch, nicht mit den Mitteln des Rechts bekämpft werden, wie es etwa zwischen 1933 und 1945 der Fall, wo per Gesetz schlicht andere unliebsame Parteien verboten wurden.

Geschmacklosigkeit, Dummheit, Provokation usw. sind keine hinreichenden Verbotsgründe nach dem GG. Selbst verfassungsfeindliche Parteien werden nach der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG nur dann verboten, wenn sie nennenswerten Einfluss auf die politische Willensbildung haben. Bei der NPD war dies etwa nicht gegeben, dafür soll sie aber von der staatlichen Teilfinanzierung und von Steuerprivilegien ausgeschlossen werden.

Zum vertieften Lesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

http://www.gesetze-im-internet.de/partg/

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html

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  • Eine alte Frau sitzt mit einem Neonazi zusammen beim Arzt im Wartezimmer. Lange mustert sie ihn von oben bis unten, schaut immer wieder auf die Glatze und anschließend auf die Springerstiefel. Nach einer Weile spricht sie ihn an: "Ach Sie Armer! Erst die Chemo und jetzt auch noch orthopädische Schuhe!"
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Das ist ein ungewisses, zukünftiges Ereignis.

Stimmt die SPD-Basis dem GroKo-Vertrag bis Anfang März zu, kann die neue Bundesregierung bereits bis Mitte März stehen.

Lehnt die SPD-Basis den Vertrag hingegen ab, wären eine Minderheitsregierung oder Neuwahlen denkbar. Der Weg für Neuwahlen führt über eine in allen Wahlgängen gescheiterte Kanzlerwahl. Eine Minderheitsregierung setzt auch noch politische Gespräche voraus, denn auch die Minderheitsregierung muss zumindest für die Wahl des Bundeskanzlers die Kanzlermehrheit zusammen bekommen.

Alles ist offen.

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Das deutsche Grundgesetz ist selbstverständliche eine Verfassung. Das erhellt aus:

- Präambel des Grundgesetzes: „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“

- Das Grundgesetz benutzt selber den Verfassungsbegriff an 65 Stellen: verfassungsmäßige Ordnung (Art. 2, 9, 20, 20a, 28), Treue zur Verfassung (Art. 5)

- Die Behörde zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes nennt das Grundgesetz Verfassungsschutz (Art. 73 Nr. 10 lit. b, Art. 87)

- Was dem Grundgesetz widerspricht, nennt das Grundgesetz verfassungswidrig.

- Das die Bestimmungen des Grundgesetzes verbindlich auslegende Gericht heißt Bundesverfassungsgericht.

- Eine Verfassung regelt den Staatsaufbau und die Organe, das Gesetzgebungsverfahren, nennt Staatszielbestimmungen, gewährt fundamentale Rechte, regelt die Staatsfinanzen, die Verteidigung usw. – genau dies tut das Grundgesetz wie jede andere Verfassung auch.

Kurz: wer leugnet, das Grundgesetz sei eine Verfassung, hat noch Nachholbedarf in politischer Bildung und verfassungsrechtlichem Grundwissen. Aber dafür sind wir ja hier.

 

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1. Ein Staat muss keine Verfassung haben, um ein Staat zu sein, dafür braucht es nach der Drei-Elementen-Lehre ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und Staatsgewalt (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung). Das Vereinigte Königreich hat keine Verfassung und ist unbestritten ein Staat.

2. Das deutsche Grundgesetz ist selbstverständliche eine Verfassung. Das erhellt aus:

- Präambel des Grundgesetzes: „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“

- Das Grundgesetz benutzt selber den Verfassungsbegriff an 65 Stellen: verfassungsmäßige Ordnung (Art. 2, 9, 20, 20a, 28), Treue zur Verfassung (Art. 5)

- Die Behörde zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes nennt das Grundgesetz Verfassungsschutz (Art. 73 Nr. 10 lit. b, Art. 87)

- Was dem Grundgesetz widerspricht, nennt das Grundgesetz verfassungswidrig.

- Das die Bestimmungen des Grundgesetzes verbindlich auslegende Gericht heißt Bundesverfassungsgericht.

- Eine Verfassung regelt den Staatsaufbau und die Organe, das Gesetzgebungsverfahren, nennt Staatszielbestimmungen, gewährt fundamentale Rechte, regelt die Staatsfinanzen, die Verteidigung usw. – genau dies tut das Grundgesetz wie jede andere Verfassung auch.

Kurz: wer leugnet, das Grundgesetz sei eine Verfassung, hat noch Nachholbedarf in politischer Bildung und verfassungsrechtlichem Grundwissen. Aber dafür sind wir ja hier.

 

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Ein Minderjähriger ist nach § 106 BGB beschränkt rechtsfähig.

Interessant ist hier § 107 BGB, wonach gilt: Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Durch die Schenkung verliert er, wie Du richtig ausführst, das Eigentum an dem Rucksack, erlangt also keinen rechtlichen Vorteil. Damit ist die Schenkung zunächst schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB) und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

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Ein Thunfischgericht mit Kapern hat einen salzigen Geschmack. Da findet sich ein passender Weißwein. Ich empfehle einen bekannten Weißwein von der Loire: den Muscadet-Sèvre et Maine sur lie. In der Nase dezente weiße Blüten, frische Zitrone, etwas knackige Birne und Grüner Apfel. Muscadet wirkt schlank und kühl am Gaumen. Durch die pikante Säure und den schonenden Ausbau auf der Feinhefe, "sur Lie", bekommt der Wein die nötige Kraft. Passt gut zu Meeresfrüchten und Fisch. Er hat einen harmonisch-dezenzen salzig-hefigen Geschmack, weil der Wein nach der Kelterung für einige Zeit im Gärbehälter im Kontakt mit der Gärhefe verbleibt. Der Wein ist in jedem ordentlichen Weinfachhandel oder im Internet erhältlich und erschwinglich (6-7 EUR/Flasche).

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