1. Ein Staat muss keine Verfassung haben, um ein Staat zu sein, dafür braucht es nach der Drei-Elementen-Lehre ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und Staatsgewalt (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung). Das Vereinigte Königreich hat keine Verfassung und ist unbestritten ein Staat.
2. Das deutsche Grundgesetz ist selbstverständliche eine Verfassung. Das erhellt aus:
- Präambel des Grundgesetzes: „hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“
- Das Grundgesetz benutzt selber den Verfassungsbegriff an 65 Stellen: verfassungsmäßige Ordnung (Art. 2, 9, 20, 20a, 28), Treue zur Verfassung (Art. 5)
- Die Behörde zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes nennt das Grundgesetz Verfassungsschutz (Art. 73 Nr. 10 lit. b, Art. 87)
- Was dem Grundgesetz widerspricht, nennt das Grundgesetz verfassungswidrig.
- Das die Bestimmungen des Grundgesetzes verbindlich auslegende Gericht heißt Bundesverfassungsgericht.
- Eine Verfassung regelt den Staatsaufbau und die Organe, das Gesetzgebungsverfahren, nennt Staatszielbestimmungen, gewährt fundamentale Rechte, regelt die Staatsfinanzen, die Verteidigung usw. – genau dies tut das Grundgesetz wie jede andere Verfassung auch.
Kurz: wer leugnet, das Grundgesetz sei eine Verfassung, hat noch Nachholbedarf in politischer Bildung und verfassungsrechtlichem Grundwissen. Aber dafür sind wir ja hier.