Hallo, das ist an sich ganz einfach: Wird ein internationaler Straßentransport mit 2 CMR Vertragsstaaten beauftragt, dann musst Du die Bedingungen gemäß CMR einhalten. CMR ist dann für die Vertragsparteien bindend. Einen Speditionsvertrag kannst Du selbst mit dem Partner aushandeln. Ist damit Deine Frage beantwortet? Viele Grüße Gerd
Hallo, ich bin der Meinung, dass kann man nicht so einfach beantworten. Die erste Frage die sich mich stellt: Woher kommst Du? Deutschland? Schweiz? FCA bedeutet, dass der Verkäufer alle Kosten und Gefahren trägt, bis die Ware auf dem vom Käufer bestellten und bezahlten Beförderungsmittel verladen ist. Falls der Verkäufer die Kosten und Gefahren bis zum Bestimmungsort übernehmen möchte, empfehle ich eher DDP. Das ist noch einmal eine Absicherung für den Käufer, dass die Ware zu 100 % keine Zollbehandlung mehr benötigt. CPT bedeutet fracht Frei benannter Bestimmungsort, CIP das gleiche inkl. Versicherung. Ganz so einfach ist das alles nicht... Okay? Hast Du noch Fragen? Dann melde Dich sehr gerne. Viele Grüße
Hallo. Ganz einfach, wenn du die Paletten 1,15 x 1,15 stellst, hast Du noch insgesamt 0,10 m Platz in der Breite. Aber nur rechnerisch. Auf den LKW kannst Du nichts weiter stellen. Aus diesem Grund ergeben sich die unterschiedlichen Ergebnisse. Verstehst Du das? Kannst Du das nachvollziehen? Wenn nicht, dann verlade einfach mal probeweise die Paletten auf den LKW. Oftmals versteht man es besser, wenn man es sehen kann. Viele Grüße
Hallo, es kommt darauf an, bsi wohin der Versender geliefert hat. Sicherlich hat er in den Lieferbedingungn bis Bordsteinkante angegeben. Da hättest Du dann die Prüfung übernehmen müssen, ob die Ware richtig und auch im ordentlichen Zustand ist. Da Du dann ein anderes Unternehmen mit dem Hochtransport und Aufstellen beauftragt hast, ist das nicht das Problem vom Versender. Er wird sicherlich einen kostenlosen Rücktransport ab Bordsteinkante sowie Ersatzlieferung bis dorthin wieder veranlassen. Alles andere ist kulanz von ihm!
Hallo.
Du musst nur dann die Rechnung dreifach mitgeben, wenn der Ursprungssatz darauf vermerkt ist. Du schreibst die Rechnung einmal und kopierst sie dann. WICHTIG: Jedes Exemplar muss mit Originalunterschrift und Stempel versehen sein. Dann ist die Welt völlig in Ordnung. Es muss bei jeder Rechnung auch immer die gleiche Rechnungsnummer sein!!!! Also mit anderen Worten: Nein, die Rechnung MUSS kein Unikat sein. Sie darf / muss kopiert werden aber wichtig ist halt wirklich die Originalunterschrift (leserlich oder Name in Druckbuchstaben daneben schreiben) / Stempel. Okay? Hoffe Dir damit geholfen zu haben. Ein Hinweis: Lass Dich ordentlich beraten, Zoll macht man nicht so einfach nebenbei!!! Gruß Gerd
Hallo. In welchem Zusammenhang meinst Du das? In Bezug auf Sammelgut in einer Spedition? Mit dem Begriff Vorholung ist die Abholung beim Kunden bis zum Lager des Spediteurs gemeint.
Hallo, na ja, bis jetzt hast Du ja "hilfreiche" Antworten bekommen. Normalerweise sollte eigentlich jede Spedition die Möglichkeit haben, auch etwas nach Polen direkt ohne Umladung zu transportieren. Wenn nicht, kann ich Dir dabei auch gerne unterstützen. Der Direkttransport kostet natürlich auch etwas mehr. Aber wenn Du ja hochwertige Ware hast, sollte das kein Thema sein. Was stellst Du Dir vor? Gerne helfe ich Dir! Das ist unter anderem meine tägliche Arbeit! Melde Dich einfach! Gruß
Eine Rechnung brauchst Du auch bei einem Warenwert von über 1000 € für die Erstellung der Ausfuhranmeldung. Ansonsten reicht eine Rechnung bei einem Warenwert von 1000 €, wenn man eine Sendung in ein Drittland versenden möchte. Es spielt beim Zoll in erster Linie keine Rolle, ob du eine Handelsrechnung oder eine Proformarechnung hast. Wichtig ist nur, dass es einen Nachweis über den Wert der Ware gibt. In der Rechnung steht folgendes z.B. drin: Verkäufer Einkäufer Ware Wert Lieferbedingung Zolltarifnummer ist auch nicht schlecht
Ansich ganz einfach:
Vorlauf: Abholung beim Absender bis zum Spediteur Hauptlauf: von einem Spediteur zum anderen Spediteur Nachlauf: vom Spediteur bis zum Empfänger
Noch weitere detailierte Fragen?!?
