Rechtlich ist es eine gewerbliche Tätigkeit, die vollumfänglich steuerpflichtig ist. Aus Vereinfachungsgründen wird oft das Düsseldorfer Modell angewandt, bei denen, die sich legal melden.
Aber die größte Anzahl der Prostituierten arbeitet "schwarz" und es steht in keinem Verhältnis zum Aufwand dies vollumfänglich nachzuhalten. Wird dann eine Prostituierte erwischt, so wird sie durchaus wegen Steuerhinterziehung belangt.
Das geschieht jedoch selten. Deine Information ist nicht inkorrekt. Aber du kannst immer, wenn du den Klarnamen kennst und Beweise hast, entsprechende Meldungen beim Finanzamt machen.
Das Beweisen ist das größere Problem.