Belästigung durch Inkassovertreterin

Hallo,Ich habe eine Frage,die ich so noch nirgends gefunden habe. Gegen mich gibt es eine berechtigte Vorderung durch ein Versandhaus,welches nun ein Inkassounternehmen eingeschaltet hat. Ich kann im moment höchstens auf Raten zahlen und wollte dies auch vereinbaren (50€ im Monat.Wäre so in 6 Monaten Schuldenfrei) allerdings kam auf mehrere Schreiben keine Reaktion und die Inkassovertreterin rennt mir weiterhin die Bude ein. Sie redet mit Nachbarn über mich und lungert so lange vor unserem Haus rum bis jemand sie in den Flur lässt. Dort randaliert sie dann an unserer Tür und zwar in einer unglaublichen Lautstärke (War arbeiten...wurde mir von Nachbarn erzählt...sehr unangenehm) Und auch im Supermarkt nebenan wurden MItarbeiter über mich und mein Kaufverhalten befragt. Ich finde das geht zu weit.Ich habe sie des öfteren darauf hingewiesen dies zu unterlassen,da das ihre eigentliche Funktion überschreitet.Ich denke nicht,dass es dazu gehört Nachbarn zu befragen und sich Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen wollen. (Hat Vermieterin abgefangen und nach Ersatzschl+üssel gefragt) KAnn man da irgendwie gegen angehen? Zur Not auch mit einem Anwalt oder der Polizei? Steht mir danach irgendetwas zu? Ich werde schon von allen im Ort schräg angeguckt...müssen ja denken ich hätte weiß Gott wie viele Schulden...dabei sind "nur" 300€ (inkl Inkassokosten...Ursprungswert lag bei 65€ ).Meine Vermieterin hat mich schon gefragt,ob sie denn in den nächsten Monaten mit der Miete rechnen könnte. Finde das unmöglich.

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Geh zur Polizei und zeige diese Dame an. Ich hoffe, sie hat sich ausgewiesen und Du kennst Ihren Namen. Führe Deine Vermieterin und andere Personen, die sie befragt hat als Zeugen an. Das Inkassobüro ist ja sicher bekannt, gib dies bei der Polizei an, dass sie dort beschäftigt ist. Nötigung und Rufschädigung könnten die Grundlage sein.

Sinnvoll ist auch, einen Anwalt einzuschalten, der eine "Einstweilige Verfügung" beim Gericht beantragt, dass diese Dame zu Dir und Deinem Umfeld keinen Kontakt mehr aufnehmen darf. Prüfe mit ihm ab, ob Du Beratungskostenhilfe oder Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehemen kannst.

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Es ist wohl davon auszugehen, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Ein Inkassobüro wird wohl keine Maßnahmen zu 10,00 @ incl deren Kosten einleiten.

Wenn Du mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vereinbart hast,schau Dir die Bedingungen an. Die Ratenzahlung kann gekündigt und die Restforderung fällig gestellt werden. Die Kosten dafür legt das Inkassobüro fest, das in diesem Fall keiner Gebührenordnung unterliegt. Ausgenommen im gerichtlichen Verfahren, wo Gebühren nach Rechtsdiensleistungsgesetz zu berechnen sind.

Ruf das Inkassobüro an und einige Dich mit ihm, ist einfachste Lösung.

Die einfache Überweisung einer Summe an den ursprünglichen Gläubiger ist selten zu empfehlen, da mit Auslösung des Inkassoauftrages schuldentlastende Zahlungen ausschließlich an das Inkassobüro vorgenommen werden können. Der ursprüngliche Gläubiger ist aus rechtlicher Sicht verpflichtet, Deine Zahlung an das Inkassobüro zur Verrechnung des Auftrages weiterzuleiten, also nicht unbedingt Gewinn.

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Erklärt an einem Beispiel: Die Weihnachtsbeleuchtung ist eine Reihenschaltung. Damit ist jede Lampe ein Widerstand. Wenn Du 220 V durch die Anzahl der Birnen teilst erhältst Du die Spannung der einzelenen Lampen (Üblicherweise bei 16 Lampen 12 V). Da ist der Leitungswiderstand mit berechnet.

Lichterketten z.B. an Straßen, Rummel usw. sind parallel geschaltet. Jede Birne hat 220 V, da sie keinen Widerstand darstellt.

Du kannst die Art der Schaltung daran erkennen: Wenn Du eine Lampe locker schraubst und die Kette brennt weiter, ist es eine Parallelschaltung, wenn sie ausgeht ist es eine Reihenschaltung.

