"Sorry das es so lang wurde..."

Höhö that's what she said.

Zu deiner Frage: Betrügen ist eine ziemlich fiese Sache, lass mal lieber sein.

...zur Antwort

Ich habe noch nie einen so langen Text ohne Satzzeichen gesehen.

...zur Antwort

"In the another" ist grammatikalisch falsch. Es geht "In another" oder "In the other". Die Bedeutung der beiden hast du jedoch genau richtig beschrieben und dein deutsch ist sehr gut!

...zur Antwort

Wenn du es wirklich willst dann sag deinen Eltern sie sollen eine Zeitsperre einschalten (geht zumindest bei den neueren Windows-Versionen).

...zur Antwort

Du darfst machen was du willst und Leute die damit ein Problem haben sollen sich mal den Stock aus dem A**** ziehen.

...zur Antwort

Es gibt Leute mit 100000 Abos die davon leben können. Außerdem kannst du dir es doch dann ausrechnen. 

...zur Antwort

Hast wohl ordentlich reingehauen. Das kann eine ganze Zeit weh tun, ich hatte schon mal über eine Woche Muskelkater.

...zur Antwort
Trotz BtmG (fallen gelassen) zur Polizei?

Hallo zusammen ich (17) habe vor 3 monaten eine Anzeige wegen verstoß gegen das BtmG bekommen. Im Brief der Staatsanwaltschaft steht nun dass das Verfahren nach §170 abs. 2 StPO eingestellt wurde. Meine frage ist nun ob ich trotz dieser fallengelassenen Anzeige in den mittleren Polizeivolzugsdienst kann. Vielen Dank im Voraus

(§ 170 Abs. 2 StPO – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht

Ermittlungsverfahren werden immer dann eingeleitet, wenn es den Anfangsverdacht dafür gibt, dass eine Straftat begangen wurde. Zumeist ist Auslöser für ein Ermittlungsverfahren eine Strafanzeige oder ein Strafantrag. Im Ermittlungsverfahren wird geklärt, ob tatsächlich eine Straftat begangen wurde und ob ein konkreter Täter ermittelt werden kann, dem die Tat in einem gerichtlichen Verfahren (Hauptverhandlung) nachgewiesen werden kann. Ist das der Fall, hat der Staatsanwalt verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren fortzuführen, der gesetzliche Regelfall ist die Erhebung einer Anklage (tatsächlich werden die meisten Verfahren mittels Strafbefehl erledigt, daneben gibt es noch weitere Einstellungsmöglichkeiten). Ist allerdings das Gegenteil der Fall, muss das Strafverfahren gleichwohl beendet werden. Das sind die Fälle, in denen entweder

schon keine Straftat begangen wurde,
zwar eine Straftat begangen wurde, aber kein Täter ermittelt werden konnte,
es eine Straftat und einen Beschuldigten gab, diesem aber die Tat nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte (zum Beispiel, weil die Beweise nicht ausreichen), oder
es eine Straftat und einen Beschuldigten gab, aber Prozesshindernisse einer Verurteilung im Wege stehen (zum Beispiel die Verjährung der Straftat, ein fehlender Strafantrag bei absoluten Antragsdelikten).

In den genannten Fällen wird der Staatsanwalt (bzw. der Amtsanwalt) das Ermittlungsverfahren „mangels hinreichendem Tatverdacht“ gem. § 170 Abs. StPO einstellen. Die Ermittlungen sind damit beendet, die Akte wird geschlossen.)

...zum Beitrag

Wenn nicht dann könnte einem ja durch jede x-beliebige Anzeige die Karriere unmöglich gemacht werden.

...zur Antwort

Dürfen bei euch etwa Themen drankommen die ihr gar nicht behandelt habt?

...zur Antwort

Falls das kein Troll ist:

Sprich sofort entweder mit deinen Eltern oder falls du das nicht willst, geh direkt zur Polizei. Du brauchst und darfst auch keine Angst haben. Menschen in deiner Situation werden sehr gut von den zuständigen Institutionen versorgt und aufgefangen und dein Lehrer wird sowas dann auch bei niemandem mehr machen können.

...zur Antwort