Ich bin der Meinung ,dass auch z. B langzeitkranke wählen dürfen und somit auch mit zählen würde. Einen Anruf bei der Gewerkschaft bringt allerdings die richtige Gewissheit.

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Ich würde das Wort " besitze" gegen "beherrsche " austauschen . Du beherrscht das kassieren und abrechnen...

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Hier helfen wirklich nur klare Worte weiter..

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Die Summe muß unter dem Harz 4 Satz liegen .

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Anderes

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe dafür , dass man so eine Entscheidung nachvollziehen kann oder auch tolerieren kann.Man sollte auf jeden Fall nicht zu schnell alles vorverurteilen.

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Normalerweise must die Zeit als Arbeitszeit angerechnet werden . Wende Dich an Deinen Betriebsrat,sofern ihr einen habt .

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Ich würde an Deiner Stelle mal einen Artzt aufsuchen. Gerade in der Herbstzeit macht sich immer gern eine Grippewelle breit.

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Die Faustregel lautet : Beschäftigungsjahre mal halbes Bruttogehalt. Bei wechselden Gehaltsstufen wird der Durchschnitt genommen .

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Bei uns wurde der Antrag von der Personalabteilung abgelehnt,weil der Notendurchschnitt nicht erreicht wurde. Dem Arbeitgeber liegt ja auch einiges daran , das seine Azubis den Abschluß schaffen und so ein gutes Image auf den Betrieb fällt.

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zu ihr kommen

Du must Dich auch schon anpassen können. Du bist zu Gast .

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