Geschrieben steht dort klar erkenntlich Werwick. Allerdings wurde früher meistens geschrieben wie gesprochen. Gerade bei fremden Städte- oder Namenswörtern kommt es in aller Regelmäßigkeit zu Fehlschreibungen.

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Zuerst zur Klarstellung, Ludwig Sütterlin entwickelte seine "Sütterlin-Schrift" 1911, eingeführt wurde sie erstmals in Preußen 1915. Die auf der Postkarte ist eine ganz normale deutsche Kurrentschrift. Lesen kann ich es recht gut, obwohl teils recht klein geschrieben. Den Anfang übersetze ich dir mal, komplett ist es mir eigentlich zu viel Arbeit. Was hab ich davon, oftmals für fremde Menschen alte Texte zu übersetzen. Vielleicht kommst du mit meiner Starthilfe selbst zurecht. Viel Erfolg.

Schützengraben 10.4.16. Mein lieber Freund ! Gestern kam von Dir das Geld, um das ich dich gebeten hatte. Ich staunte, als ich abends noch etwas von Dir erhielt, nämlich die feine Marke von Zigarren.

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Liebe Kameraden ! Bin wieder hier in Machern bei der Komp. glücklich angelangt. Nochmals allen Kameraden und der Wehr für die Rauchware die ich als Geschenk erhielt, und herzliche Grüße vom Gefr. Heinrich ? Feldpostnummer 23718 Postsammelstelle Dresden. Lediglich beim Nachnamen bin ich mir nicht sicher (normalerweise nehme ich für so was Geld, grins)

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Oh Mann, das nächste Mal nehme ich Geld für diese Sauarbeit. Frl. Käthe Hannig. Großhennersdorf Landesanstalt v. Herrnhuth Liebe Käthe! Teile Dir mit daß wir gut nach Hause gekommen sind. Hoffentlich Du auch, 10 Uhr war es bei uns durch Dittelsdorf u. Hir..?... sind wir gelaufen denn es war reger Verkehr. Bei uns ist zwei Tage schon sehr gutes Wetter u. wir wollten ...?..., die Rosen sind auch fast alle dahin heut.......... Nun wird es mir zu anstrengend.

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Es ist erlaubt, auch an Behörden und Ämter sowie in der Schule deutsch zu schreiben (in diesem Fall Kurrent). Nähere Infos hierüber gibt der Bund für deutsche Schrift (BfdS). www.bfds.de

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Mit Autos kenne ich mich nicht aus, aber mit deutscher Schrift. Leider ist die Schrift sehr klein, so daß ich nur von links ab erkenne: Köln August 1909 Nun folgen vermutlich die drei Namen der Männer, drittes Wort von rechts heißt Scholz. Viel Erfolg beim weiteren Entschlüßeln.

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Diese deutsche Schreibschrift ist nicht leicht zu lesen, da in diesem Fall der obere Teil kaum zu erkennen ist. Es handelt sich vermutlich um ein signiertes Bild.

Der Nachname heißt eindeutig Behrend, beim Vornamen lese ich Rudolf.

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Der Bund für deutsche Schrift und Sprache hat auf seiner Internetseite auch immer eine Leseübung mit Übersetzung in der deutschen Schreibschrift. Einfach nachsehen bei www.bfds.de

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Es handelt sich hier um eine deutsche Schreibschrift, aber definitiv keine Sütterlin. Es ist eine Kurrent. Bei der Sütterlin stehen die Buchstaben senkrecht, bei der Kurrent sind sie schräg. Das ist der auffälligste von mehreren Unterschieden. Das erste übersetze ich jetzt mal, damit niemand meint, ich hätte keine Ahnung von dem was ich schreibe.

Lieber Neffe Hans! Deine liebe Karte erhalten und hat mich sehr gefreut von dir etwas zu hören. Wie ich sehe gefällt es dir und das freut mich, bleibe mir hübsch gesund und hoffe auf ein baldiges Wiedersehen. Laß bald wieder etwas von dir hören. Herzliche Grüße dein Onkel Paul und Tante Frieda

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Bei dieser Sachlage geht es um viel mehr, als nur um den Amtsarzt. Ich würde dringend empfehlen, jemand von der Gewerkschaft zu kontaktieren. Dort hat man genau mit solchen Vorfällen Erfahrung und kann helfen. Die IHK ist oft mit den Betrieben verbandelt, hat also Beziehungen, die sie nicht negativ belasten wollen. Die IHK braucht die Betriebe als Ausbildungsbetriebe u.s.w. Die Firmen werden von der IHK oft mit Samthandschuhen angefasst.

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Üblicherweise erhalten kaufmännisch beschäftigte ein Gehalt (fester Monatslverdienst)und gewerblich beschäftigte (Arbeiter/innen) einen Lohn. Der Lohn richtet sich nach den geleisteten Stunden, heißt Stundenlohn mal geleistete Arbeitsstunden ergibt den Monatslohn. Es gibt allerdings keine Gesetzliche Regelung, welche dieses vorschreibt. Es entstand aus der Tatsache heraus, daß Arbeiter im Vergleich zu Kaufleuten auch teilweise wechselnde Schichtarbeit verrichten und sich dies schlecht mit einem festem Monatsgehalt regeln läßt.

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Hallo, Urlaub muß vergütet werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr in Freizeit genommen werden kann. Ansonsten muß er genommen werden. Verfallen kann der Urlaub auf keinen Fall. Dieser ist ein unabgeltbarer Rechtsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz und kann notfalls vorm Arbeitsgericht eingeklagt werden.

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