Schlußfolgerung: Mit dem Widerstand sinkt die Spannung.

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Du solltest den Therapeuten wechseln. Es gibt für jede Phobie die Möglichkeit der Lösung. Es gibt immer Ursachen warum Du diese Phobie hast. Wenn die Ursachen erkannt und bearbeitet werden können, kannst Du auch Deine Phobie loswerden.

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Die Frage geht so nicht zuz beantworten. Ein Auto hat keinen einheitliche Dichte, weil jedes Material (Blech, Motor, Polster Lenkrad Plasteteile, Reifen, Achsen u. Weiteres eine andere Dichte haben.Selbst die Luft an an verschiedenen Orten einen unterschiedliche Dichte, die von Temperatur und Zusammensetzung abhängt. Dabei ist noch jedes Fahrzeug anders konstruiert. Wenn Du es wirklich errechnen willst mußt Du Dir einen Typ aussuchen und jedes einzelne Teil errechen, damit Du einen Durchschnitt erhältst. Das ist sicher eine Lebensaufgabe

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Sprich mit Deinem Hausarzt. Der kann Dich überweisen. Hier kann Dir nur ein Psychotherapeut helfen, wenn die Ursachen nicht körperliche Ursachen haben. Lass Dich bitte nicht von Leuten beraten, die dafür keine Zulassung nachweisen können. Die meißten Kassen übernehmen die Kosten. Die Gründe könnten schon aus der Sache in Deiner Kindheit herrühren. Du solltest es bald in Angriff nehmen. Persönlichkeitsstörungen können chronisch werden, wenn sie nicht behandelt werden, dann wird es schwierig mit der Behandlung. Habe selbst so einen Fall, wo die einzige Hilfe Psychopharmaka sind. Lass es nicht soweit kommen.

Zu den bisherigen Anworten sei gesagt: Ein Neurologe behndelt Nervenkrankeiten (z.B. Nervenentzündungen)mit Medikamenten. Ein Psychater behandelt Probleme, die aus geistigen Störungen resultieren und oft angeboren und oft nicht heilbar sind, mit Medikamenten (z.B. Schizophrenie. In der Psychotherapei gibt es eine Reihe von Möglichkeiten in Deiner inneren Welt, bis in die Vergangenheit zu beschäftigen, um an die auslösenden Probleme zu kommen. Dann kann er mit Dir die Probleme bearbeiten und mit Dir einen Lösungsweg suchen. Medikamente setehen dabei nicht im Vordergrund.

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Die Wohnungsgröße beträgt für 2 Personen 60 m². Die Anzahl der Zimmer ist daei nicht festgeschreiben. Zu brücksichten ist aber eine Obergrenze von Miete und Nebenkosten. Dies obliegt der Festlegung der jeweiligen ARGE. Da musst Du Dich selbst erkundigen. Es gibt dazu jeweils Informationsblätter.

Rechtliche Grundlage SGB II § 22

mfg Gartenspecht

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Hallo Polydeukes, Du könntest doch mal Ziel und Inhalt einer philosohischen Praxis erläutern, denn Du musst ja wissen, was Du willst. Die Mehrzahl der Menschen kann mit diesem Begriff nichts anfangen. Philosophie ist die Mutter der Wissenschaften, also der allgemeine Teil, die Welt zu erkennen. Dabei hat fast jeder Philosoph eine eigene Interpretation über die Welt, die Du annehmen kannst oder nicht. Persönliche Probleme kannst Du damit nicht lösen.

Willst Du mit anderen Leuten private Probleme lösen, ist wohl eher die Psychologie zuständig. Die Eröffnung einer solchen Praxis erfordert die notwendige Qualifikation (Psychotherapeut, Heilpraktiker für Psychologie, Psychologischer Berater, Lebensberater). Die Ausbildung wird neben Hochschulstudium auxch von Prvaten Schulen z.B. Paracelsus-Schulen durchgeführt.

Es sei denn Du möchtest Heiler, Wahrsager, Kartenleger, Astrologe, HAndleser oder ähnliches werden. Dazu gibt das Internet ausreichend Auskunft.

mfg, Gartenspecht

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Hallo Halbwissen, Deine Schwachbearbeiterin spinnt. Es ist aber tatsächlich so, dass solche irrige Ideen geboren werden, um Leute aus der Statisik zu bringen. Du kannst ja mal die Frage nach den dafür zur Verfügung stehenden Fördermitteln stellen. Reiche doch mal eine Konzeption dafür,die sowieso erforderlich wäre.