Noch eine Ergänzung zu meinem Vorredner: Auch ab 1000 kg muss via ATLAS eine Ausfuhrverzollung erstellt werden. Eine Einfuhrverzollung muss aber auch schon unter dem Warenwert von 1000 € / 1000 kg via ATLAS erstellt werden. Für eine Verzollung ist der EU ansässige zuständig. Er KANN diese Arbeit zum Beispiel an eine Spedition übertragen. Muss er aber nicht. Handelt es sich bei deiner Frage um eine Ein- oder Ausfuhr? Danke!
Hallo, wieso willst Du überhaupt ein Carnet TIR? Wohin musst Du denn mit Deiner Ware? Ich glaube nicht, dass Du so einfach an ein Carnet kommst. Das Carnet gibt die IHK aus, die muss dann auch für dich bürgen. Normaler Weise reicht eine Ausfuhranmeldung. Wenn diese an der Grenze Eu / Drittland beendet wird, bekommst Du dann einen Ausgangsvermerk. Mit diesem Dokument kannst Du dann nachweisen, dass die Ware wirklich ins EU Ausland verbracht worden ist. Vom Carnet würde ich erst einmal abraten. Falls Du doch unbedingt es haben willst und auch bekommst, dannn muss der Transporter auf jeden Fall mit dem TIR Schild ausgerüstet werden. Verplombar wäre auch nicht schlecht. Gruß
Hallo, ich kann die Meinung der anderen nicht teilen! Laut Gesetz heißt es: Es besteht für LKWs mit mehr als 7,5t zulässigen Gesamtgewicht an Sonntag Fahrverbot. Das ist richtig. Der zweite Teil lautet allerdings: weiterhin besteht auch ein Fahrverbot für LKWs mit Anhänger (ohne Gewichtsangabe!!!!!). Also darfst Du mit deinem LKW und Anhänger sonntags nicht fahren. Ausserdem gilt für Dich auch das Ferienfahrverbot!!! Es gibt dann sicherlich auch noch Ausnahmen, aber generell heißt es FAHRVERBOT!!! Gruß Gerd
Hallo, die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Du musst als erstes klären, welchen Status hat die zu transportierende Ware. Handelt es sich dabei um Gemeinschaftsware oder um Nichtgemeinschaftsware. Möchtest Du Gemeinschaftsware durch ein nicht EU Land (z.B. Schweiz) transportieren, dann benötigst du ein T2. Also ganz klar anders herum, hast Du Nichtgemeinschaftsware, dann brauchst Du ein T1. Die Ware bleibt somit unter zollamtlicher Überwachung. Reicht Dir das? Kann dazu gerne noch mehr schreiben.... Gruß
Hallo, achte auf jeden Fall auf ein UN-geprüftes Stahlfass. Wenn es sich dann wirklich um ADR handelt, musst du es auch noch vorschriftsmäßig Labeln und benötigst einen geprüften kg Feuerlöscher. Mehr ist es nicht. Klar, muss dich der Absender auch daraufhin weisen, was du beachten musst. Das muss auch die Tankstelle machen könnnen!!!! Bloß für die Polizei bist du ein gefundenes Fressen, sei es keine korrekte Ladungssicherung. Bei einem ADR Vergehen, werden alle Bußgelder min. mal zwei genommen! Also mit anderen Worten: lass es lieber sein! Bye Gerd
Steuern sind doch ein durchlaufender Posten. Ausserdem musst Du doch auch erst prüfen, ob auch wirklich Steuern anfallen.
Kennst du OpenTTD? Transport Tycoon? Das ist ein Wirtschaftssimulationsspiel. Dein Spiel kenn ich nicht, deswegen weiß ich nicht, ob OpenTTD das Richtige ist.
Hi, also prinzipell ist es (fast) immer möglich einen Verpackungsmangel zu beanstanden. Ich kenn das aus eigener Erfahrung. Ich würde der Post viel mehr klar machen wollen, dass Sie doch beim Aufmachen den Schaden selbst verursacht haben. Wie können Sie dir das Gegenteil beweisen?!? Das mit dem nachträglichen zurück schicken ist mir persönlich nicht bekannt. Ich weiss nur, dass es zentrale Stellen von der Post gibt, die überprüfen, ob die Ware ordnungsgemäß verpackt war. Du wirst nicht drum herum kommen, die Lieferung an diese Stelle zu senden. Der Absender muss dir das Geld auf jeden Fall zurück geben, denn entweder hat er die Ware nicht ordentlich verpackt oder er bekommt wirklich das Geld von der Post. Es sollte an sich nicht dein Problem werden, an sich....
Hi, also wir haben erst vor einigen Wochen einen neuen Kindersitz gekauft. Unsere Tochter war da gute 10 Monate alt. Wir hätten auch noch weiterhin die Babyschale nehmen können, wollten aber, dass unser Kind nach vorne schauen kann. Frag doch einfach mal bei den Herstellern nach, was sie dir empfehlen. Du kannst eigentlich dein Kind dann noch nicht aufrecht sitzen lassen. Ausserdem wird dein Kind auch sich mal strecken und von alleine wieder Gewicht verlieren. Gruß Gerd
Okay, vielen Dank für eure Antworten. Also ist es spätestens zur Steuererklärung komplett egal, welche Steuerklasse ich gewählt. Da weiß ich erst einmal Bescheid!