Hallo Itachivsme,
"Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an." Quelle: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2022/z39_schmuck.html
Liebe Grüße
Ihr Trauschmuck Sperling Team