Solltest Du jedoch wirklich eine Möglichkeit für eine Selbständigkeit suchen, ohne wesentlichen Kapitaleinsatz, dann schaue mal ins Internet unter http://Toppower.be-loocky.com. Das kostet nichts und ist unverbindlich. Der Inhaber kann Dir dann bestimmt weitere Fragen beantworten.

mfg Gartenspecht.

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Hallo Chrissi25

Die rechtliche Regelung dazu findest Du im BGB § 286.

Kurz erklär:

Wenn eine Forderung fällig ist, kann der Gläubiger eine Mahnunmg schreiben. Bsp. In einer Rechnung steht Zahlungsfrisat 14 Tage nach Auslieferung. Dann kann am 15. Tag nach Auslieferung eine Mahnung kommen. Damit bist Du im Verzug und musst Zinsen zahlen, zu es ist nur eine Mahnung notwendig.

Im Verzug bist Du auch ohne Mahnung, wenn - ein Zahlungziel mit Datum festgelegt ist, - durch Dich die Zahlung verweigert wird, -Gründe vorliegen, die den sofortigen Verzug rechtfertigen.

In diesen Fällen braucht der Gläubiger überhaupt keine Mahnung schreiben.

mfg Gartenspecht
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Hallo Nordseeengel, ich gehe davon aus, dass Du mit den Inkassobüros eine Ratenzahlung vereinbart hast. Schau Dier nochmals an, was Du unterschrieben hast. Oft steht drin, dass bei Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen bei einer Rate, die Vereinbarung fällig gestellt werden kann. Damit wäre die Restsumme gesamt fällig. Aus der Erfahrung ist es immer günstig, wenn dier Zahlung einmal nicht möglich ist, sich mit dem Inkassobüro dazu in Verbindung zu setzen (meißt reicht telefonisch). Im den meißten Fällen machen die mit. Eine Anzeige kannst Du nicht bekommen. Es sei denn, es handelt sich um die Forderung aus einer Straftat (Z.B. Erschleichung von Leistungen, auch Schwarzfahrt genannt). Dann kannst Du aber nur für die Straftat und nicht für die Nichtzahlung abgezeigt werden.

Grundsatz sollte immer sein, wenn ich etwas vereinbart habe und kann es nicht halten, mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen. Das ist auf jedem Fall immer die billigste Lösung.

mfg Gartenspecht

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Hallo Suussetweety,

dazu eine kurze Antwort. Da Du offensichtlich Deine vereinbarte Zahlung nicht realsisert hast und möglicherweise sich auch Deine Kontoverbindung (für LAstschrift)geändert hat, wäre es Deine Pflicht gewesen, dies zu melden. Da Mahnungen Dich auch nicht erreichten, mußte die Zeitschrift von einer Zahlungsunwilligkeit ausgehen. Damit ist der Auftrag an ein Inkassobüro gerechtfertigt. Inkassounternhemen sind nicht an irgend eine Gebührenordnung (wie z.B. Rechtsanwälte) gebunden. Die Kosten für dass Inkassobüro, (mußte Dich möglicherweise suchen) kann Dir der Gläubiger als Schadenersatz anlasten (§284 ff ZPO).

Wenn Du die Summe aus dem Vollstreckungsbescheid bezahlt hast, muss Dir der GLäubiger den bezahlten Titel (Vollstreckungsbescheid) mit dem Vermerk Forderung bezahlt, oder so ähnlich)übersenden. Darauf mußt Du bestehen.

Damit ist eine nochmalige Beitreibung nicht mehr möglich. Bitte achte darauf und setze es durch.

mfg, Gartenspecht

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Schaut doch mal bei Loocky nach. Mit kostenloser Registrierung kann man dort kaufen. Geld läuft über Treuhand, ohne zusätzliche Kosten. Informationen über

  http://Toppower.be-loocky.com

Auf dieser, derzeit in sechs Sprachen und europaweit bestehenden Plattform können Produkte, Handelsgeschäfte und Diensleistungen platziert werden, ohne Gebühren und Fristen.

Interessenten können sich auch aktiv bei der Erweiterung der Plattform beteiligen und damit eine Existenz oder einen Nebenverdienst aufbauen. Informationen über obige Adresse.

Viele Grüße, Dietmar

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